Wir fördern Initiative

FAQs Abfallberatung

Aus dem Förderfonds Abfallberatung können Projekte gefördert werden, die Abfallberatung zum Gegenstand haben, zum Beispiel die

  • Verhinderung der illegalen Entsorgung von Abfällen
  • Vermeidung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen von Abfällen auf die Umwelt
  • Verstärkung des Interesses der Öffentlichkeit für diverse Abfallprobleme sowie den Schutz und die kontrollierte Nutzung von Ressourcen
  • Förderung der Verwendung von Recyclingprodukten
  • Erhöhung des gesellschaftlichen und individuellen Engagements zur Abfallvermeidung und Abfalltrennung
  • Gewinnung neuer Mitstreiter*innen für die Abfallberatung im o.g. Sinn
  • Ansprache von Zielgruppen, die mit den herkömmlichen Instrumenten der Abfallberatung nicht oder nur schwer erreicht werden

Bei der Gestaltung der Projekte sollten besondere, innovative Ansätze angestrebt werden, bei denen die kulturelle Vielfalt und die Vielsprachigkeit der Stadt Berlin sowie der Alltagsbezug der Projektinhalte für die Zielgruppen berücksichtigt werden. Pilotprojekte mit absehbarem Erfolg können gefördert werden.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind insbesondere Pflichtaufgaben und Maßnahmen zur Erfüllung von Auflagen aus rechtlichen Verpflichtungen sowie zur Umsetzung freiwilliger Bindungen der Wirtschaft.

 

Zuwendungsempfänger*innen können natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften sein.

  • eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen
  • Projekte und Maßnahmen, mit denen bereits begonnen wurde
  • Projekte, die nicht im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen

Ja. Das Projekt muss aber im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen.

In der Regel wird im Rahmen einer Projektförderung eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Es gelten die Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO Bln sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) inklusive der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung ANBest-P.

Hierfür benutzen Sie bitte unsere Formulare. Diese finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zum Download. 

Über Anträge wird laufend entschieden. Für Antragstellungen im Förderfonds Abfallberatung Zero Waste müssen Sie nach der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen rechnen. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Komplexität Ihres Vorhabens und der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer eingereichten Unterlagen ab. Förderprojekte müssen in der Regel im laufenden Haushaltsjahr abgeschlossen werden.

Nein, dafür ist es dann zu spät. Der Antrag für eine Projektförderung muss vor dem Beginn eines Projektes gestellt und bewilligt worden sein. Sie können natürlich schon planen und konzipieren, aber mit der Durchführung dürfen Sie noch nicht begonnen haben.

Es gibt keine Obergrenze. Das Budget ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln und den bereits laufenden Projekten.

Ja. Hierfür können Sie auch vorab einen Beratungstermin vereinbaren.

Ja. Bei der Antragstellung und im Kosten- und Finanzierungsplan sind die (beantragten) Drittmittel anzugeben. Ferner muss im Kosten- und Finanzierungsplan gekennzeichnet sein, welche Kosten von der SNB übernommen werden sollen. 

Sie können Ihre Verwaltungskosten als Sachkosten detailliert im Kosten- und Finanzierungsplan (Abschnitt B) beantragen und müssen uns diese dann später im Verwendungsnachweis belegen. Alternativ können Sie die Verwaltungskostenpauschale im Kosten- und Finanzierungsplan beantragen. Für diese benötigen wir keine Nachweise und Belege. Dazu zählen die Kosten für folgende Ausgaben:

  • Gas, Strom, Wasser
  • sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung)
  • Bürobedarf
  • Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume
  • Porto, Kurier, Frachten
  • Telefon und Kommunikation
  • Internetgebühren und Internetdomain
  • Ausgaben für Leasing/Mietverträge ohne Kaufoption
  • Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung
  • Fremdleistungen EDV
  • Zeitschriften, Bücher, INFO-CD-Roms und ähnliche Lizenzen
  • Bankgebühren
  • Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service)
  • Nettokaltmiete
  • Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung (zum Beispiel Feuer- oder Diebstahlversicherung)
  • Investitionen (Ausgabebetrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerliche [lineare] Abschreibung).

Nein. Es handelt sich bei der Förderung im Regelfall um eine Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Ein Eigenanteil (auch unbare Leistungen) sind wünschenswert, aber keine Bedingung für eine Förderung. 

Nein. Juristische Personen müssen bei Antragstellung eine Transparenzdatenbanknummer angeben. Diese ist formlos über das Berliner Engagementportal zu beantragen.

Schreiben Sie uns gerne für einen unverbindlichen Beratungstermin unter foerderprojekte@stiftung-naturschutz.de an. Wir freuen uns auf Ihre Ideen und stehen Ihnen bei der Antragstellung und der Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans mit Rat und Tat zur Seite.