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Unsere Leistungen

Wir beraten Berliner Akteure (Verwaltungen, Vereine, Initiativen o.ä.), die an der Einrichtung öffentlich nutzbarer Naturerfahrungsräume interessiert sind.

Beratung und Unterstützung durch die NER-Beratungsstelle Berlin ist möglich bei:

  • Flächenanalyse (Eignungsprüfung)
    Ob eine Fläche für die Einrichtung eines Naturerfahrungsraumes geeignet ist, hängt insbesondere von ihrer Lage, Größe und Struktur ab. Die Fläche sollte für Kinder möglichst barrierefrei erreichbar sowie in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Kindergärten sein. Im besten Fall sollte die Fläche über eine Größe von mindestens einem Hektar verfügen und einen naturnahen Charakter sowie vielfältige Spielraumstrukturen aufweisen. 

    Die Stiftung Naturschutz Berlin kann für Sie die grundsätzliche Eignungsprüfung der Flächen übernehmen. Neben Lage, Größe und Struktur werden auch die planungsrechtliche Situation, eine Einordnung des sozialen Umfeldes und das Entwicklungspotenzial der Fläche geprüft.
     
  • Planung und Einrichtung
    Ist eine Fläche bereits naturnah und strukturreich entwickelt, sind oft nur kleinere Maßnahmen zur Entstehung eines attraktiven Naturerfahrungsraumes notwendig. Auf strukturarmen, unentwickelten Flächen und jungen Brachen kann ein größerer Entwicklungsbedarf zur Herstellung von interessanten Strukturen für Spiel und Naturerleben bestehen. Unabhängig vom Zustand einer Fläche sollten sowohl im Prozess der Planung als auch beim Bau Kinder aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt werden. Dies stärkt die Bindung der Kinder an die Fläche und fördert ihr Mitverantwortungsgefühl. 

    Die Stiftung Naturschutz Berlin kann Sie bei Fragen zu erforderlichen Leistungen in der Projektvorbereitung, zu Planungs-, Beteiligungs- und Bauleistungen unterstützen.
     
  • Betrieb und Wartung
    Die Pflege eines Naturerfahrungsraumes ist abhängig von der jeweiligen Flächenausstattung, in der Regel jedoch wenig arbeitsaufwendig. Es sollten sowohl ökologische Belange, als auch Kinderspielbelange Beachtung finden. Entsprechende Pflegepläne sollten flexibel sein und sich den Gegebenheiten und dem Spielverhalten der Kinder anpassen können. In regelmäßigen Abständen müssen Naturerfahrungsräume gewartet werden, um die notwendige Sicherheit auf den Flächen zu gewährleisten. Zum Thema Sicherheit und Haftung wurde der Leitfaden „Sicherheitsanforderungen für Naturerfahrungsräume“ (Schellhorn & Brodbeck 2011) im Rahmen unseres Entwicklungs- und Erprobungsvorhabens entwickelt. Dieser stellt eine gute Handreichung für die Praxis dar und ist mittlerweile Stand der Technik.

    Die Stiftung Naturschutz Berlin berät Sie bei Fragen zum Betrieb und zur Wartung von Naturerfahrungsräumen. Zum Thema Sicherheit in Naturerfahrungsräumen werden Workshops von qualifizierten Spielplatzprüfer*innen mit NER-Erfahrung angeboten.
     
  • Kooperationspartner
    Die Erfahrungen der Stiftung Naturschutz Berlin haben gezeigt, dass für den Betrieb von Naturerfahrungsräumen die Betreuung durch eine Einrichtung (z.B. einen freien Träger der Jugendhilfe, eine Umweltbildungseinrichtung o.ä.) in unmittelbarer Nähe der Fläche hilfreich ist. Diese Einrichtung kann bei der Kontrolle und Wartung der Fläche unterstützen, Netzwerkarbeit leisten, Nutzergruppen koordinieren und Kinder in die Pflege- und Unterhaltungsprozesse einbinden.

    Die Stiftung Naturschutz Berlin kann Sie bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern für Ihre Fläche unterstützen.
     
  • Einwerbung von Fördermitteln
    Natürlich entstehen bei der Einrichtung eines Naturerfahrungsraumes Kosten. Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Projektförderung.

    Die Stiftung Naturschutz kann Sie bei der Suche nach geeigneten Fördertöpfen, ggf. auch bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützen.