Wir fördern Initiative

FAQs Jagdabgabe

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen zur Förderung des Jagdwesens unter Berücksichtigung des § 21 Abs.1 LJagdGBln, insbesondere

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes und
  • Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie der Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.

Darüber hinaus stellt die Erforschung der Lebensbedingungen von Wildtieren in städtischen Lebensräumen einen besonderen Förderschwerpunkt dar.

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben können unter anderem gefördert werden:

  • Umweltbildungsmaßnahmen, die geeignet sind, das Wissen über das Wild und seine Lebensräume zu fördern
  • Biotopgestaltung und -pflege zur Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes
  • Artenschutzmaßnahmen für im Bestand bedrohte Wildtierarten und deren potenzielle Biotope
  • Maßnahmen zur Erforschung der Wildtiere und ihrer Lebensräume
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Aufklärung über das Jagdwesen sowie über Wildtiere und deren Lebensräume
  • jagdliche Aus- und Fortbildung, inklusive Jagdhundeausbildung
  • jagdliche Brauchtumspflege

 

Zuwendungsempfänger*innen können natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften sein.

  • eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen
  • Projekte und Maßnahmen, mit denen bereits begonnen wurde
  • Projekte, die nicht im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen

Ja. Das Projekt muss aber im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen.

In der Regel wird im Rahmen einer Projektförderung eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Es gelten die Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO Bln sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) inklusive der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung ANBest-P.

Hierfür benutzen Sie bitte unsere Formulare. Diese finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zum Download. 

Über Anträge wird laufend entschieden. Für Antragstellungen aus Mitteln der Jagdabgabe müssen Sie nach der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen rechnen. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Komplexität Ihres Vorhabens und der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer eingereichten Unterlagen ab. Projekte können überjährig gefördert werden. 

Nein, dafür ist es dann zu spät. Der Antrag für eine Projektförderung muss vor dem Beginn eines Projektes gestellt und bewilligt worden sein. Sie können natürlich schon planen und konzipieren, aber mit der Durchführung dürfen Sie noch nicht begonnen haben.

Es gibt keine Obergrenze. Das Budget ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln und den bereits laufenden Projekten.

Ja. Hierfür können Sie auch vorab einen Beratungstermin vereinbaren.

Ja. Bei der Antragstellung und im Kosten- und Finanzierungsplan sind die (beantragten) Drittmittel anzugeben. Ferner muss im Kosten- und Finanzierungsplan gekennzeichnet sein, welche Kosten von der SNB übernommen werden sollen. 

Sie können Ihre Verwaltungskosten als Sachkosten detailliert im Kosten- und Finanzierungsplan (Abschnitt B) beantragen und müssen uns diese dann später im Verwendungsnachweis belegen. Alternativ können Sie die Verwaltungskostenpauschale im Kosten- und Finanzierungsplan beantragen. Für diese benötigen wir keine Nachweise und Belege. Dazu zählen die Kosten für folgende Ausgaben:

  • Gas, Strom, Wasser
  • sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung)
  • Bürobedarf
  • Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume
  • Porto, Kurier, Frachten
  • Telefon und Kommunikation
  • Internetgebühren und Internetdomain
  • Ausgaben für Leasing/Mietverträge ohne Kaufoption
  • Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung
  • Fremdleistungen EDV
  • Zeitschriften, Bücher, INFO-CD-Roms und ähnliche Lizenzen
  • Bankgebühren
  • Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service)
  • Nettokaltmiete
  • Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung (zum Beispiel Feuer- oder Diebstahlversicherung)
  • Investitionen (Ausgabebetrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerliche [lineare] Abschreibung).

 

Nein. Es handelt sich bei der Förderung im Regelfall um eine Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Ein Eigenanteil (auch unbare Leistungen) sind wünschenswert, aber keine Bedingung für eine Förderung. 

Nein. Juristische Personen müssen bei Antragstellung eine Transparenzdatenbanknummer angeben. Diese ist formlos über das Berliner Engagementportal zu beantragen.

Schreiben Sie uns gerne für einen unverbindlichen Beratungstermin unter foerderprojekte@stiftung-naturschutz.de an. Wir freuen uns auf Ihre Ideen und stehen Ihnen bei der Antragstellung und der Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans mit Rat und Tat zur Seite.