Ausgleich und Ersatz
Ob Anlage von Bahntrassen und Straßen oder Ausbau von Gewässern – derartige Baumaßnahmen, bei denen auch die Natur beeinträchtigt wird, gehören zur Normalität. Sie dürfen jedoch nur dort vorgenommen werden, wo sie wirklich unvermeidbar sind.
Das Berliner Naturschutzgesetz sieht vor, dass Eingriffe in die Natur im Rahmen des jeweiligen Vorhabens ausgeglichen werden müssen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Ausgleichszahlungen zu entrichten. Diese Gelder werden eingesetzt, um an anderer Stelle in der Stadt Biotope zu verbessern, Flächen zu entsiegeln oder Pflanzungen vorzunehmen. Die Stiftung Naturschutz Berlin erhält vom Land Berlin je nach Verfügbarkeit einen Teil dieser Einnahmen, um sie für geeignete Projekte im Umwelt- und Naturschutz einzusetzen. In Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden können auf diese Weise wichtige Naturschutzprojekte realisiert werden.
Falls Sie Ideen für Ausgleichsprojekte haben, reichen Sie Ihre Vorschläge möglichst als Projektskizze bei der Stiftung ein, die u. a. eine Darstellung des Projektgebiets, eine Beschreibung der Maßnahmen und Ziele sowie (soweit bekannt) Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Beteiligten, absehbaren Problemen, Kosten und dem eigenen Beitrag zum Projekt enthalten sollte. Falls das Projekt Erfolg versprechend ist, arbeitet die Stiftung Naturschutz Berlin mit Ihnen gemeinsam einen Projektantrag aus. Wenn das Projekt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz bewilligt wird, erfolgen die Detailplanung und die Umsetzung des Projekts.