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Natürlich für Berlin

FAQs Trenntstadt

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen der Abfallberatung zur Steigerung des gesellschaftlichen Engagements zur Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Verbesserung der Getrennterfassung von Verpackungsabfällen.

Gefördert werden insbesondere originelle und kreative Ansätze für

  • die Ansprache von Zielgruppen, die mit den herkömmlichen Instrumenten und Aktionen der Abfallberatung nicht oder nur schwer erreicht werden - unter besonderer Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt, Vielsprachigkeit und der unterschiedlichen Sozialstruktur der Stadt Berlin
  • Aktivitäten von Mieterbeiräten und engagierten Initiativen in Großwohnanlagen
  • Maßnahmen des Wissenstransfers und der Vernetzung auf lokaler Ebene
  • Entwicklung und Erprobung von Good-Practice-Modellen für unterschiedliche kulturelle und soziale Umfelder.

Zuwendungsempfänger*innen können natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften sein.

  • eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen
  • Projekte und Maßnahmen, mit denen bereits begonnen wurde
  • Projekte, die nicht im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen

Ja. Das Projekt muss aber im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen.

In der Regel wird im Rahmen einer Projektförderung eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Es gelten die Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO Bln sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) inklusive der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung ANBest-P.

Hierfür können Sie unsere Formulare benutzen. Diese finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zum Download. Sie haben ebenso die Möglichkeit, einen formlosen Antrag bei uns einzureichen. Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Angaben und Fragen aus dem Formular auch in Ihrer Antragstellung beantwortet werden müssen.

Über Anträge wird laufend entschieden. Für Antragstellungen aus Stiftungsmitteln müssen Sie nach der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen rechnen. Förderprojekte, die mit Mitteln des Förderfonds Abfallberatung Zero Waste und aus Stiftungsmitteln unterstützt werden, müssen in der Regel im laufenden Haushaltsjahr abgeschlossen werden. Projekte aus dem Förderfonds Trenntstadt Berlin und der Jagdabgabe können überjährig gefördert werden. 

Nein, dafür ist es dann zu spät. Der Antrag für eine Projektförderung muss vor dem Beginn eines Projektes gestellt und bewilligt worden sein. Sie können natürlich schon planen und konzipieren, aber mit der Durchführung dürfen Sie noch nicht begonnen haben.

Es gibt keine Obergrenze. Das Budget ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln und den bereits laufenden Projekten.

Ja. Hierfür können Sie auch vorab einen Beratungstermin vereinbaren.

Ja. Bei der Antragstellung und im Kosten- und Finanzierungsplan sind die (beantragten) Drittmittel anzugeben. Ferner muss im Kosten- und Finanzierungsplan gekennzeichnet sein, welche Kosten von der SNB übernommen werden sollen. 

Nein. Es handelt sich bei der Förderung im Regelfall um eine Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Ein Eigenanteil (auch unbare Leistungen) sind wünschenswert, aber keine Bedingung für eine Förderung. 

Nein. Juristische Personen müssen bei Antragstellung eine Transparenzdatenbanknummer angeben. Diese ist formlos über das Berliner Engagementportal zu beantragen.

Schreiben Sie uns gerne für einen unverbindlichen Beratungstermin unter foerderprojekte(at)stiftung-naturschutz.de an. Wir freuen uns auf Ihre Ideen und stehen Ihnen bei der Antragstellung und der Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans mit Rat und Tat zur Seite.