Natürlich schön - Schutzgebiete im Überblick

Deutschlandweit gibt es eine Vielzahl von Schutzgebieten und auch innerhalb der Berliner Landesgrenzen haben wir eine ganze Menge dieser wertvollen Flächen. Wild lebende Tiere und Pflanzen, darunter auch viele selten gewordene, finden hier zum Beispiel weitgehend ungestörte Rückzugsräume, sodass Schutzgebiete unmittelbar zur Erhaltung von Arten aber auch ganzer Ökosysteme und Biotoptypen beitragen. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt sind sie damit maßgeblich.

Auch für uns Menschen sind Schutzgebiete von hoher Bedeutung, denn intakte Ökosysteme sichern die für uns besonders wichtigen, sogenannten Ökosystemdienstleistungen wie etwa die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser oder die Speicherung von Kohlendioxid. Nicht zuletzt lässt sich Natur in Schutzgebieten von ihrer schönsten Seite kennenlernen und als Orte der Erholung wirken sie sich positiv auf unsere Gesundheit und Lebensqualität aus.

Schutzgebiet ist nicht gleich Schutzgebiet

Damit, unterschiedlich große Gebiete in ihrer ganzen Fläche unter Schutz zu stellen, begann man in den vergangenen hundert Jahren. Vor allem, um dem zunehmenden Verlust der Biodiversität entgegenzutreten. Das Bundesnaturschutzgesetz dient in Deutschland als Grundlage für Unterschutzstellungen, ergänzende Regelungen können auf Landesebene festgelegt werden. Zudem gibt es von Seiten der EU verschiedene Vorgaben für die Gesetzgebung des Bundes.

Dass wir in Deutschland viele unterschiedliche Schutzgebietstypen vorfinden, liegt daran, dass mit den Kategorien verschiedene Schutzgüter in den Blick genommen werden. So variieren die einzelnen Schutzgebietstypen auch in der Stärke und Zielrichtung des Schutzes. Es kann außerdem vorkommen, dass sich geschützte Gebiete geografisch überschneiden, denn ein bestimmtes Gebiet kann mehr als einen Schutzstatus besitzen.  

Einen Überblick über die Schutzgebietstypen, die Sie in Berlin finden können und für die hier die strengsten Schutzregelungen gelten, möchten wir Ihnen im Folgenden geben.

     Naturschutzgebiete

In Berlin sind die Naturschutzgebiete (NSG) die Areale mit dem höchsten Schutzstatus. Ihr Ziel ist es vorrangig, Lebensstätten, Biotope oder Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu entwickeln. Sie können aber auch wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Eigenart ausgewiesen werden und bieten uns die Möglichkeit auf oftmals uralten naturhistorischen Spuren zu wandeln. Um die Natur nicht zu beeinträchtigen, dürfen wir diese Schutzgebiete nur stark eingeschränkt nutzen und müssen folgende Tätigkeiten unterlassen: Feuer machen, Tiere fangen oder töten, Pflanzen ausreißen oder beschädigen, Hunde ohne Leine laufen lassen, Kot und Abfälle liegen lassen, zelten, baden, reiten, offizielle Wege verlassen, lärmen und mit einem motorisierten Fahrzeug fahren.

Bundesweit gibt es rund 8.000 Naturschutzgebiete. Davon liegen 43 in Berlin und bedecken hier etwa drei Prozent der Landesfläche (bundesweit 6,3 Prozent). Die meisten Berliner Naturschutzgebiete befinden sich in Wäldern, in Wiesengebieten oder in Wassernähe. Das dem Berliner S-Bahn-Ring nächst gelegene ist das Schöneberger Südgelände, das sich von einem ehemaligen Güterbahnhof zu einer Naturoase entwickelt hat und spannende Möglichkeiten zur Beobachtung seiner außergewöhnlichen Flora und Fauna bietet. Mittlerweile bestehen die ältesten Berliner Naturschutzgebiete schon seit fast hundert Jahren: der Schlosspark Lichterfelde seit 1923 und die Pfaueninsel seit 1924.

     Landschaftsschutzgebiete

Im Gegensatz zu den Naturschutzgebieten schützen die Landschaftsschutzgebiete (LSG) nicht bestimmte gefährdete Arten, sondern eine großräumigere Natur- oder Kulturlandschaft. Entweder, um die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen oder um die Landschaft aufgrund ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten oder weil das Gebiet eine besondere Bedeutung für Erholungszwecke hat. Entsprechend ist in Landschaftsschutzgebieten in der Regel das Bauen verboten, nicht aber Forst- und Landwirtschaft. Freizeitaktivitäten können wir auf vielfältige Weise nachgehen, solange sie nicht damit verbunden sind, Feuer zu machen, wilde Tiere zu fangen oder zu töten, Pflanzen auszureißen oder zu beschädigen, Hunde ohne Leine laufen zu lassen, Kot und Abfälle zu hinterlassen oder zu zelten.

Die insgesamt 56 Berliner Landschaftsschutzgebieten setzen sich aus landwirtschaftlichen Flächen (z. B. Lübarser Felder), Fließgewässern mit ihren Niederungen (z. B. Erpetal und Teile der Havelniederung), stehenden Gewässern (z. B. Flughafensee und Hönower Weiherkette), den meisten Berliner Wäldern und Grünanlagen (Volksparke Jungfernheide und Rehberge) zusammen. Gemeinsam nehmen sie in Berlin rund 14 Prozent der Landesfläche ein. Oft bilden sie auch eine Art Schutzschild um die Flächenmäßig wesentlich kleineren Naturschutzgebiete.

     NATURA-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)

1992 begann die EU, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten einzurichten: das Netzwerk NATURA 2000. Es besteht aus Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Europäischen Vogelschutzgebieten (Special Protection Area, SPA). In Berlin überschneiden sich die Gebiete dieser beiden Schutzgebietskategorien zu großen Teilen. Mit der Aufnahme in die Liste der NATURA-2000-Gebiete werden zwar die jeweiligen Schutzziele und Grenzen der Gebiete festgelegt, aber zum unmittelbaren, rechtsverbindlichen Schutz sind die Gebiete von den Bundesländern als geschützte Teile von Natur und Landschaft festzusetzen, z. B. als Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet.

Unter den 15 Berliner FFH-Gebieten ist das Gebiet Müggelspree-Müggelsee mit 1.731 Hektar (inklusive Wasserfläche) das größte und die Zitadelle Spandau mit weniger als einem halben Hektar das kleinste – die alte Festung erhielt den Schutzstatus als Winterquartier von mehreren tausend Fledermäusen. Um Arten und Lebensraumtypen zu bewahren und ihren Erhaltungszustand zu verbessern, müssen die zuständigen Behörden Managementpläne für die Gebiete aufstellen.

Eine Besonderheit der FFH-Gebiete ist das dort geltende Verschlechterungsverbot: Bei Planungen, Vorhaben und Projekten muss überprüft werden, ob sie zu einer Verschlechterung des Gebietes und der dort vorkommenden geschützten Lebensraumtypen und Arten führen können. Ist eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten, dann muss eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

     Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandsteile

Auch ausgewählte einzelne Bäume, Kleingewässer, Dünen oder Findlinge können als Naturdenkmal (ND) unter Schutz stehen. Es ist verboten, sie zu verändern, zu beseitigen, zu zerstören oder zu beschädigen. Das gilt auch für Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) wie bestimmte Alleen oder Hecken. Berlin zählt 20 geschützte Landschaftsbestandteile (z. B. die Liebesinsel in der Spree), sechs flächenhafte Naturdenkmale (z. B. den Mittelstreifen der Berliner Straße in Zehlendorf), 23 einzelne Naturdenkmale (z. B. die Düne Wedding) sowie 638 Bäume und 70 eiszeitliche Gesteinsblöcke, die als Naturdenkmale ausgewiesen sind.

     Naturparke

Naturparke (NP) sind sehr großflächige Gebiete mit mehreren Zielstellungen: sie umfassen Landschaften, die sich für Erholung und Tourismus besonders eignen, enthalten aber auch eine hohe Biotop- und Artenvielfalt, die durch Landschafts- und Naturschutzgebiete innerhalb der Parke geschützt wird. Nachhaltiger Tourismus, natur- und umweltverträgliche Landnutzung sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung sind die Leitbilder der Naturparke. Der Barnim ist Berlins einziger Naturpark und etwa fünf Prozent des rund 750 Quadratkilometer großen Areals befindet sich auf Berliner Territorium - ein grüner Streifen zwischen Karow und Frohnau entlang der Landesgrenze zu Brandenburg.

     Geschützte Biotope

Neben den oben genannten Schutzgebieten und Schutzobjekten gibt es noch die gesetzlich geschützten Biotope, die im Bundesnaturschutzgesetz und im Berliner Naturschutzgesetz aufgelistet sind. Zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören beispielsweise natürliche oder naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Moore und weitere nasse Lebensräume, Binnendünen, Trockenrasen sowie verschiedene Waldtypen.

Die geschützten Biotope sind aufgrund ihrer Existenz geschützt, es bedarf keiner zusätzlichen Schutzgebietsausweisung oder Verordnung. Tätigkeiten oder Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten. Im Rahmen von Biotopkartierungen werden geschützte Biotope erfasst und in Kartenwerken dargestellt, u.a. im Geoportal des Landes Berlin.

Gebiete, die auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sind

Zu den Flächen, die in Berlin auf anderer Rechtsgrundlage geschützt sind, zählen die Geschützten Grünanlagen. Der Schutzstatus dieser öffentlichen Grünflächen basiert auf einem eigenen Gesetz, das vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Gekennzeichnet sind die Geschützten Grünanlagen in Berlin durch ein grünumrandetes, dreieckiges Schild. Ziel ist es, gärtnerische Anlagen, Spielplätze, Freiflächen, waldähnliche oder naturnahe Flächen, Plätze und Wege zu schützen, die entweder unserer Erholung dienen oder für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung sind.

Geschützt bedeutet hier vor allem Schutz vor den Nutzer*innen, sie müssen unter anderem folgende Regeln beachten: Hunde anleinen, grillen und Ball spielen nur auf dafür ausgewiesenen Flächen, Radfahren nur auf besonders gekennzeichneten Wegen (wobei Fußgänger*innen immer Vorrang haben), Müll bitte nur in die dafür vorgesehenen Behälter, keine Entsorgung von Gartenabfällen.

Ein Sonderfall ist das Tempelhofer Feld. Der ehemalige Flughafen Tempelhof ist weder als NSG, LSG, FFH-Gebiet oder SPA geschützt – obwohl dort mit Feldlerchen und Zauneidechsen durchaus artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen und großflächig geschützte Biotope vorhanden sind. Vielmehr ist das Tempelhofer Feld seit dem Volksentscheid von 2014 durch ein eigenes Gesetz vor Bebauung und anderen Veränderungen geschützt. Allerdings könnte dieses Gesetz jederzeit im üblichen parlamentarischen Verfahren geändert werden. Ob sich eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus für das Rückgängigmachen des Volksentscheids findet, ist aber eine andere Frage.

Schutzgebiete außerhalb Berlins

Außerhalb Berlins gibt es natürlich noch eine Menge weiterer Schutzgebietskategorien. Zu den wohl bekanntesten unter ihnen gehören Nationalparke, Nationale Naturmonumente und Biosphärenreservate, die wir Ihnen im Folgenden ebenfalls kurz vorstellen möchten.

    Nationalparke

Nationalparke (NP) sind unter den Schutzgebieten zweifellos die Ursprünglichsten. Als Areale, dieumfangreiche Naturräume mitsamt den darin vorkommenden Arten und Ökosystemen langfristig schützen sollen, definiert sie die Weltnaturschutzunion (ICUN). Im überwiegenden Teil ihres Gebietes sollen sie in einem Zustand sein, der vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflusst ist oder entsprechend entwickelt werden kann.   

Auch wenn in Nationalparken die Natur absoluten Vorrang hat, können sie – vorausgesetzt die Schutzziele stehen dem nicht entgegen – unserer naturkundlichen Bildung und unserem Naturerleben dienen. Gut anderthalb Zugstunden nordöstlich von Berlin erstreckt sich der aus Hauptstadtperspektive nächste der 16 deutschen Nationalparke im Unteren Odertal.

    Nationale Naturmonumente

Erst 2010 wurde das Nationale Naturmonument (NNM) als Schutzgebietskategorie in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Die Gebiete sollen aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sein. Der Unterschied zum Nationalpark besteht darin, dass Nationale Naturmonumente neben ihrem Wert für die Natur auch eine herausragende Bedeutung aufgrund ihres kulturellen Wertes haben.

Ein bekanntes Beispiel dafür ist das rund 1.400 Kilometer lange Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze, von dem bereits Teile in Sachsen und Thüringen als Nationales Naturmonument geschützt sind und das in seiner Gesamtheit unter diesen Schutz gestellt werden soll.

     Biosphärenreservate

Biosphärenreservate (BR) sollen Natur- und Kulturlandschaften großräumig erhalten, entwickeln oder wieder herstellen. Neben dem Schutz der historisch gewachsenen Biotop- und Artenvielfalt geht es hier ausdrücklich auch um menschliches Wirtschaften, das in ökologisch und sozial nachhaltige Bahnen gelenkt werden soll. Im von Berlin aus nächsten Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin wird auf einem Drittel der Agrarfläche ökologische Landwirtschaft betrieben.

- Natascha Wank & Ulrike Willerding