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FFH-Richtlinie und Natura 2000

FFH-RL steht für Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Ziel dieser europäischen Naturschutzrichtlinie ist es, wildlebende Pflanzen und Tiere zu schützen und somit die Biodiversität zu erhalten. Konkret bedeutet das, nicht nur die Arten, sondern auch ihre Lebensräume zu sichern. Damit dies gelingt, wurde ein europaweites Netz von Schutzgebieten ausgewiesen: Natura 2000. Es sichert vor allem Lebensräume für charakteristische Pflanzen und Tiere der jeweiligen Region.

Die FFH-RL* setzt sich aus 24 Artikeln und verschiedenen Anhängen zu Schutzgebieten, Arten und Lebensraumtypen zusammen. 

  • Anhang I: Lebensraumtypen, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen
  • Anhang II: Tier- und Pflanzenarten, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen
  • Anhang III: Kriterien zur Auswahl der Schutzgebiete
  • Anhang IV: Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten
  • Anhang V: Tier- und Pflanzenarten, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können
  • Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und Beförderung

* Die amtliche Bezeichnung lautet: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Sie ist seit dem 5. Juni 1992 in Kraft und liegt seit dem 1. Januar 2007 in konsolidierter Fassung vor.

Um Zustand und Entwicklung der Lebensräume sowie ihrer Pflanzen- und Tierwelt beurteilen zu können, schreibt die FFH einheitliche Methoden, Bewertungsstandards und Wiederholungskartierungen ausgewählter Flächen und bestimmter Populationen vor. Alle sechs Jahre sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Bericht darüber an die EU-Kommission abzugeben. Und hier kommt unsere Koordinierungsstelle Fauna ins Spiel: Sie untersucht zusammen mit anderen Institutionen die festgelegten FFH-Gebiete sowie die Tiere und Pflanzen der Anhänge II, IV und V. Sie sammelt sämtliche Daten, wertet sie aus und unterstützt die Berliner Senatsverwaltung bei der Berichterstattung. Über das Bundesamt für Umweltschutz (BfN), das die Berichte der einzelnen Bundesländer bündelt, gehen die Ergebnisse weiter an die EU-Kommission.

Bericht aus Berlin: Erfassen, bewerten, erhalten

In Berlin gibt es 15 Natura-2000-Gebiete auf einer Fläche von rund 6.300 Hektar: 15 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und 5 Vogelschutzgebiete, die sich zum großen Teil überlagern. Teile im Grunewald, auf der Pfaueninsel, im Tegeler Fließtal, auf den Falkenberger Rieselfeldern, an der Müggelspree und im Teufelsmoor Köpenick gehören dazu. Darin sind derzeit 25 verschiedene Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie verzeichnet (231 Lebensraumtypen sind es europaweit).
>> zur Übersicht der Berliner Natura-2000-Gebiete

Für den „Bericht aus Berlin“ hat die Koordinierungsstelle Fauna für 19 Rasterzellen in der Größe von 10 x 10 Kilometern solide Daten zusammengetragen. Tiere der FFH-Anhangsarten II, IV und V, zu denen beispielsweise die Grüne Mosaikjungfer, die Mopsfledermaus und die Rotbauchunke gehören, wurden zusammen mit anderen kartiert. Beispiele einiger Arten und die Dokumentation in Rasterzellen finden Sie in unseren Bildergalerien.

Verbreitungskarten gemäß des EU-Rasters für den FFH-Bericht 2019

Aktuell stehen rund 50 Tiere auf der Berliner FFH-Liste, bei den Pflanzen ist nur noch der Sprossende Bärlapp übriggeblieben sowie einige Moose und Flechten. Durch die Moorrenaturierungen der Stiftung Naturschutz Berlin (siehe Klimaschutzabgabe) werden Lebensräume geschaffen, in denen sich Torfmoose sowie andere seltene Arten ansiedeln und entwickeln können.

Tiere der Berliner FFH-Liste

Weitere Informationen zum Thema:

Das Projekt wird finanziell unterstützt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, der Heidehof Stiftung und der Zwillenberg-Tietz Stiftung. Fachlich unterstützen uns die Technische Universität Berlin (Fachgebiet Umweltprüfung und Umweltplanung) und die Humboldt-Universität zu Berlin (Fachgebiet Spezielle Zoologie).