FAQs Stiftungsmittel
Sie haben ein paar gute Ideen und möchten diese in die Welt bringen? Das freut uns, denn wir als Stiftung Naturschutz Berlin fördern gerne Projekte.
Nicht jede gute Idee ist automatisch bereits ein gutes Projekt.
Damit Ihres gelingt und Ihr Antrag auf Projektförderung überzeugend und vollständig ist, möchten wir Ihnen hier ein paar Tipps zur Projektkonzeption geben:
Ganz Wichtig: Bevor Sie sich an die Arbeit machen, prüfen Sie, ob es Ihre Idee in Berlin nicht schon gibt!
Kein Projekt ohne Ziel!
- Überlegen Sie zuallererst, welches Problem oder Bedürfnis Ihr Projekt aufgreift.
- Überlegen Sie anschließend, welches messbare Ziele Sie mit Ihrem Projekt erreichen möchten, um das Problem / das Bedürfnis zu bearbeiten. Fragen Sie sich: was soll nach dem Projekt anders sein als vorher?
- Beschreiben Sie in einem dritten Schritt dieses Ziel in drei bis vier Sätzen.
- Erzählen Sie anderen in diesen drei bis vier Sätzen von Ihrem Vorhaben. So erhalten Sie ein gutes Feedback darüber, ob Ihre Projektidee überzeugt.
Wen will ich erreichen? - Meine Zielgruppen
- Definieren Sie genau, wen Sie mit Ihrem Projekt erreichen möchten und wer von Ihrem Projekt profitiert.
- Denken Sie über die Bedürfnisse und Besonderheiten dieser Gruppen nach und beschreiben Sie diese in Ihrem Antrag.
Was genau will ich machen? - Inhalte und Maßnahmen
- Sie haben sicher einige gute Ideen, was Sie gerne machen/umsetzen möchten. Überlegen Sie, welche Ihrer geplanten Aktivitäten konkret dazu beiträgt, dass Sie Ihr Ziel erreichen.
- Stellen Sie die geplanten Aktivitäten und Methoden verständlich dar, sodass Dritte nachvollziehen können, was Sie vorhaben.
- Denken Sie daran: weniger ist manchmal mehr. Manchmal sind geplante Aktivität zwar in der Sache spannend, helfen aber nicht wirklich dabei, dass Sie Ihr Ziel erreichen. Dann lassen Sie sie in Ihrem Antrag besser weg.
Zeit- und Maßnahmenplan
- In welchem Monat soll was im Projekt stattfinden / getan werden? Überlegen Sie sich einen realistischen Ablaufplan mit wichtigen Meilensteinen.
- Legen Sie den Zeitplan Ihrem Projektantrag bei.
Kooperationspartner
- Möchten Sie Ihr Projekt mit anderen gemeinsam durchführen? Benennen Sie ggf. beteiligte Organisationen oder Partner und deren Rollen.
- Lassen Sie sich von diesen Partner*innen Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit schriftlich bestätigen und fügen Sie das Ihrem Projektantrag bei.
Wer könnten sonst noch mitreden wollen?
- Prüfen Sie, ob Ihr Projekt eventuell auch Dritte betrifft, wie zum Beispiel Anwohnende. Beachten Sie, dass in vielen öffentlichen Bereichen klare Regeln der Verwaltung gelten.
- Sie haben auch mit Dritten über Ihre Projektidee gesprochen und die sind begeistern und wollen mitmachen? Lassen Sie sich das schriftlich geben und legen Sie das Ihrem Projektantrag bei.
Finanzierung und Ressourcen
- Recherchieren Sie vor dem Antrag, welche Kosten in etwa mit Ihren Ideen verbunden sind.
- Laden Sie sich für Ihre Planung unsere Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplans herunter, den Sie auf dieser Webseite finden. So können Sie besser kalkulieren.
- Zeigen Sie auf, welche Eigenmittel oder weiteren Fördermittel eingebracht werden.
- Wichtig bei Umweltbildungsmaßnahmen: Überlegen Sie, wie viele Teilnehmende Sie erreichen möchten. Überprüfen Sie, dass Ihre geplanten Kosten und die Anzahl der Teilnehmenden in einem guten Verhältnis zueinander stehen.
- Wichtig für die Erfolgskontrolle Überlegen Sie, ob Sie digitale Tools z.B. für Umfragen etc. benötigen und ob hierfür Lizenzgebühren oder Ähnliches entstehen. Die Kosten sind förderfähig.
Nachhaltigkeit und Wirkung
- Überlegen Sie, welche langfristigen Effekte Ihr Projekt erzielen soll.
- Erklären Sie, wie Ergebnisse gesichert oder weitergeführt werden können. Dieser Aspekt ist sehr wichtig, da Ihr Projekt schließlich kein „Strohfeuer“ sein soll.
- Evaluation und Erfolgskontrolle
- Planen Sie, wie Sie den Erfolg Ihres Projekts messen und so dokumentieren, dass sie für Dritte nachvollziehbar sind.
Sie haben alle oben stehenden Punkte für sich beantwortet? Sie haben darüber hinaus auch genau geprüft, ob Ihre Idee zu den Richtlinien unserer Fördertöpfe passt? Dann freuen wir uns über Ihren Online-Antrag auf Projektförderung.
Wir unterstützen Projekte finanziell, die zum Erhalt der natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen in Berlin beitragen oder sie verbessern. Auch Umweltbildungsmaßnahmen sind förderfähig. Insbesondere fördern wir Maßnahmen
- zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemdienstleistungen
- zur Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Bewältigung des Klimawandels und dessen Folgen
- zur Verbesserung des Erholungswertes der Stadtlandschaft
- zur Förderung des allgemeinen Verständnisses für die Ziele des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Prinzips der Nachhaltigkeit und der Nutzung der natürlichen Ressourcen
- zur Förderung der Forschung und modellhafter Untersuchungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- zur Aktivierung und Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements für Anliegen des Umweltschutzes.
Zuwendungsempfänger*innen können natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften sein.
- eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen
- Projekte und Maßnahmen, mit denen bereits begonnen wurde
- Projekte, die nicht im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen
Ja. Das Projekt muss aber im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen.
In der Regel wird im Rahmen einer Projektförderung eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Es gelten die Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO Bln sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) inklusive der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung ANBest-P.
Hierfür nutzen Sie bitte unser Online-Antragsportal.
Über Anträge wird laufend entschieden. Für Antragstellungen aus Stiftungsmitteln müssen Sie nach der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 bis 8 Wochen rechnen. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Komplexität Ihres Vorhabens und der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer eingereichten Unterlagen ab. Förderprojekte müssen in der Regel im laufenden Haushaltsjahr abgeschlossen werden.
Nein, dafür ist es dann zu spät. Der Antrag für eine Projektförderung muss vor dem Beginn eines Projektes gestellt und bewilligt worden sein. Sie können natürlich schon planen und konzipieren, aber mit der Durchführung dürfen Sie noch nicht begonnen haben.
Bitte beachten Sie, dass wir im Förderfonds Stiftungsmittel nicht überjährig fördern. Ihre Projektlaufzeit sollte deshalb spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Jahres enden.
Es gibt keine Obergrenze. Das Budget ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln und den bereits laufenden Projekten.
Ja. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich gern auch vor Antragstellung bei uns unter foerderprojekte@stiftung-naturschutz.de
Ja. Bei der Antragstellung und im Kosten- und Finanzierungsplan sind die (beantragten) Drittmittel anzugeben. Ferner muss im Kosten- und Finanzierungsplan gekennzeichnet sein, welche Kosten von der SNB übernommen werden sollen.
Sie können Ihre Verwaltungskosten als Sachkosten detailliert im Kosten- und Finanzierungsplan (Abschnitt B) beantragen und müssen uns diese dann später im Verwendungsnachweis belegen. Alternativ können Sie die Verwaltungskostenpauschale im Kosten- und Finanzierungsplan beantragen. Für diese benötigen wir keine Nachweise und Belege. Dazu zählen die Kosten für folgende Ausgaben:
- Gas, Strom, Wasser
- sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung)
- Bürobedarf
- Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume
- Porto, Kurier, Frachten
- Telefon und Kommunikation
- Internetgebühren und Internetdomain
- Ausgaben für Leasing/Mietverträge ohne Kaufoption
- Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung
- Fremdleistungen EDV
- Zeitschriften, Bücher, INFO-CD-Roms und ähnliche Lizenzen
- Bankgebühren
- Nettokaltmiete
- Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung (zum Beispiel Feuer- oder Diebstahlversicherung)
- Investitionen (Ausgabebetrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerliche [lineare] Abschreibung).
Bei Projekten unter 1000 Euro wird grundsätzlich keine Verwaltungskostenpauschale gewährt.
Nein. Es handelt sich bei der Förderung im Regelfall um eine Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Ein Eigenanteil (auch unbare Leistungen) sind wünschenswert, aber keine Bedingung für eine Förderung.
Nein, brauchen Sie nicht. Wenn Sie dennoch eine Steuernummer haben, dann geben Sie diese bitte im Antrag an.
Eine Zuwendung darf nur Antragstellenden bewilligt werden, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und die in der Lage sind, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen. Aspekte der Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung sind z.B.:
- Einhaltung gesetzlicher Grundlagen sowie der internen Vorschriften in Abhängigkeit von der Rechtsform (Satzung, Geschäftsordnung, usw.), z.B. Zeichnungsbefugnisse
- gesicherte Finanzlage
- ordnungsgemäße Abwicklung von finanzerheblichen Vorgängen (insbesondere Einhaltung von Befugnissen und vorgesehenen Funktionstrennungen, z.B. VierAugen-Prinzip)
- ordnungsgemäße Buchführung (insbesondere zeitnahe und geordnete Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle)
Ein guter Sachbericht für Ihren Verwendungsnachweis sollte strukturiert, präzise und umfassend sein. Hier finden Sie die wesentlichen Bestandteile, an denen Sie sich beim Erstellen orientieren können. Nicht auf ihr Projekt zutreffende Bestandteile können Sie natürlich weglassen.
Deckblatt und Grundinformationen
- Titel und Projektnummer des Förderprojekts
- Name der antragstellenden Person, Organisation oder Institution
- Projektlaufzeit (Start- und Enddatum)
- Datum der Berichtserstellung
Verlauf des Projekts
- Durchgeführte Maßnahmen: Detaillierte Beschreibung der Aktivitäten, Schritte und Meilensteine
- Zeitplan: Darstellung, ob der ursprüngliche Zeitplan eingehalten wurde oder Abweichungen auftraten
- Ressourcen: Informationen über die eingesetzten Ressourcen (Personal, Material, Räumlichkeiten)
Zielerreichung und Ergebnisse
- Erfüllung der Zielsetzungen: Kurze Zusammenfassung der ursprünglichen Zielsetzungen und Darstellung, inwieweit diese erreicht wurden
- Ergebnisse: Beschreibung der erzielten Resultate und ihrer Wirkung
- Qualitative und quantitative Ergebnisse: Daten, Statistiken und ggf. Feedback von Beteiligten
- Abweichungen: Beschreibung von Abweichungen vom ursprünglichen Plan und deren Gründe
Wirkung und Nutzen
- Nachhaltigkeit: Angaben dazu, ob und wie die Ergebnisse langfristig wirken
- Nutzen für Zielgruppen: Darstellung des Mehrwerts für die Zielgruppen des Projekts
- Erkenntnisse und Learnings: Ggf. Darstellung von Best Practices oder Herausforderungen
Kommunikation und Sichtbarkeit
- Öffentlichkeitsarbeit: Darstellung von Maßnahmen zur Kommunikation des Projekts (z. B. Pressemitteilungen, Veranstaltungen, Social Media) ggf. mittels Links zu den entsprechenden Seiten
- Fördergeber*in-Nennung: Nachweis, dass die Stiftung gemäß den Vorgaben sichtbar gemacht wurde
Finanzielle Aspekte
- Beschreibung und Begründung eventueller Abweichungen vom ursprünglich eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan
Fazit und Ausblick
- Gesamtbewertung: Reflexion über den Verlauf und die Ergebnisse des Projekts
- Weiterführung: Hinweise, ob und wie das Projekt über die Förderperiode hinaus fortgesetzt wird
- Empfehlungen: Ggf. Vorschläge für ähnliche zukünftige Projekte oder Förderprogramme
Anhänge
- Ggf. Berichte, Studien, Fotos, Grafiken oder andere Materialien, die die Projektaktivitäten dokumentieren
- Teilnehmer*innenlisten, Programme von Veranstaltungen oder Workshops
- Einverständniserklärungen für veröffentlichte Materialien (falls erforderlich)
Möglich ist eine formlose Beantragung per Mail. Darin enthalten sein sollten die wichtigsten Informationen wie
- Die Begründung der Notwendigkeit für die Erreichung des Projektziels bzw. der Zweckerfüllung,
- Im Fall einer Verlängerung: Die Angabe eines neuen Enddatums für Ihr Projekt.
- Im Fall einer Umwidmung: Die Angabe der Positionen im Kosten- und Finanzierungsplan, die verändert werden sollen, sowie der konkreten Summen. Bitte senden Sie außerdem einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan mit den hervorgehobenen Änderungen, dem aktuellen Datum sowie einer digitalen Unterschrift.
Einen Antrag auf Aufstockung reichen Sie bitte formlos per Post ein. Dieser muss handschriftlich unterschrieben sein. Integrieren Sie darin die wichtigsten Informationen wie
- Projektdaten,
- Begründung zur Notwendigkeit der Aufstockung
- Die beantragte Aufstockungssumme.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan mit aktuellem Datum bei, der ebenfalls handschriftlich unterschrieben ist und in dem die Änderungen hervorgehoben sind.
Schreiben Sie uns gerne unter foerderprojekte@stiftung-naturschutz.de an. Wir freuen uns auf Ihre Ideen und stehen Ihnen bei der Antragstellung und der Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans mit Rat und Tat zur Seite.