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Heidrun Grüttner VerwaltungsleiterinIch berate Sie gerne!

Heidrun Grüttner

Verwaltungsleiterin

Tel. 030-26 39 40

Richtlinien der Stiftung Naturschutz Berlin
zur Förderung von Projekten Dritter

Verabschiedet vom Stiftungsrat am 17.12.1998

Einleitung

Einleitung

Die SNB fördert insbesondere Maßnahmen und Projekte

  • zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
  • zur Verbreitung des Natur- und Umweltschutzgedankens,
  • zur Aufklärung, Ausbildung und Fortbildung,
  • der Forschung und modellhaften Untersuchung auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes.

Vorrangige Zielsetzung ist,

  • eine breite Öffentlichkeit für die Belange des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege zu interessieren und
  • zur aktiven Mitarbeit und Mitverantwortung zu motivieren,
  • die politische Wirksamkeit des Natur- und Umweltschutzes zu unterstützen und zu stärken,
  • zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft beizutragen.

Allgemeines

Allgemeines

Die Fördermittel werden für Projekte und Maßnahmen zugunsten Berlins eingesetzt.
Die Vergabe der Mittel liegt im Ermessen der Stiftung unter Beachtung der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Stiftung fördert einzeln abgegrenzte bzw. abgrenzbare Vorhaben (Projektförderung), für die ein Bedarf zu begründen ist. Es können nur Vorhaben gefördert werden, zu deren Finanzierung oder Durchführung niemand rechtlich verpflichtet ist.
Der Stiftungsrat kann Förderschwerpunkte festlegen.

Grundsätze

Grundsätze

Die Stiftung fördert subsidiär zu anderen öffentlichen und privaten Fördereinrichtungen. Entscheidend für die Förderungswürdigkeit ist die Bedeutung des Projekts für das Erreichen der in der Einleitung genannten Ziele.
Bei der Höhe der Förderung ist das Interesse der Stiftung an der Maßnahme/dem Projekt einerseits und das Eigeninteresse und die Leistungskraft des Zuwendungsempfängers andererseits angemessen zu berücksichtigen.
Generell nicht förderungswürdig sind Projekte, die nur der Selbstdarstellung oder der Mitgliederwerbung dienen.

Art der Förderung

Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Gewährung von Dienstleistung, Dauerleihgaben, Zuschüssen, Ausfallbürgschaften und rückzahlbaren Zuwendungen.
Zuschüsse werden bewilligt

  • nach einem bestimmten Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilsfinanzierung)
  •  zur Deckung des Fehlbetrags, der verbleibt, wenn der Zuwendungsempfänger die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel zu decken vermag (Fehlbedarfsfinanzierung)
  • mit einem festen Betrag an der Gesamtfinanzierung (Festbetragsfinanzierung). Es können rückzahlbare Zuwendungen erteilt werden. Sie können anstelle oder zusätzlich zu einem Zuschuss gegeben werden.

Antragstellung

Antragstellung

Die Trägerschaft von Förderungsmaßnahmen setzt voraus, dass die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Mittel gesichert und die nötige Befähigung zur erfolgreichen Durchführung des Projekts gegeben scheint.
Projekte, für die eine Förderung beantragt ist, sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich förderschädlich, soweit er im Einzelfall nicht vorher zugelassen wurde.
Förderanträge sind schriftlich zu stellen. Aus dem Antrag müssen die Bewilligungsempfänger, Gegenstand, Rahmenbedingungen und Zielsetzung des Vorhabens, Art und Umfang der Durchführung, Beginn, Ablauf und Dauer des Projekts, seine Kosten, die beabsichtigte Gesamtfinanzierung einschließlich beantragter Zuwendungen Dritter und die Höhe und Art der angestrebten Förderung durch die Stiftung sowie ggf. die vorgesehene Weiterführung des Projektes über den fördergegenständlichen Zeitraum hinaus ersichtlich sein.
Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, der Stiftung alle projektbezogenen Einnahmen, gleich welcher Art, mitzuteilen.

Bewilligung

Bewilligung

Über die Förderung entscheidet der Stiftungsvorstand. Das Entscheidungsrecht kann an den Geschäftsführer delegiert werden. Bei Förderanträgen mit einem Antragsvolumen von mehr als 10.000 Euro entscheidet der Stiftungsrat über das Vorhaben. Die Ablehnung eines Förderantrages ist zu begründen.
Die Geschäftsstelle der Stiftung Naturschutz Berlin fertigt die Förderbescheide aus. Die Bewilligung, die Auszahlung, der Nachweis der Mittelverwendung sowie die Erstattung von Zuwendungen erfolgen grundsätzlich unter Anwendung der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Berlin. Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendung zur Projektförderung (ANBest-P)".
Die Stiftung ist zur publizistischen Darstellung geförderter Projekte berechtigt. Zuwendungsempfänger haben bei Veröffentlichungen über Förderprojekte in Medien oder bei eigenen Publikationen, Ausstellungen und dgl. in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen, dass das Projekt mit Mitteln der Stiftung gefördert wurde. Über weitere öffentlichkeitswirksame Kennzeichnung wird ggf. im Einzelfall befunden.

Schutzbestimmungen

Schutzbestimmungen

Förderprojekte werden von den Zuwendungsempfängern in eigener Verantwortung durchgeführt. Sie sind für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen und Ähnlichem sowie der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die Stiftung steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung und Nutzung von Förderprojekten entstehen. Die Stiftung darf Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.
Die Stiftung ist berechtigt, alle mit dem Förderantrag und den dazugehörigen Unterlagen erhobenen personenbezogenen und sachbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung und Auswertung elektronisch zu verarbeiten. Sie ist befugt, die Daten an Stellen zur Kenntnis und Bearbeitung weiterzugeben, die an der Prüfung, Umsetzung oder Kontrolle des Vorhabens beteiligt sind. Die Stiftung ist ferner berechtigt, die Daten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Da es sich bei diesen Rechten um eine allgemeine Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln handelt, wird die Einwilligung des Antragstellers/ Zuwendungsempfängers zur Datenverarbeitung vorausgesetzt.