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Natürlich für Berlin

Was sind Naturerfahrungsräume?

Naturerfahrungsräume sind naturnahe Freiflächen, auf denen Kinder ohne Geräte spielen und sich ausprobieren können. Unbeaufsichtigt durchs Gebüsch toben, im Matsch spielen, Staudämme bauen, auf Baumstämmen balancieren, Käfer um die Wette laufen lassen – Kinder brauchen Naturerfahrungen, und zwar eigenständige. Sie brauchen sie für ihre Persönlichkeits- und Sozialentwicklung ebenso wie für die Herausbildung eines eigenen Umweltbewusstseins. Doch wie sollen Kinder eine Beziehung zu ihrer Umwelt aufbauen, wenn naturnahe Freiflächen und wilde Brachen fast vollständig aus unseren Städten verschwunden sind? Hier setzt das Konzept der Naturerfahrungsräume (NER) an. Es bietet die große Chance, urbanes Leben und Stadtnaturschutz zu verbinden.

Warum diese Spiel- und Entdeckungsmöglichkeit für Kinder in der Stadt so wichtig ist, zeigt unser Film. Denn Kinder lieben spielen und Kinder lieben Natur.

Das Konzept

Das Konzept der städtischen Naturerfahrungsräume als neue Grünflächenkategorie entstand bereits in den 1990er Jahren. Idealerweise handelt es sich dabei um eine mindestens ein Hektar große „wilde“ Fläche in der nahen Wohnumgebung, auf der Kinder unbeaufsichtigt und ohne Geräte frei spielen und mit der Natur in Kontakt treten können. Vorbilder dafür fand man in der Stadt Oppenheim mit dem naturnahen Spielraum „Paradies” oder mit der „Naturwildnis” in Lübeck. 

Im Rahmen des von der Stiftung Naturschutz durchgeführten Pilotprojektes zu Naturerfahrungsräumen (Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben, 2015-2019) wurde das Konzept auf seinen gezielten Einsatz in Großstädten überprüft. Die wesentlichen Fragen dabei waren: Wie groß muss ein funktionstüchtiger NER mindestens sein? Bedarf es einer Betreuung, was und wie muss betreut werden und wieviel Aufwand ist dafür erforderlich? Die Ergebnisse wurden im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung zum Vorhaben durch die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) in einem Leitfaden zusammengetragen.

Die wichtigsten Eigenschaften von städtischen Naturerfahrungsräumen wurden in einem Steckbrief von Dr. Hans-Joachim Schemel zusammengefasst. Mit den Erfahrungen aus dem Pilotprojekt wurde dieser ergänzt und angepasst. Die Eigenschaften von Naturerfahrungsräumen hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Charakter der Flächen, der Wohnumgebung oder den Anwohner*innen, und sind daher sehr unterschiedlich auslegbar.

Steckbrief: Die Haupteigenschaften eines städtischen Naturerfahrungsraums*

Nutzung

  • vorrangig Erholung
  • Einrichtung in Schutzgebieten möglich, wenn Schutzzweck landschaftsbezogene Erholungsnutzung zulässt
  • unbeobachtetes, selbstbestimmtes, freies Spiel und Naturerfahrungen als Schwerpunkt

Zielgruppe

  • vorrangig Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren
  • jüngere Kinder in Begleitung Erwachsener

Charakter

  • naturbestimmte Strukturen
  • mindestens 50 % der Fläche naturbelassen, sonst extensiv gepflegt
  • maximal 10 % der Fläche intensiver gepflegt (z. B. Rasenflächen, barrierefreier Rundweg, Sauberkeitsstreifen)
  • Abgrenzung zu angrenzenden Nutzungen durch Einfassung und/oder Beschilderung

Anfangsgestaltung

  • vorhandene Flächenpotenziale nutzen; Elemente sollen zum freien Spiel und Naturerfahrungen auffordern (z. B. Erdhügel, Matschlöcher, lose Materialien)
  • bei Bedarf zusätzliche Spielattraktivität schaffen
  • Sicherheitsaspekte beachten

Größe

  • mindestens 1 ha, besser 2 ha
  • kleinere Flächen möglich, wenn NER z. B. in weitere Grünstrukturen eingebunden ist; Mindestbreite 20 m

Pflege

  • natürliche Entwicklung der Fläche unterstützen
  • extensive Grünpflege in Teilräumen zwecks Offenhaltung, je nach Standorteigenschaften und Nutzungsdruck
  • kontinuierliche Kontrollen und Wartungsaufgaben zur Wahrung der Verkehrssicherheit
  • Wünsche der Nutzer*innen berücksichtigen
  • Umgestaltung durch Kinder ermöglichen

Lage

  • in Wohngebiete integriert oder dicht zugeordnet (ideal bis 300 m, maximal 500 m)
  • Kinder sollten NER selbstständig erreichen können (keine Barrieren durch große Straßen, Bahnschienen etc.)

Planerische Sicherung

  • im Rahmen der Bauleitplanung als Grünflächen mit besonderer Zweckbestimmung auszuweisen
  • Aufnahme in LSG-, GLB-Schutzgebietsverordnungen oder Einrichtung innerhalb kommunaler (geschützter) Grünanlagen ohne zusätzliche planerische Sicherung möglich
  • langfristige Einrichtung empfehlenswert, da sich Bindung der Kinder an einen NER über die Zeit entwickelt

Partizipation 

  • bei Planung, Einrichtung und im Betrieb Kinder beteiligen

Regeln

  • keine Nutzungslenkung
  • Regeln dienen der Sicherheit der Kinder und Bewahrung der Attraktivität der Fläche (z. B. keine Hunde, kein Feuer)
  • Regeln für die Nutzung mit Kindern erarbeiten und öffentlich bekannt machen (z. B. durch Beschilderung)

Kümmer(er)*in

  • Hilfe beim Abbau von Schwellenängsten potenzieller Nutzer*innen
  • gegebenenfalls Unterstützung der Flächenverwaltung bei Pflege, Kontrolle und Wartung
  • keine pädagogische Betreuung der Nutzer*innen

* Quelle:

Pretzsch, M., Heimann, J., Martens, D., Friede, C., Wilitzki, A., Bloem-Trei, B., Peters, J. & Molitor, H. (2020): Leitfaden Naturerfahrungsräume in Großstädten – Eine Arbeitshilfe für Vorbereitung, Planung, Einrichtung und Betrieb. Bundesamt für Naturschutz (BfN) (Hrsg.), S.28, Tab. 1: Empfehlungen für Naturerfahrungsräume in Großstädten (angepasst, verändert und ergänzt nach Schemel, 2008; Stopka & Rank, 2013).

Resolution für die Schaffung von Naturerfahrungsräumen

Da sich Naturerfahrungsräume noch nicht als öffentliche Freiräume in unseren Städten etabliert haben, wurde im Februar 2018 auf einer Fachtagung in Berlin die „Resolution für die Schaffung von Naturerfahrungsräumen in der Stadt“ verabschiedet. Oberstes Ziel ist es, dass diese Freiflächen fester Bestandteil des öffentlichen Raums werden. Die Resolution finden Sie beigefügt als Pdf zum Download.

Eine Forderung aus der Resolution wurde bereits umgesetzt. Mit der Änderung des Baugesetzbuches vom 14. Juni 2021 sind Naturerfahrungsräume als Grünflächenkategorie in Bebauungsplänen aufgenommen worden (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB). In den sich aktuell immer weiter verdichtenden Städten wie Berlin und mit steigenden Nutzungskonkurrenzen ist dies eine wichtige Möglichkeit, um elementare öffentliche Freiflächen für Naturerfahrung verbindlich sichern zu können.

Eine bundesweite Interessensvertretung für Naturerfahrungsräume

Im Jahr 2000 gründete sich der bundesweite Arbeitskreis Städtische Naturerfahrungsräume mit dem Ziel, mehr Wissen über das Thema zu erlangen und die breite Öffentlichkeit, örtliche Politiker*innen und Planer*innen zu informieren.

Im Oktober 2019 hat der Fachbereich-Naturerfahrungsräume die Nachfolge des Arbeitskreises angetreten. Der Fachbereich ist beim Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze (BdJA) angesiedelt und setzt sich als bundesweite Interessensvertretung für die Etablierung von Naturerfahrungsräumen ein. Ziel ist die Vernetzung relevanter Akteure, der Fachaustausch, die Schaffung eines allgemein zugänglichen Wissenspools sowie die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für das Thema NER. Die Erkenntnisse aus dem von der Stiftung Naturschutz Berlin durchgeführten Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens zu Naturerfahrungsräumen können so nach dem Projektende weitergetragen und das neu geweckte Interesse am Thema aufrechterhalten werden.

Die Stiftung Naturschutz Berlin ist als Beratungsstelle für Naturerfahrungsräume in Berlin tätig.