EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Ein Meilenstein für Europas Umwelt und ein Handlungsauftrag für Städte wie Berlin
Montag, der 17. Juni 2024, war ein bedeutender Tag für den Naturschutz in Europa und insbesondere für unsere schöne Hauptstadt. Denn es wurde ein weitreichendes Gesetz zum Schutz unserer Artenvielfalt beschlossen. Ich freue mich, dass das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur die letzte Hürde genommen hat und nach einem langen Tauziehen nun im Umweltrat mit qualifizierter Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten angenommen wurde. Dieses Gesetz ist nicht nur ein zentraler Bestandteil des Green Deal der Europäischen Union, sondern auch ein entscheidender Schritt im Kampf gegen den Verlust an biologischer Vielfalt.
Das EU-Gesetz untermauert den notwendigen Paradigmenwechsel. Es geht nicht nur um den Schutz der noch vorhandenen intakten Natur, sondern auch um die Wiederherstellung von geschädigter Natur.
Die Umsetzung dieser verbindlichen EU-Verordnung stellt eine sehr große Herausforderung für die Mitgliedsstaaten und so auch für Berlin dar. Es werden beispielsweise für die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes von verschiedenen Lebensraumtypen konkrete Vorgaben zur zeitlichen Umsetzung und zu Flächenanteilen gemacht. Die Lebensraumqualitäten sollen es ermöglichen, dass günstige Erhaltungszustände der in den Anhängen der FFH-Richtlinie genannten Arten erreicht bzw. aufrechterhalten werden. Weitere verbindliche Vorgaben beziehen sich auf städtische Grünflächen und Bestäuberpopulationen.
Um das in Berlin jetzt gesetzeskonform umzusetzen, braucht es viele starke Akteure, die mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden.
Die Stiftung Naturschutz Berlin hat bereits umfassende Erfahrungen hinsichtlich der Entwicklung und Wiederherstellung von FFH-Lebensräumen erlangt. Seit 2010 werden mit Mitteln der Klimaschutzabgabe Moore in Berlin renaturiert, z.B. in der Krummen Laake in Köpenick, um den Lebensraumtyp Übergangs- und Schwingrasenmoor wiederherzustellen. Intakte Moore sind Lebensraum für hoch spezialisierte Arten und ausgezeichnete Klimaschützer, da sie erhebliche Mengen CO2 im Torf speichern.
Ein weiteres Projekt ist unser Engagement in der Wuhlheide, um den Fingerkraut-Eichenwald mit seinen wertvollen Arten zu stärken. Erfolgreich ist das nur durch die Kooperation mit dem Bezirksamt, den Forsten sowie vielen Freiwilligen. So organisieren wir green social days mit Firmen und werben in unserem Ehrenamtsportal Freiwillick Grün für die Beteiligung an den ehrenamtlichen Pflegeeinsätzen.
Von großer Wichtigkeit sind auch die Biotopverbünde, um die neuen und alten Lebensräume zu vernetzen.
Die zu erwartenden positiven Veränderungen werden nicht nur unsere Stadt ökologisch bereichern, sondern auch die Lebensqualität für alle Berlinerinnen und Berliner nachhaltig verbessern.
Es liegt nun an uns, diese Chance zu nutzen und Berlin zu einem Vorreiter im städtischen Naturschutz zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam die natürlichen Ressourcen unserer Stadt schützen und aufwerten, um eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu schaffen.
Stefan Richter
Geschäftsführer der Stiftung Naturschutz Berlin