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Infos von A bis Z

Abschluss
Ob Haupt- oder mittlerer Schulabschluss, Abitur oder gar kein Schulabschluss – das FÖJ steht allen offen. Besonders Absolvent*innen mit Haupt- und mittlerem Schulabschluss möchten wir ermutigen, am FÖJ teilzunehmen. Auch junge Leute mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung sind willkommen.

Altersgrenze
Mitmachen können im Berliner FÖJ alle, die die Vollzeitschulpflicht (in Berlin 10 Jahre) erfüllt haben und in den ersten 6 Monaten noch nicht 27 Jahre alt sind.

Ansprechpartner
für Interessierte und FÖJ-Freiwillige ist die Stiftung Naturschutz Berlin als anerkannter Träger des FÖJ in Berlin. Unsere Kontaktdaten:
Stiftung Naturschutz Berlin, Projekt FÖJ
Potsdamer Str. 68, 10785 Berlin
E-Mail: foej(at)stiftung-naturschutz.de
Website: www.stiftung-naturschutz.de/foej 
Fragen beantworten wir unter 030-26 39 41 -40, -18, -12

Arbeitsmarktneutralität
Freiwillige im FÖJ sind zusätzliche Mitarbeiter*innen und kein Ersatz für Fachkräfte. Mit ihrem Engagement unterstützen und entlasten sie zwar die Einsatzstellen bei ihren Aufgaben. Der Wegfall von Freiwilligen darf aber nicht dazu führen, dass die Einsatzstellen ihre alltäglichen Arbeiten nicht mehr durchführen können.

Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit im FÖJ beträgt 39 Stunden. Besonderheiten für Jugendliche unter 18 Jahren finden sich im Jugendarbeitsschutzgesetz. Beginn und Ende der täglichen Dienstzeit werden mit der Einsatzstelle abgesprochen.

Bescheinigung
Wer am FÖJ teilnimmt, erhält von der Stiftung Naturschutz eine Teilnahme-Bescheinigung und nach Abschluss des FÖJ ein Zertifikat. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen Freiwillige allerdings die sechsmonatige Mindestdauer eines FÖJ erreicht haben.

Bewerbung
Bewerbungsstart ist im Januar. Die Bewerbung ist an die Stiftung Naturschutz Berlin als verantwortlicher FÖJ-Träger zu richten. Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung bis Ende April, denn wer sich bis dahin bewirbt, hat bessere Chancen, einen Platz in einer der Wunsch-Einsatzstellen zu ergattern. Allerdings haben wir keinen Bewerbungsschluss: wir nehmen auch den Sommer über noch Bewerbungen an und vergeben (Rest-)Plätze bis nach dem FÖJ-Start Anfang September.

Bewerbungsunterlagen
Wir bieten Interessent*innen die Möglichkeit, sich online zu bewerben, also den Bewerbungsbogen auszufüllen, die notwendigen Unterlagen hochzuladen und alles an uns zu schicken. Dazu gehören ein Motivationsschreiben mit Aussagen zur Motivation und Eignung sowie zu den Erwartungen an das FÖJ, ein tabellarischer Lebenslauf, die Kopie des letzten (Schul-)Zeugnisses, möglichst mit den Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie ein aktuelles (Pass- oder anderes Porträt-)Foto, nicht zu vergessen die Angabe der drei Wunsch-Einsatzstellen.

Bildungsjahr
Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, bei dem persönliche Interessen und Engagement zählen und nicht der Schulabschluss. Daher ist das FÖJ für junge Leute mit Hauptschulabschluss (BBR) und mittlerem Schulabschluss (MSA) interessant. „Die Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungsfähigkeit Jugendlicher und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements.“ (Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG), § 1). Sie sollen als „kompetenzbasierte Bildungsdienste“ gestaltet werden, bei denen Ziele wie der Erwerb sozialer Kompetenz, die Persönlichkeitsbildung und die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen im Vordergrund stehen.

Blog
Die Teilnehmenden des FÖJ betreiben einen eigenen Blog: berlin.foej.net. Dort werden die Freiwilligen und ihre Einsatzstellen vorgestellt, Veranstaltungen angekündigt und wissenswerte Infos geteilt.

Chancen
Das FÖJ bietet jungen Leuten die Chance, sich im Umwelt- und Naturschutz einzubringen, neue Kompetenzen zu erwerben und die persönlichen Perspektiven zu entwickeln. Es hilft, sich in der Arbeitswelt zu orientieren, und erleichtert den Einstieg in Ausbildung, Studium und Beruf. Es verbessert deutlich die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Mehr als 90 Prozent der Freiwilligen erhalten im Anschluss einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz. Mit einem Freiwilligendienst kann auch der praktische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

Datenschutz
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Stiftung Naturschutz Berlin
Potsdamer Straße 68
10785 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 30 26 39 4-0
E-Mail: mail(at)stiftung-naturschutz.de
Website: www. stiftung-naturschutz.de

Wir speichern personenbezogene Daten unserer Freiwilligen grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung eines Platzes im Freiwilligen Ökologischen Jahres erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.

Dauer
Ein FÖJ dauert 12 Monate. Es beginnt in Berlin am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des folgenden Jahres.

Diversität
Das FÖJ ist für alle offen; gesellschaftlich Unterschiede wie Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierungen, Behinderungen und Beeinträchtigungen spielen im FÖJ keine Rolle. Am FÖJ nehmen viele junge Berliner*innen aus Familien teil, die ihre Wurzeln in anderen Kulturen und Ländern haben. Es machen regelmäßig junge Leute aus etwa 20 Herkunftsnationalitäten mit und lernen dabei viel mit- und voneinander.

Einsatzstelle
Die FÖJ-Freiwilligen arbeiten in den vom Träger anerkannten Einsatzstellen mit. Einsatzstellen sind Berliner Umwelteinrichtungen, wie Vereine, Verbände, Behörden und Naturschutzstationen. Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen, die mit ganz unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkten im Umwelt- und Naturschutz tätig sind, gehören dazu. Die Stiftung Naturschutz arbeitet derzeit mit über 160 Einsatzstellen zusammen, unter denen die FÖJ-Bewerber*innen die für sie geeignete auswählen können.

Erfahrungsbericht
Alle  FÖJler*innen schreiben zur Halbzeit und zum Ende ihres Freiwilligenjahres einen Erfahrungsbericht („Zwischen- u. Endbericht“): Wie war das FÖJ? Hat es meine Erwartungen erfüllt? Habe ich meine Ziele erreicht? Welche Erfahrungen habe ich gemacht? Wie hat das FÖJ mich verändert? Was hat mir gefallen, was war nicht so gut? Der Bericht soll dazu beitragen, die eigenen Erfahrungen auszuwerten und Bilanz zu ziehen.

Fahrtkostenermäßigung
Die FÖJ-Freiwilligen erhalten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die gleichen Ermäßigungen wie Auszubildende (z. B. das „Azubijahresticket“ des VBB). Im Jahresabo kann das 365,00€ Azubi-Ticket, gültig in ganz Berlin und Brandenburg, erworben werden. Infos unter www.vbb.de.

Finanzierung
Das FÖJ der Stiftung Naturschutz wird zurzeit aus Fördermitteln des Landes Berlin, des Europäischen Sozialfonds – ESF der Europäischen Union, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie aus Zuschüssen von FÖJ-Einsatzstellen finanziert.

FÖJ-Ausweis
Alle FÖJ-Freiwilligen erhalten einen einheitlichen FÖJ-Ausweis, mit dem sie öffentliche Einrichtungen, wie Museen, Kinos, Theater zu ermäßigten Tarifen besuchen können. Der Ausweis berechtigt auch zum Kauf von Azubi-Monatskarten für den öffentlichen Personennahverkehr.

FÖJ-Sprecher*in
Die FÖJ-Sprecher*innen bilden die Interessenvertretung aller FÖJ-Freiwilligen; sie vertreten die FÖJler*innen gegenüber dem Träger sowie den zuständigen Landes- und Bundesministerien. Je Seminargruppe werden während des ersten Seminars zwei (Gruppen-)Sprecher*innen gewählt. Sie nehmen an den Treffen der Sprecher*innen teil und wählen ihre Landessprecher*innen. Neben ihren Projekten in den Ländern stimmen die Landessprecher*innen die bundesweiten Aktivitäten ab und wählen die fünf Bundessprecher*innen.

Gesetz
Mit dem FÖJ-Gesetz von 1993 bekam das FÖJ erstmals eine rechtliche Grundlage und wurde als Jugendfreiwilligendienst dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) formal gleichgestellt. Seit dem 16.05.2008 sind FÖJ und FSJ gemeinsam im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt. Im FÖJ „sollen der nachhaltige Umgang mit Natur und Umwelt gestärkt und Umweltbewusstsein entwickelt werden, um ein kompetentes Handeln für Natur und Umwelt zu fördern.“ (JFDG, § 4).

Hilfstätigkeit
Das FÖJ soll laut JFDG eine „praktische Hilfstätigkeit“ sein. Hilfstätigkeit heißt Unterstützung der Einsatzstellen gemäß deren Aufgaben und unter Berücksichtigung der Kompetenzen der Freiwilligen. Die Stiftung Naturschutz achtet bei der Einsatzstellenauswahl auf interessante Tätigkeiten und gute Betreuung, die den unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen der Freiwilligen Rechnung tragen.

Informationen
Informationen zum FÖJ in Berlin gibt es bei uns, der Stiftung Naturschutz Berlin (Kontaktdaten s. o.), oder bei der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Infos zum FÖJ bundesweit sind zu finden beim Bundesarbeitskreis der FÖJ-Träger oder beim Portal der FÖJ-Aktiven und -Ehemaligen.

Internet
In vielen Einsatzstellen dreht sich die FÖJ-Tätigkeit auch um die Anwendung digitaler Medien und um innovative Technologien. Interesse und (Grund-)Kenntnisse am PC und im Internet sind also hilfreich.

Jobben
Mit den 39 Wochenstunden Dienstzeit ist das FÖJ ein Vollzeit-Einsatz für Natur und Umwelt. Darüber hinaus sollte noch ausreichend Zeit für Freizeit, Hobbies und Erholung bleiben. In Ausnahmefällen dürfen FÖJ-Freiwillige in begrenztem Umfang eine Nebentätigkeit ausüben. Sie darf für Volljährige den Zeitumfang von 9 Stunden pro Woche nicht überschreiten, FÖJ und Nebentätigkeit dürfen zusammen nicht mehr als 48 Wochenstunden ausmachen. Für FÖJ-Freiwillige im Alter von unter 18 Jahren liegt die Grenze bei 40 Wochenstunden. Die Nebentätigkeit muss sozialversicherungsfrei sein, das daraus erzielte Einkommen darf 450 Euro pro Monat nicht überschreiten. Träger und Einsatzstelle müssen der Nebentätigkeit zustimmen!

Kindergeld
Während des FÖJ wird für die Freiwilligen grundsätzlich weiter Kindergeld gewährt. Für Minderjährige gibt es zudem besondere Regelungen. Der Kindergeldanspruch für die Freiwilligen besteht maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Krankenversicherung
Das FÖJ ist als Freiwilligendienst per Gesetz zugleich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Demnach müssen alle FÖJ-Freiwilligen als Pflichtversicherte eine eigene Mitgliedschaft in einer (frei wählbaren) gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen. Ein Verbleib in der Familienversicherung ist nicht möglich. Die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung, also auch zur Krankenversicherung, übernimmt die Stiftung Naturschutz als Träger und Vertragspartner. Die zuständige Krankenkasse ist deshalb vor FÖJ-Beginn mitzuteilen. Bisher privat versicherte FÖJ-Freiwillige haben die Möglichkeit, ihre private Krankenversicherung während des FÖJ ruhen zu lassen.

Kündigung
Eine Kündigung des FÖJ ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jeweils zum Monatsende mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Kündigen können sowohl die FÖJ-Freiwilligen wie auch die Stiftung Naturschutz als Träger. Daneben haben auch die Einsatzstellen das Recht, die Zusammenarbeit mit Freiwilligen und/oder der Stiftung Naturschutz aus wichtigem  Grund zu beenden. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch Freiwillige kann die Stiftung Naturschutz auch fristlose Kündigungen aussprechen.

Lernziele
Der Einsatz der FÖJ-Freiwilligen soll laut Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) an Lernzielen orientiert sein. Diese Ziele resultieren aus dem persönlichen Entwicklungsbedarf, Berufsperspektiven und zu fördernden Kompetenzen der Freiwilligen wie auch aus den Anforderungen der Einsatzstellen an Verhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Freiwilligen.

Lohn
Da das FÖJ kein Arbeitsverhältnis darstellt, gibt es für die Freiwilligen keine Entlohnung, stattdessen jedoch ein Taschengeld sowie Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung, in Berlin z. Zt. insgesamt 510 Euro (siehe auch Taschengeld).

Meldebescheinigung
Jede*r Teilnehmer*in am FÖJ muss in Berlin gemeldet sein, bzw. den Hauptwohnsitz in der Stadt haben.

Nach dem FÖJ
Viele der während des FÖJs erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse sind nützlich für unterschiedliche Berufsfelder. Ausbildungsstätten und –betriebe werten es als Vorteil, wenn junge Leute sich bereits ein Jahr lang als Freiwillige engagiert und Arbeitserfahrungen gesammelt haben. Bei der Bewerbung auf einen Studienplatz wird das FÖJ als Wartezeit gerechnet. Bei ranggleichen Bewerber*innen (Note, Wartezeit) werden diejenigen bevorzugt, die ein FÖJ oder FSJ geleistet haben. Wer nach dem FÖJ arbeitslos sein sollte, hat nach zwölfmonatiger Teilnahme einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Genauere Informationen hierzu gibt es bei der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter.

Nachfrage
Das Interesse junger Leute am FÖJ ist groß. Jährlich bewerben sich ca. 900 junge Leute auf die 190 FÖJ-Plätze der Stiftung Naturschutz. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu bewerben.

Orientierung
Als Engagement- und Bildungsjahr ermöglicht das FÖJ Orientierung in den Aufgaben und Tätigkeiten des Umwelt- und Naturschutzes wie auch in den dort angesiedelten „grünen“ Berufen. Es gibt Einblicke in umweltbezogene und angrenzende Ausbildungs- und Studiengänge und schlägt Brücken zu Fachleuten und Umwelteinrichtungen.

Pädagogische Begleitung
Das FÖJ wird gemäß Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) „pädagogisch begleitet“. Die pädagogische Begleitung umfasst die fachliche Anleitung und Begleitung durch die Einsatzstelle wie auch die persönliche Betreuung und Beratung der Freiwilligen sowie die Gestaltung der Seminare durch die Mitarbeiter*innen des Trägers (gemeinsam mit den Freiwilligen). Einsatzstellen und Träger helfen den FÖJler*innen, ihre Arbeit als Freiwillige zu reflektieren, ihre Erfahrungen auszutauschen, ihre Kompetenzen zu erweitern und Perspektiven für die Zeit nach dem FÖJ zu entwickeln.

Praktikumsanerkennung
Das FÖJ ist nicht generell als (Vor-)Praktikum für bestimmte Ausbildungs- oder Studiengänge anerkannt. Die Entscheidung darüber liegt bei den Ausbildungsstätten. Wer also heute schon entsprechende Vorstellungen hat, sollte sich mit der Ausbildungsstelle bzw. der Hochschule in Verbindung setzen und die Anforderungen klären.

Projekte
Die FÖJ-Freiwilligen werden angeregt, in ihren Einsatzstellen und mit deren Hilfe eigene Projekte zu entwerfen und diese im Laufe des Jahres zu verwirklichen.

Rechte
Die FÖJ-Freiwilligen sind rechtlich in vielen Punkten Auszubildenden und Arbeitnehmern gleichgestellt. Ihre besonderen Rechte im FÖJ wie auch ihre Pflichten sind vertraglich geregelt (siehe FÖJ-Vertrag).

Rundfunkbeitrag
Eine Befreiung von Rundfunkgebühren wird in der Regel nur bei sozialen Härtefällen gewährt. Erfahrungsgemäß fallen die FÖJ-Freiwilligen durch den Bezug von Taschengeld und Zuschüssen zu Unterkunft und Verpflegung nicht darunter.

Seminare
Die 25 Seminartage (= 4 Seminarwochen + 5 Seminartage) bei der Stiftung Naturschutz Berlin sind fester Bestandteil des FÖJ. Sie werden vom FÖJ-Team der Stiftung Naturschutz organisiert und durchgeführt. Sie dienen der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen aus Ökologie, Umwelt- und Naturschutz, (Umwelt-)Politik und Gesellschaft sowie dem persönlichen Austausch über die Erfahrungen als FÖJ-Freiwillige. So geht es um „Klimaschutz und erneuerbare Energien", „Umweltverträgliche Ernährung und Landwirtschaft“, „Globalisierung und Umwelt, „Gewässerökologie“ oder „Ökologie im Alltag“. Das Ganze gestaltet in Workshops, Planspielen, Aktionen, Exkursionen, Gesprächsrunden. Die Freiwilligen beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung der Seminare. Weil diese Seminare ein wesentliches Element des FÖJs als Bildungsjahr und außerdem vom Gesetz vorgegeben sind, gilt die Teilnahme als Dienstzeit und ist verpflichtend. Sämtliche Kosten für die Seminare und die Teilnahme daran übernimmt die Stiftung Naturschutz.

Sozialversicherung
Mit der Aufnahme der Tätigkeit im FÖJ unterliegen die Freiwilligen der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die Pflichtversicherung besteht aus Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Eine Befreiung davon ist nicht möglich. Die Stiftung Naturschutz als Träger zahlt sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberanteil der Versicherungsbeiträge, so dass die Pflichtversicherung für die Freiwilligen keine finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Das Jahr wird später in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angerechnet.

Studium
Die zwölfmonatige Teilnahme am FÖJ wird in den Auswahlverfahren für Studiengänge mit zwei Wartesemestern berücksichtigt. Teilnehmende am FÖJ, die bereits zu Beginn oder während des FÖJs für einen Studiengang zugelassen sind, kommen nach dem FÖJ in die bevorzugte Auswahl. D. h. der Studienplatz bleibt erhalten, möglicherweise ändert sich aber der Studienort. Das funktioniert jedoch nicht automatisch: eine erneute Bewerbung inklusive Antrag auf bevorzugte Auswahl muss erfolgen. Die bevorzugte Auswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren, das nach Beendigung des FÖJ durchgeführt wird, beantragt werden. Einzelauskünfte bitte bei den Hochschulen bzw. bei „hochschulstart“ direkt einholen. Private Hochschulen sind ggf. nicht an diese Regeln gebunden. Interessierte sollten sich also möglichst vor Antritt des FÖJs jeweils genau erkundigen. Bitte beachten: Die Bewerbungstermine liegen möglicherweise vor den Terminen staatlicher Ausbildungsstätten.

Taschengeld
Das monatliche Taschengeld beträgt 280 Euro. Dazu kommen Zuschüsse von jeweils 100 Euro zu Unterkunft und Verpflegung und 30 Euro für Fahrtkosten. Der Gesamtbetrag ist also 510 Euro. Lohnsteuer muss in der Regel nicht entrichtet werden. Für die Übermittlung der notwendigen Daten an das Finanzamt benötigt die Stiftung Naturschutz von allen Freiwilligen ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Taschengeld und Zuschüsse werden monatlich auf ein Girokonto der Freiwilligen überwiesen. Einzelne Banken sind bereit, den FÖJ-Freiwilligen den „Auszubildenden-Status“ mit geringeren Kontoführungsgebühren einzuräumen.

Teilnahmebedingungen
gibt es – vom richtigen Alter abgesehen – keine. Die beste Voraussetzung für das FÖJ sind Spaß und Interesse daran, sich für Umwelt und Natur einzusetzen, neue Menschen, Projekte und Orte kennenzulernen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und die übertragenen Aufgaben zuverlässig auszuführen.

Träger
Die Stiftung Naturschutz Berlin ist seit 1994 größter Träger des FÖJs in Berlin. Als Gesamtverantwortliche erkennt sie die Einsatzstellen an, informiert über das FÖJ, übernimmt die pädagogische Begleitung, insbesondere die Durchführung der Seminare, sowie die Beratung und Betreuung der Freiwilligen, und sie regelt die finanziellen Angelegenheiten.

Unfallversicherung
Für den Fall eines Unfalles am Einsatzplatz sind alle Freiwilligen durch die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft des Trägers oder der Einsatzstelle versichert. Gleiches gilt für den direkten Weg zur Arbeit und zurück. Wichtig ist, dass jeder Unfall sofort der Einsatzstelle und der Stiftung Naturschutz mitgeteilt wird, damit diese den Vorfall an die Berufsgenossenschaft melden können. Nur so können im Falle von Spätfolgen des Unfalls Ansprüche für die Freiwilligen gesichert werden.

Unterkunft
Unterkunft wird im Berliner FÖJ nicht zur Verfügung gestellt. Darum muss sich jede*r Freiwillige selbst kümmern.

Urlaub
Der Urlaub beträgt bei zwölfmonatiger FÖJ-Teilnahme 26 Arbeitstage. Bei kürzerer Teilnahme verringert sich entsprechend der Urlaubsanspruch. Während der Seminarwochen ist kein Urlaub möglich.
Urlaubszeiten werden mit der Einsatzstelle abgesprochen und von der Stiftung Naturschutz als Träger genehmigt.

Verpflegung
siehe Taschengeld

Vertrag
In den FÖJ-Verträgen zwischen FÖJ-Freiwilligen und der Stiftung Naturschutz sind die Dienstzeit, Seminarteilnahme, Taschengeld, Urlaub, Zeugnis, Kündigung und vieles mehr vereinbart.

Versicherung
siehe Krankenversicherung, Sozialversicherung und Unfallversicherung

Vorstellungsgespräch
Im Bewerbungsverfahren erhält ein Teil der Interessent*innen von der Stiftung Naturschutz eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Im Gespräch sollten sie konkret sagen, welches ihre Motivationen für das FÖJ sind und welche Erwartungen sie haben. Sie sollten sich vorher in den Unterlagen die möglichen Tätigkeitsfelder und die Einsatzstellen, die für sie passend sein könnten, genau ansehen und bei Unklarheiten nicht zögern, zu fragen. Damit vermeiden sie spätere Enttäuschungen für sich und die Einsatzstellen.

Wohngeld
Wer schon in einer eigenen Wohnung wohnt, hat möglicherweise Anspruch auf zusätzliches Wohngeld. Es muss beim zuständigen Bürgeramt beantragt werden und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Für die Klärung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld gibt es Informationen auf www.berlin.de.

X für'n U
Nach dem FÖJ sind die Freiwilligen in vielen Fragen des Natur- und Umweltschutzes fit, sie können mitreden und argumentieren, genauso wie sie Handlungsalternativen kennen. Damit kann ihnen an solchen Punkten keine/r ein „X für ein U vormachen“.

Young and busy
...das sind unsere FÖJ-Freiwilligen.

Zeugnis
Zum Ende des FÖJs erhalten die Freiwilligen neben dem Teilnahmezertifikat des Trägers auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis der Einsatzstelle. Es berücksichtigt neben der Beschreibung der Tätigkeiten und der Einsatzdauer auch die Leistungen der Freiwilligen und enthält eine Gesamtbeurteilung. Bei Bedarf, z. B. für Bewerbungen, stellen die Einsatzstellen auch während des FÖJs ein Zwischenzeugnis aus.