Licht aus für Insekten

Schwarz ist die Nacht, dunkel und ruhig! Das war einmal. Heute haben wir die Nacht zum Tag gemacht. Künstliches Licht nimmt jedes Jahr um etwa 2-6 Prozent zu, über Städten und Siedlungen erscheint der Nachthimmel durch den sogenannten Skyglow milchig-hell. Die Lichtverschmutzung breitet sich nicht nur durch himmelwärts strahlende Reklame, zahlreiche Straßenbeleuchtungen und nächtlich beleuchtete Gewerbegebiete aus. Auch in privaten Gärten hat dank billiger LEDs und Solarlampen Licht an naturnäheren Orten Einzug gehalten, wo es zuvor nachts dunkel war.
Licht – stressig und tödlich
Das verändert die Bedingungen für nachtaktive Lebewesen grundlegend: Die Ruhepause für die Natur in der Nacht findet nicht statt und für viele heimische Insektenarten wird die nächtliche Beleuchtung zur Todesfalle. Insekten und auch andere Tiere wie Fledermäuse, Igel oder Vögel – und selbst Pflanzen – sind evolutionär einfach nicht daran angepasst, dass es nachts hell ist. Um sie zu schützen gibt es nur ein einfaches Mittel: Licht aus für die Artenvielfalt!
Wird es dunkel, schläft die Natur nicht. Mehr als die Hälfte der heimischen Insekten ist nachtaktiv und sehr gut an das Leben in Dunkelheit angepasst: So haben zum Beispiel Nachtfalter Augen, die bei wenig Licht hervorragend sehen, für sie hell erscheinende Blüten anfliegen, diese dabei bestäuben, ihre Eier an ihnen ablegen und ihre Raupen dort schlüpfen und fressen. Laufkäfer und Asseln meiden instinktiv Licht, um nicht leichte Beute zu werden. Viele Insekten erkennen an der Tageslänge, dass es Zeit ist, auf Partnersuche zu gehen oder dass der Winter naht und sie sich verkriechen müssen. Diese faszinierenden Anpassungen werden durch nächtliches Licht massiv gestört: Die Lebewesen können nicht mehr wahrnehmen, wann Tag, wann Nacht und welche Jahreszeit es gerade ist. Es gibt keine Ruhepausen mehr, Dauerstress bedroht Ernährung und Vermehrung, Lebensräume werden durch Licht zerschnitten. Das Leben der Tiere und auch die feinabgestimmte Funktion ganzer Ökosysteme kann ins Wanken geraten.
Direkt tödlich kann nächtliches Licht für flugfähige Insekten werden, weil es fatalerweise anziehend wirkt (sg. „Staubsaugereffekt“). Nachtfalter wie Schwärmer, Eulen, Spanner, aber auch Köcherfliegen, Käfer (z. B. Maikäfer) und Florfliegen scheinen das Licht regelrecht zu suchen. Tatsächlich ist diese Anziehung immer noch nicht ganz geklärt, aber er hängt mit der Steuerung der Navigation von Fluginsekten zusammen, die sich an der vormals einzigen Lichtquelle am Nachthimmel orientieren, dem Mond. Bei einer „mondähnlichen“ Lampe führt das ererbte Verhalten zu einer spiralförmigen Annäherung. Die Tiere umkreisen endlos das Licht, fallen erschöpft zu Boden oder geraten in nicht abgedeckte Leuchtschlitze, wo sie verbrennen oder verhungern. Oder sie werden für Fraßfeinde wie Fledermäuse oder Spinnen leichte Beute. Von haufenweise toten Insekten unter Lampen werden auch Nacktschnecken magisch angezogen.
Besonders für Schutzgebiete, in denen sich viele und selten gewordene Arten des Nachts bewegen, ist es nötig, sie selbst und die angrenzenden Flächen von nächtlichem Licht zu befreien. Lichtsensibel sind auch Wasserflächen und ihre Umgebung, da dort Licht gespiegelt wird. 2022 wurde mit einem neuen Paragrafen im Bundesnaturschutzgesetz (§ 41a BNatSchG) erstmals festgelegt, dass Tiere und Pflanzen vor den Folgen künstlicher Beleuchtung zu schützen seien. Er tritt allerdings erst in Kraft, wenn konkrete Rechtsverordnungen Details zu Beleuchtungsvorgaben regeln. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) in Berlin ist mit seinen Forschungen u.a. im Natur- und Sternenpark Westhavelland daran beteiligt, diese technischen Empfehlungen für Straßenbeleuchtung zu finden, damit der sogenannte „Insektenparagraf“ in Kraft treten kann. „Wir konnten zeigen, dass eine räumliche Anpassung des Lichtfeldes von Straßenbeleuchtung die Anziehungskraft auf Insekten wirksam reduzieren kann, ohne dabei die Sicherheit für Menschen zu beeinträchtigen,“ sagt Dr. Sibylle Schroer, Koordinatorin der Forschungsprojekte zur Lichtverschmutzung am IGB. Selbst im öffentlichen, pflichtbeleuchteten Raum scheint also nachtfreundliches Licht möglich.
In Gärten, Kleingartenanlagen oder auf Balkonen sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, die Beleuchtung zu reduzieren und nachts abzuschalten. Denn diese privaten Grüninseln sind wichtige Trittsteinbiotope für Lebewesen der Nacht. Naturnah gestaltete Grünflächen, vor allem auch in Wassernähe, bieten wichtige Lebensräume für Insekten in der Stadt. Wer sogar mit artenreicheren Wiesen, um heimische Kräuter ergänzte Balkonkästen, Insektenhotels, Totholzhaufen, offenen Sandflächen oder strukturreichen Hecken die Biodiversität fördert, „sollte besonders sensibel mit Licht umgehen“, sagt Dr. Sibylle Schroer vom IGB. Sie ist sicher, wenn man ein paar Regeln befolge, könne es für Mensch und Natur nach Sonnenuntergang gleichermaßen behaglich sein. Für Kleingartenanlagen rät sie, vielleicht ein gemeinschaftliches Beleuchtungskonzept abzustimmen, um fair für alle festzulegen, wo wieviel Licht zum Einsatz kommen sollte und wo es zum Besten der Natur dunkel bleiben könne.
Wie kann ich die Nacht schützen? Was muss ich beim nächsten Baumarktbesuch beachten?
- Generell sparsam beleuchten
Bitte nur so viel Beleuchtung einsetzen wie unbedingt nötig. Sich fragen: Was ist zum Aufenthalt in Garten, am Haus oder auf dem Balkon nötig? Was dient der Sicherheit an Wegen und Treppen? Was ist ehrlicherweise ausschließlich Dekoration? - Licht ausschalten
Kein Licht im Garten oder auf dem Balkon sollte die ganze Nacht durch brennen. Schon gar nicht, wenn der Mensch längst im Bett liegt. Deshalb braucht jedes Leuchtmittel einen Ausschalter oder eine Zeitschaltuhr. Das gilt besonders für die zunehmend beliebten Solar-Lichterketten und Solarlampen. - Geeignetes Licht wählen
Geringe Lichtstärken bis 5 Lux reichen zur Beleuchtung völlig aus, denn selbst bei Vollmondschein von 0,25 Lux könnte man ein Buch lesen. LED-Licht mit hohem UV- und Blauanteil („kaltweiß“) ist Stress für die Tierwelt und sollte tabu für den Außeneinsatz sein. Geeignet für Balkon und Garten ist warmweißes Licht (maximal 2700 K), noch besser sind Amber-LEDs oder Natriumdampflampen. Dimmer und Bewegungsmelder können auch zur Lichtreduktion beitragen. - Licht begrenzen und abschirmen
Lampen sollten nur nach unten leuchten, also nur den Raum erhellen, der es nötig hat. Das heißt, dass kugelige Lampen oder Bodenstrahler zur Beleuchtung ungeeignet sind, weil sie diffus in die Umgebung, die Bäume oder den Himmel strahlen. Auch Lichterketten sind nachtfreundlicher, wenn sie dekorativ abgeschirmt sind, um das Streulicht klein zu halten. - Geschlossene Lampen wählen
Um zu vermeiden, dass Insekten in Lichtschlitze hineingelangen können und dort verbrennen oder verhungern, sollten Lampen rundum geschlossen sein. - Nachtschwarze Ecken schaffen
Vielleicht gibt im Garten Bereiche, wo die Artenvielfalt gefördert werden soll? Dann freut sich die Natur, wenn es dort keine Beleuchtung gibt. - Termine merken und mitmachen
Jedes Jahr gibt es zwei gute Gelegenheiten, gemeinsam auf den Schutz der Nacht aufmerksam zu machen, indem alle Beleuchtung (auch drinnen!) ausgeknipst wird: Zur Earth Hour im März und zur Earth Night im September.
Zum Weiterlesen:
- Website der Paten der Nacht: https://www.paten-der-nacht.de/
- Earth Night am 11. September 2026: https://www.earth-night.info/
- Earth Hour am 28. März 2026: https://www.wwf.de/earth-hour
- Informationen zur Lichtverschmutzung und Beleuchtung des NABU Berlin: https://berlin.nabu.de/stadt-und-natur/projekte-nabu-berlin/artenschutz-am-gebaeude/36485.html
- Projekt-Webseite des IGB: https://www.tatort-strassenbeleuchtung.de/
Text: J. Schaaff







