Natürlich für Berlin

Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Stiftung Naturschutz Berlin

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte der Stiftung Naturschutz Berlin: www.stiftung-naturschutz.de (Startseite) sowie alle Unterseiten und Formulare.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und am 29.07.2025 überarbeitet.

Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 29.07.2025 überprüft.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt bzw. diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV 2.0 erfüllt. Mit der Anpassung des derzeitigen Content Management Systems im November 2023 wurden zahlreiche Barrieren entfernt und die Grundlage für weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit des Angebotes geschaffen.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  1. Barriere: Leichte Sprache
    1. Wir arbeiten aktuell daran, weitere Informationen unserer Website auch in Leichter Sprache bereitzustellen. Derzeit steht noch keine vollständige Übersetzung aller Seiten zur Verfügung. Ziel ist es, nach und nach zentrale Inhalte so aufzubereiten, dass sie für alle Menschen leichter verständlich sind. Sobald neue Texte in Leichter Sprache verfügbar sind, werden diese auf der Website veröffentlicht.
       
  2. Downloads und Formulare
    1. Wir bemühen uns, alle bereitgestellten Dokumente, wie PDF-Dateien und Formulare, barrierefrei zu gestalten. Derzeit ist dies jedoch noch nicht bei allen Dateien vollständig gewährleistet. Insbesondere ältere Dokumente oder von Dritten bereitgestellte Inhalte entsprechen möglicherweise nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese zu überarbeiten oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen. Wenn Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter: mail@stiftung-naturschutz.de (Betreff: Barrierefreiheit)
       
    2. Maßnahmen
      Die Überarbeitung der Formulare und Dateien läuft derzeit.
       
    3. Zeitplan
      voraussichtliche Fertigstellung September 2026

Unverhältnismäßige Belastung

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3):

  1. Teilbereich: Videos ohne Gebärdensprache
    1. Gebärdensprache
      Die auf der Website veröffentlichten Informations- und Veranstaltungs­videos sind nicht mit Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache (DGS) versehen.
       
    2. Begründung
      Die nachträgliche Produktion von Gebärdensprachversionen für alle Videos würde den personellen und finanziellen Rahmen der Stiftung übersteigen. Derzeit stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, um Gebärdensprachdolmetscher*innen für vergangene Inhalte zu beauftragen. Auch neue Videos können aus diesen Gründen derzeit nicht mit Gebärdensprache geplant werden.
       
    3. Barrierefreie Alternative
      Viele Videos verfügen über Untertitel.
       
  2. Teilbereich: Fehlende Audiodeskription
    1. Audiodeskription
      Multimediale Inhalte (z. B. Imagefilme, Veranstaltungsdokumentationen) enthalten keine Audiodeskriptionen.
       
    2. Begründung
      Die Erstellung von professionellen Audiodeskriptionen für alle bestehenden Videos stellt aufgrund der Kosten und des technischen Aufwands eine unverhältnismäßige Belastung dar, die wegen fehlender Mittel und Kapazitäten derzeit nicht geleistet werden und auch in zukünftigen Produktionen derzeit nicht eingeplant werden kann.
       
    3. Barrierefreie Alternative
      Viele Videos verfügen über Untertitel.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin.

Ausnahmen, die nicht barrierefrei sein müssen (aufgrund des BIKTG Bln, § 4 Absatz 4)

  1. Inhalte:
    1. Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
       
    2. aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
       
    3. live übertragene zeitbasierte Medien
       
    4. Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden;
       
    5. Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen;
       
    6. Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, das heißt, die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.
       

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!