Aktuelle Anfragen
Was ist eine kleine Anfrage?
Als Kleine Anfrage bezeichnet man allgemein eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive.
In Berlin ist das Procedere in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin geregelt. In § 50, Abs. 1 heißt es:
„Jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses kann über bestimmte Vorgänge in einer Kleinen Anfrage, die bei dem Präsidenten schriftlich einzureichen ist, vom Senat Auskunft verlangen. Der Senat beantwortet die Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Anfrage und Antwort werden vom Präsidenten veröffentlicht.“

