Stiftungsorgane
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das höchste Gremium der Stiftung und besteht derzeit aus 16 Mitgliedern. Er setzt sich aus der oder dem Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern zusammen, die für die Dauer der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses entsandt werden. Dies sind fünf Mitglieder von den nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Land Berlin anerkannten Naturschutzvereinigungen, fünf Mitglieder durch die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Senatsverwaltung sowie durch das Abgeordnetenhaus so viele Mitglieder, wie es der Anzahl der im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen entspricht.
Der Stiftungsrat beschließt zu Grundzügen und fachlichen Schwerpunkten der Stiftungsarbeit sowie in Angelegenheiten, die für die Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er berät den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit. Aufgaben des Stiftungsrats sind insbesondere:
- Festlegung der Grundzüge der Anlage des Stiftungsvermögens,
- Auswahl des Trägers des Naturschutzpreises des Landes Berlin,
- Feststellung des Haushaltsplans,
- Entscheidung über die Wirtschaftsprüferin oder den Wirtschaftsprüfer, die oder der die Jahresrechnung prüft,
- Antrag auf Abberufung von Mitgliedern des Vorstands mit einer Mehrheit von drei Vierteln der an der Beschlussfassung mitwirkenden Mitglieder. Der Stiftungsrat beziehungsweise die jeweilige Gruppe soll unverzüglich einen Vorschlag für die Nachfolge unterbreiten.
- Entlastung des Vorstands.
Der Stiftungsrat ist nicht an Weisungen gebunden.
Mitglieder im Stiftungsrat der Stiftung Naturschutz 19. Legislaturperiode – seit 2022
Stand: Juni 2023
Stiftungsratsvorsitzende und stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats seit 2022
Von der SenMVKU bestellte Mitglieder des Stiftungsrats ab 2022
Vertreter*innen der Naturschutzverbände im Stiftungsrat ab 2022
Vertreter*innen der Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses im Stiftungsrat ab 2022
Der Stiftungsvorstand
Die Aufgaben des Vorstandes sind in § 5 des Gesetzes über die Stiftung Naturschutz Berlin geregelt. Der Vorstand wird vom Senat von Berlin bestellt. Dem Gremium gehören drei Personen an. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Stiftungsrates und ist verantwortlich für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig.
Die Geschäftsführung
Gemäß § 6 des Gesetzes über die Stiftung Naturschutz Berlin erledigt eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer die laufenden Aufgaben der Stiftung, leitet die Geschäftsstelle und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich nach außen. Der- oder diejenige wird vom Vorstand berufen. Die Geschäftsführung ist hauptberuflich tätig.