Richtlinien
Richtlinie für die Verleihung des „Berliner Naturschutzpreises
Beschluss des Stiftungsrates der Stiftung Naturschutz Berlin vom 21.11.2023
- Das Land Berlin verleiht jährlich den „Berliner Naturschutzpreis“. Das Land Berlin hat diese Aufgabe mit dem Gesetz über die Stiftung Naturschutz Berlin §2 (2) Pkt. 4 der Stiftung Naturschutz Berlin („Stiftung“) übertragen. Die Organisation und Durchführung obliegen der Stiftung.
- Der Preis trägt die Bezeichnung „Berliner Naturschutzpreis [Jahr]“. Pro Jahr werden zwei Preise verliehen. Die Verleihung erfolgt in dem Kalenderjahr, für das er verliehen wird. Mit besonderer Begründung kann der Rat die Veranstaltung zur Preisübergabe in das folgende Kalenderjahr verschieben.
- Als preiswürdig werden insbesondere herausragende Leistungen im Land Berlin angesehen, die dazu dienen, die Ziele gemäß § 2 (1) Pkt. 1 - 6 des Stiftungsgesetzes umzusetzen und die Akzeptanz oder das Bewusstsein für den Naturschutz zu erhöhen. Preiswürdig sind ebenfalls konkrete Maßnahmen des Arten- oder Biotopschutzes gemäß der Berliner Biodiversitätsstrategie, die der Naturvermittlung für unterschiedliche Zielgruppen dienen, die Vorbildcharakter bei der Umsetzung haben, die Nachwuchsarbeit im Bereich Naturschutz fördern oder in geeigneter Weise zur Nachahmung anregen oder innovativ sind. Das Naturschutzengagement von Kindern- und Jugendlichen wird besonders berücksichtigt.
- Preisträger und Preisträgerinnen können natürliche Personen bzw. Personengruppen oder juristische Personen sein.
- Während ihrer Tätigkeit und für eine Frist von zwei Jahren nach Beendigung der jeweils relevanten Tätigkeit werden als Preisträger*innen ausgeschlossen:
- Mitglieder von Rat und Vorstand der Stiftung
- Hauptamtlich Tätige der Stiftung
- Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses
- Politische Beamte und Beamtinnen und Bedienstete des Landes Berlin (Haupt- und Bezirksverwaltungen und nachgeordneter Behörden), sofern deren Dienstaufgaben Naturschutz- und/oder angrenzende Aufgaben (z.B. Technischer Umweltschutz, Stadtplanung, Pflanzenschutz, Fischerei ...) beinhalten.
- Der Preis ist mit einem Preisgeld 10.000,- € (2 x 5.000,-€) verbunden. Die Preissumme kann von Dritten durch Sach- oder Geldspenden nach Zustimmung durch den Stiftungsrat erhöht werden.
- Alle Privatpersonen, Institutionen, Organisationen sowie die Stiftungsgremien sind berechtigt, Vorschläge einzureichen oder sich selbst zu bewerben. Die Stiftung fordert öffentlich zur Einreichung von Vorschlägen und Bewerbungen auf.
- Zuständiges Gremium der Stiftung für die Auswahl der Preisträger*innen ist der Stiftungsrat. Er entscheidet durch Beschluss.
- Auswahl der Preisträger*innen: Jeder Vorschlag ist bei der Geschäftsstelle der Stiftung einzureichen. Die Vorschläge für das Auszeichnungsjahr müssen jeweils bis zum 31.01. des jeweiligen Auszeichnungsjahres vorliegen. Der Stiftungsrat kann für die Vorauswahl der Preisträger*innen eine Jury einsetzen. Die Mitglieder des Rates stimmen offen oder auf Antrag geheim ab. Der Preis wird an den Vorschlag vergeben, der die absolute Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stiftungsratsmitgliedern auf sich vereint hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden des Rates.
- Verschwiegenheitsklausel: Alle Unterlagen und Inhalte im Zusammenhang mit den Vorschlägen, der Auswahl der Preisträger*innen sowie die dazu geführten Diskussionsinhalte sind durch alle Beteiligten dauerhaft vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zu offenbaren. Die Vorschlagsliste ist auch gegenüber den Preisträgern und Preisträgerinnen dauerhaft geheim zu halten.
- Die Übergabe der Urkunde und des Preisgeldes erfolgt auf einer Festveranstaltung. Auf jeden Preisträger und jede Preisträgerin wird eine Laudatio gehalten.
- Es wird Dritten auf Antrag ermöglicht, sich mit der Vergabe von eigenen Preisen, die einen Bezug zum Natur- oder Umweltschutz in Berlin haben, der Veranstaltung zur Naturschutzpreisverleihung anzuschließen. Dafür ist ein Aufwandsbeitrag zu leisten. Über die Gestattung entscheidet der Stiftungsrat. Generell ausgeschlossen von dieser Öffnung sind parteipolitische Preise.
- Der Stiftungsrat kann diese Richtlinie durch Beschluss mit absoluter Mehrheit ändern.
- Diese Richtlinie wird erstmals für die Vergabe des Naturschutzpreises 2024 angewendet.
Richtlinie für die Verleihung des Berliner Naturschutzpreises zum Herunterladen
Die Grundlage für die Auswahlkriterien bilden auch die Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes §1.