
Richtlinien der Stiftung Naturschutz Berlin
zur Förderung von Projekten Dritter
Verabschiedet vom Stiftungsrat am 17.12.1998
Einleitung
Einleitung
Die SNB fördert insbesondere Maßnahmen und Projekte
- zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
- zur Verbreitung des Natur- und Umweltschutzgedankens,
- zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung,
- der Forschung und modellhaften Untersuchung auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes.
Vorrangige Zielsetzung ist,
- eine breite Öffentlichkeit für die Belange des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege zu interessieren und
- zur aktiven Mitarbeit und Mitverantwortung zu motivieren,
- die politische Wirksamkeit des Natur- und Umweltschutzes zu unterstützen und zu stärken,
- zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft beizutragen.
Allgemeines
Allgemeines
Die Fördermittel werden für Projekte und Maßnahmen zugunsten Berlins eingesetzt.
Die Vergabe der Mittel liegt im Ermessen der Stiftung unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Stiftung fördert einzeln abgegrenzte bzw. abgrenzbare Vorhaben (Projektförderung), für die ein Bedarf zu begründen ist. Es können nur Vorhaben gefördert werden, zu deren Finanzierung oder Durchführung niemand rechtlich verpflichtet ist.
Der Stiftungsrat kann Förderschwerpunkte festlegen.

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