Aktuelle Anfragen
18-13890 – 19. April 2018
Stromversorgung der U-Bahn Berlin / Abgeordneter: Lindemann, Gunnar (AfD)
18-13828 – 18. April 2018
Berliner Wasser III: Medikamente gehören nicht ins Klo! / Abgeordneter: Kössler, Georg (GRÜNE)
18-13834 – 18. April 2018
Wo und wie regiert der „BerlKönig“? / Abgeordneter: Schmidt, Henner (FDP)
Was ist eine schriftliche Anfrage?
Als schriftliche Anfrage bezeichnet man allgemein eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive.
In Berlin ist das Procedere in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin geregelt. In § 50, Abs. 1 heißt es:
„Jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses kann über bestimmte Vorgänge in einer Anfrage, die bei dem Präsidenten schriftlich einzureichen ist, vom Senat Auskunft verlangen (Schriftliche Anfrage). Der Senat beantwortet die schriftliche Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von drei Wochen erfolgen.“
