Wir fördern Initiative

FAQs Jagdabgabe

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen zur Förderung des Jagdwesens unter Berücksichtigung des § 21 Abs.1 LJagdGBln, insbesondere

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes und
  • Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie der Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.

Darüber hinaus stellt die Erforschung der Lebensbedingungen von Wildtieren in städtischen Lebensräumen einen besonderen Förderschwerpunkt dar.

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben können unter anderem gefördert werden:

  • Umweltbildungsmaßnahmen, die geeignet sind, das Wissen über das Wild und seine Lebensräume zu fördern
  • Biotopgestaltung und -pflege zur Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes
  • Artenschutzmaßnahmen für im Bestand bedrohte Wildtierarten und deren potenzielle Biotope
  • Maßnahmen zur Erforschung der Wildtiere und ihrer Lebensräume
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke der Aufklärung über das Jagdwesen sowie über Wildtiere und deren Lebensräume
  • jagdliche Aus- und Fortbildung, inklusive Jagdhundeausbildung
  • jagdliche Brauchtumspflege

 

Zuwendungsempfänger*innen können natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften sein.

  • eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen
  • Projekte und Maßnahmen, mit denen bereits begonnen wurde
  • Projekte, die nicht im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen

Ja. Das Projekt muss aber im Land Berlin realisiert werden oder dem Land Berlin zugutekommen.

In der Regel wird im Rahmen einer Projektförderung eine Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Bei der Zuwendung handelt es sich um einen zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Es gelten die Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO Bln sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) inklusive der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung ANBest-P.

Hierfür nutzen Sie bitte unser Online-Antragsportal.

Über Anträge wird laufend entschieden. Für Antragstellungen aus Mitteln der Jagdabgabe müssen Sie nach der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 6 bis 8 Wochen rechnen. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Komplexität Ihres Vorhabens und der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit Ihrer eingereichten Unterlagen ab. Projekte können überjährig gefördert werden. 

Nein, dafür ist es dann zu spät. Der Antrag für eine Projektförderung muss vor dem Beginn eines Projektes gestellt und bewilligt worden sein. Sie können natürlich schon planen und konzipieren, aber mit der Durchführung dürfen Sie noch nicht begonnen haben.

Allgemeine Fördervoraussetzung:

  • Der/die Jäger*in hat seinen/ihren ersten Wohnsitz in Berlin.
  • Bei Anträgen zu Nachsichtvorsatzgeräten: Der/die Jäger*in hat eine Gestattung zur beschränkten Jagdausübung in befriedeten Bezirken und jagdbezirksfreien Flächen gemäß § 5 Abs. 3 Landesjagdgesetz Berlin (LJagdG Bln).

Besondere Fördervoraussetzungen

Bei Anschaffungen für private Schweiß- bzw. Nachsuchehunde und Stöberhunde gelten darüber hinaus folgende Fördervoraussetzungen:

  • Der Jagdhund hat eine Verbandsschweißprüfung oder vergleichbare Prüfung abgelegt.
  • Für Stöberhunde ist ein Nachweis hinsichtlich der Brauchbarkeit in der Fachgruppe „Stöbern“ erforderlich.
  • Der/die Schweißhundeführer*in ist mit dem Schweißhund in Berlin im Einsatz.
  • Der/die Stöberhundeführer*in ist mit dem Stöberhund in Berlin oder für die Berliner Forsten in Brandenburg im Einsatz.
  • Der Hund ist nicht älter als 9 Jahre.

 

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • Jagdschein
  • Besitznachweis (Ahnentafel JGHV bzw. FCI)
  • Nachweise zur Brauchbarkeit des Jagdhundes (z.B. Prüfungsergebnisse, „Grüne Karte“ vom LJV Brandenburg)
  • Bei Schweißhunden - Bestätigung oder Nachweis, dass die antragstellende Person und ihr Hund für Nachsuchen in Berlin eingesetzt werden
  • Bei Stöberhunden – Bestätigung oder Nachweis, dass der Hund in Berlin oder auf Flächen der Berliner Forsten in Brandenburg eingesetzt wird
  • Bei Nachtsichtvorsatzgeräten – Gestattung zur beschränkten Jagdausübung in befriedeten Bezirken und jagdbezirksfreien Flächen gemäß § 5 Abs. 3 LJagdG Bln
  • Preisrecherchen bzw. Angebote für die Ausrüstungsgegenstände (möglichst 3 Angebote je Ausrüstungsgegenstand)

 

Förderfähige Ausrüstungsgegenstände

  • Hundeschutzwesten: Zuschuss bis zu 80% der Anschaffungskosten, maximal 300,00 Euro je Hund. Falls die geförderte Hundeschutzweste nachweislich bei einem Einsatz in Berlin oder auf Flächen der Berliner Forsten in Brandenburg unbrauchbar geworden ist, kann der/die Hundeführer*in die Förderung für eine Ersatzweste erneut beantragen.
  • Hundeortungsgerät: Zuschuss bis zu 80% der Anschaffungskosten, maximal 600,00 Euro.
  • Schutzkleidung für den/die Schweiß- bzw. Nachsuchehundeführer*in: Zuschuss bis zu 80% der Anschaffungskosten, maximal 500,00 Euro.
  • Nachtsichtvorsatzgeräte: Zuschuss bis zu 50 % der Anschaffungskosten, maximal 1.000,00 Euro


Nicht förderfähig sind:

  • Schutzkleidung für den/die Hundeführer*in bei Stöberhunden
  • Bedienstete der Berliner Forsten, die die Jagd im Rahmen ihrer Diensttätigkeit ausüben

Nein. Im Förderfonds Jagdabgabe fördern wir auch überjährig.

Es gibt keine Obergrenze. Das Budget ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln und den bereits laufenden Projekten.

Ja. Hierfür können Sie auch vorab einen Beratungstermin vereinbaren.

Ja. Bei der Antragstellung und im Kosten- und Finanzierungsplan sind die (beantragten) Drittmittel anzugeben. Ferner muss im Kosten- und Finanzierungsplan gekennzeichnet sein, welche Kosten von der SNB übernommen werden sollen. 

Sie können Ihre Verwaltungskosten als Sachkosten detailliert im Kosten- und Finanzierungsplan (Abschnitt B) beantragen und müssen uns diese dann später im Verwendungsnachweis belegen. Alternativ können Sie die Verwaltungskostenpauschale im Kosten- und Finanzierungsplan beantragen. Für diese benötigen wir keine Nachweise und Belege. Dazu zählen die Kosten für folgende Ausgaben:

  • Gas, Strom, Wasser
  • sonstige Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (einschließlich Reinigung)
  • Bürobedarf
  • Reparatur und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der Betriebsräume
  • Porto, Kurier, Frachten
  • Telefon und Kommunikation
  • Internetgebühren und Internetdomain
  • Ausgaben für Leasing/Mietverträge ohne Kaufoption
  • Sach- und Fremdleistungsausgaben Buchhaltung
  • Fremdleistungen EDV
  • Zeitschriften, Bücher, INFO-CD-Roms und ähnliche Lizenzen
  • Bankgebühren
  • Personalausgaben der Verwaltung (Bereiche: Personal, Buchhaltung/Controlling/Einkauf, IT/Sicherheit, Service)
  • Nettokaltmiete
  • Versicherungen für Betriebsräume und Büroausstattung (zum Beispiel Feuer- oder Diebstahlversicherung)
  • Investitionen (Ausgabebetrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern oder steuerliche [lineare] Abschreibung).

Bei Projekten unter 1000 Euro wird grundsätzlich keine Verwaltungskostenpauschale gewährt.

Nein. Es handelt sich bei der Förderung im Regelfall um eine Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Ein Eigenanteil (auch unbare Leistungen) sind wünschenswert, aber keine Bedingung für eine Förderung. 

Nein, brauchen Sie nicht. Wenn Sie dennoch eine Steuernummer haben, dann geben Sie diese bitte im Antrag an.

Ein guter Sachbericht für Ihren Verwendungsnachweis sollte strukturiert, präzise und umfassend sein. Hier finden Sie die wesentlichen Bestandteile, an denen Sie sich beim Erstellen orientieren können. Nicht auf ihr Projekt zutreffende Bestandteile können Sie natürlich weglassen.

 

Deckblatt und Grundinformationen

  • Titel und Projektnummer des Förderprojekts
  • Name der antragstellenden Person, Organisation oder Institution
  • Projektlaufzeit (Start- und Enddatum)
  • Datum der Berichtserstellung

Verlauf des Projekts

  • Durchgeführte Maßnahmen: Detaillierte Beschreibung der Aktivitäten, Schritte und Meilensteine
  • Zeitplan: Darstellung, ob der ursprüngliche Zeitplan eingehalten wurde oder Abweichungen auftraten
  • Ressourcen: Informationen über die eingesetzten Ressourcen (Personal, Material, Räumlichkeiten)

Zielerreichung und Ergebnisse

  • Erfüllung der Zielsetzungen: Kurze Zusammenfassung der ursprünglichen Zielsetzungen und Darstellung, inwieweit diese erreicht wurden
  • Ergebnisse: Beschreibung der erzielten Resultate und ihrer Wirkung
  • Qualitative und quantitative Ergebnisse: Daten, Statistiken und ggf. Feedback von Beteiligten
  • Abweichungen: Beschreibung von Abweichungen vom ursprünglichen Plan und deren Gründe

Wirkung und Nutzen

  • Nachhaltigkeit: Angaben dazu, ob und wie die Ergebnisse langfristig wirken
  • Nutzen für Zielgruppen: Darstellung des Mehrwerts für die Zielgruppen des Projekts
  • Erkenntnisse und Learnings: Ggf. Darstellung von Best Practices oder Herausforderungen

Kommunikation und Sichtbarkeit

  • Öffentlichkeitsarbeit: Darstellung von Maßnahmen zur Kommunikation des Projekts (z. B. Pressemitteilungen, Veranstaltungen, Social Media) ggf. mittels Links zu den entsprechenden Seiten
  • Fördergeber*in-Nennung: Nachweis, dass die Stiftung gemäß den Vorgaben sichtbar gemacht wurde

Finanzielle Aspekte

  • Beschreibung und Begründung eventueller Abweichungen vom ursprünglich eingereichten Kosten- und Finanzierungsplan

Fazit und Ausblick

  • Gesamtbewertung: Reflexion über den Verlauf und die Ergebnisse des Projekts
  • Weiterführung: Hinweise, ob und wie das Projekt über die Förderperiode hinaus fortgesetzt wird
  • Empfehlungen: Ggf. Vorschläge für ähnliche zukünftige Projekte oder Förderprogramme

Anhänge

  • Ggf. Berichte, Studien, Fotos, Grafiken oder andere Materialien, die die Projektaktivitäten dokumentieren
  • Teilnehmer*innenlisten, Programme von Veranstaltungen oder Workshops
  • Einverständniserklärungen für veröffentlichte Materialien (falls erforderlich)

Schreiben Sie uns gerne unter foerderprojekte@stiftung-naturschutz.de an. Wir freuen uns auf Ihre Ideen und stehen Ihnen bei der Antragstellung und der Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans mit Rat und Tat zur Seite.