Ihre Ansprechpartner

Arne Mensching
Projektkoordinator ÖBFD
   

 

Anja Bohn
Projektassistentin Finanzen
ÖBFD

 

Maria Cooke
Projektassistentin ÖBFD


 

Tanja Petrowski
Projektassistentin ÖBFD


 

So erreichen Sie uns:

Tel. (030) 26 39 41 40
Fax (030) 261 52 77
E-Mail: oebfd(at)stiftung-naturschutz.de

 

Altersgrenze 

Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Der von der Stiftung Naturschutz angebotene Ökologische Bundesfreiwilligendienst richtet sich an alle, die älter als 26 Jahre sind. Das können Berufsanfänger ebenso wie Menschen sein, die eine berufliche Auszeit machen wollen oder schon im (aktiven) Ruhestand sind. Für die jüngeren Interessent/innen (ab 16 Jahren) ist eine Bewerbung für das FÖJ das Richtige. 

Ansprechpartner

für Interessierte und Teilnehmende ist die Stiftung Naturschutz Berlin. 
Unsere Kontaktdaten:

Stiftung Naturschutz Berlin,
Projekt ÖBFD
Potsdamer Str. 68,
10785 Berlin
E-Mail: oebfd(at)stiftung-naturschutz.de
Homepage: www.stiftung-naturschutz.de Opens external link in new window
Fragen beantwortet Arne Mensching, 030-26 39 41 -67

Arbeitsmarktneutralität

Freiwillige im Ökologischen Bundesfreiwilligendienst sind zusätzliche Mitarbeiter/innen und kein Ersatz für hauptamtlich Beschäftigte. Mit ihrem Engagement unterstützen und entlasten sie die Einsatzstellen bei ihren Aufgaben. Der Wegfall von Freiwilligen soll aber nicht dazu führen, dass die Einsatzstelle ihre alltäglichen Arbeiten nicht mehr durchführen kann. 

Arbeitsschutz

Hinsichtlich der Schutzvorschriften verhält es sich mit dem Freiwilligendienst wie mit einem regulären Arbeitsverhältnis. Es gelten also die verschiedenen Arbeitsschutzbestimmungen, wie etwa das Arbeitschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Schwerbehindertengesetz und die Arbeitsstättenverordnung.

Ausbildung

Auf die Ausbildung oder die Berufserfahrung kommt es nicht an: Ob Schulabschluss, Ausbildung, Studium oder Doktortitel – der ÖBFD steht allen offen. 

Arbeitslosengeld

Wer mindestens zwölf Monate einen Ökologischen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Freiwilligendienstes zahlt der Träger im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Wer ALG 1 bezieht kann leider nicht gleichzeitig am BFD teilnehmen, da die Freiwilligen der Arbeitsvermittlung nicht für eine jederzeitige Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen.

ALG II

Vom Taschengeld der Freiwilligen kann ein pauschaler Betrag in Höhe von insgesamt 200 Euro als „nicht zu berücksichtigende Einnahme“ gelten und behalten werden. Sie wird nicht mit dem ALG II verrechnet (§ 1 Abs. 7 Arbeitslosengeld II / Sozialgeld-Verordnung). 

In der Zeit, in der ALG II-Bezieher/innen einen Ökologischen Bundesfreiwilligendienst leisten, sind sie nicht verpflichtet, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Die Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II). Natürlich können Freiwillige vorzeitig ihre Freiwilligentätigkeit beenden, wenn sie eine Zusage für die erhoffte Anstellung bekommen haben (Kündigungsfrist: zwei Wochen zum Monatsende).

Ausländische Freiwillige

Wenn Ausländerinnen und Ausländer über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt, können Sie am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst kann Freiwilligen aus dem Ausland grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.  

Bescheinigung

Wer am Ökologischen Bundesfreiwilligendienst teilgenommen hat, erhält von der Stiftung Naturschutz Berlin ein Teilnahme-Zertifikat. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen Freiwillige mindestens sechs Monate am ÖBFD teilgenommen haben.

Bewerbung

Da der Ökologische Bundesfreiwilligendienst jeden Monat beginnen kann, gibt es keinen Bewerbungsschluss. Natürlich kann nicht jede Einsatzstelle zu jeder Zeit Freiwillige aufnehmen. Welche Einsatzmöglichkeiten es gerade gibt, klären wir gern in einem persönlichen Gespräch mit den Bewerber/innen.

Bewerbungsunterlagen

Ein Anschreiben mit Aussagen zur Motivation und Eignung sowie zu den Erwartungen an das ÖBFD (mit Angabe der drei bevorzugten Einsatzstellen ); außerdem ein tabellarischer Lebenslauf, eine Kopie des letzten Schul- bzw. Arbeitszeugnisses und ein Passfoto.

Die Bewerbung sollte in einer abheftbaren Klarsichthülle an die oben genannte Adresse geschickt werden (Bewerbungsmappen werden von uns nicht verwaltet!).

Es ist auch möglich, sich online zu bewerben Opens internal link in current window

BFD-Ausweis

Alle Bundesfreiwilligen erhalten einen Freiwilligenausweis, mit dem sie öffentliche Einrichtungen, wie Museen, Kinos, Theater usw. zu ermäßigten Tarifen besuchen können. Der Ausweis berechtigt auch zum Kauf von Schüler-/Azubi-Monatskarten für den öffentlichen Personennahverkehr.

Bildungstage

Die monatlichen Bildungstage sind fester Bestandteil des Ökologischen Bundesfreiwilligendienstes, wie ihn die Stiftung Naturschutz anbietet. Sie werden vom ÖBFD-Team der Stiftung Naturschutz organisiert und durchgeführt. Sie dienen der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Ökologie, Umwelt- und Naturschutz, (Umwelt-) Politik und Gesellschaft sowie dem persönlichen Austausch über die Arbeitserfahrungen als ÖBFD-Freiwillige. Aber auch Methodenseminare sind möglich. Die Freiwilligen bestimmen die Auswahl der Fortbildungsthemen und beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung der Seminare. Dabei kann es um „Klimaschutz und erneuerbare Energien", „Die Wölfe in der Lausitz“, „Ökologisches Imkern“, „Gewässerökologie“ oder auch um „Fundraising“ oder „Projektmanagement“ gehen, je nach Interesse und Fortbildungsbedarf der Gruppe. Das Ganze ist gestaltet in Workshops, Vorträgen, Exkursionen oder Gesprächsrunden. Sämtliche Kosten für die Seminare und die Teilnahme daran übernimmt die Stiftung Naturschutz. (s. auch „S“ wie Seminare) 

Chancen

Der Ökologische Bundesfreiwilligendienst bietet jedem die Chance, sich im Umwelt- und Naturschutz einzubringen und dabei neue Kompetenzen zu erwerben. Ein ÖBFD kann den Einstieg in den Beruf erleichtern oder dabei helfen, sich beruflich umzuorientieren. Er verbessert die Chancen auf einen Arbeitsplatz.

Dauer

Die Dauer des Einsatzes wird mit der Einsatzstelle verabredet. In der Regel bleiben die Freiwilligen 12 Monate in der Einsatzstelle. Es müssen jedoch mindestens 6 Monate und dürfen höchstens 18 Monate sein. Wer über 26 Jahre alt ist und in den letzten 5 Jahren schon ein FÖJ oder FSJ gemacht hat, muss beachten, dass die Freiwilligendienste zwar kombiniert werden können, aber die Höchstdauer von 18 Monaten insgesamt nicht überschritten werden darf.

Wer während der Laufzeit einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz findet, kann den ÖBFD auch vorzeitig beenden, und zwar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende. Wer kürzer als sechs Monate dabei ist, kann keine ÖBFD-Bescheinigung erhalten.

Dienstzeit

Die regelmäßige wöchentliche Dienstzeit kann bei über 26-Jährigen zwischen 20,5 und 39 Stunden liegen. Die tägliche Dienstzeit wird mit der Einsatzstelle abgesprochen. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit.

Einsatzstellen

Die Freiwilligen wirken in gemeinwohlorientierten Einsatzstellen mit. Dies können Berliner Umwelteinrichtungen, wie Vereine, Verbände, Behörden und Naturschutzstationen sein. Sobald die Einrichtung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkannt wurde, steht einem Einsatz nichts im Wege.

Fahrtkostenermäßigung

Die ÖBFD-Freiwilligen erhalten die gleichen Vergünstigungen wie Schüler oder Azubis (zum Beispiel das „AzubiticketOpens external link in new window“ der BVG).

Finanzierung

Der ÖBFD der Stiftung Naturschutz wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie durch die beteiligten Einsatzstellen finanziert.

Förderverein Ökologische Freiwilligendienste (FÖF e.V.)

Der FÖF e.V. ist die bundesweite Zentralstelle für den Ökologischen Bundesfreiwilligendienst. Unter ihrem Dach haben sich die FÖJ-Träger organisiert, die einen ökologischen Zweig des Bundesfreiwilligendienstes anbieten: www.oeko-bundesfreiwilligendienst.deOpens external link in new window (s. auch „Z“ wie Zentralstelle) 

Gesetz

Gesetzliche Grundlage für den Bundesfreiwilligendienst ist das BundesfreiwilligendienstgesetzOpens external link in new window vom April 2011. Hier werden in § 1 BFDG die Aufgaben des BFD beschrieben: „Im BFD engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich (…). Der BFD fördert das lebenslange Lernen.“

GEZ

Eine Befreiung von Telefon- und Rundfunkgebühren wird nur bei sozialen Härtefällen gewährt (bestimmte Personengruppen werden benannt). BFD-Freiwillige fallen leider nicht darunter.

Hilfstätigkeit

Der BFD soll laut Bundesfreiwilligendienstgesetz überwiegend eine „praktische Hilfstätigkeit“ sein. Hilfstätigkeit heißt Unterstützung der Einsatzstellen gemäß deren Aufgaben unter Berücksichtigung der Kompetenzen der Freiwilligen. Die Stiftung Naturschutz achtet bei der Einsatzstellenauswahl auf interessante Tätigkeiten und gute Betreuung, die den unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen der Freiwilligen entsprechen.

Informationen

Informationen zum Ökologischen Bundesfreiwilligendienst gibt es bei der Stiftung Naturschutz Berlin (Kontaktdaten s. o.) oder der Zentralstelle, dem Förderverein Ökologische Freiwilligendienste (FÖF e.V.)Opens external link in new window. Infos zum Bundesfreiwilligendienst im Allgemeinen finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendOpens external link in new window

Jugendfreiwilligendienste

Zu den Jugendfreiwilligendiensten gehören das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Diese Dienste werden über das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)Opens external link in new window geregelt und richten sich an „jüngere“ Menschen zwischen 16 und 27 Jahren.

Krankenversicherung

Der ÖBFD ist als Freiwilligendienst per Gesetz zugleich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Demnach werden alle ÖBFD-Freiwilligen grundsätzlich als eigenständige Mitglieder in einer (frei wählbaren) gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung, also auch zur Krankenversicherung, übernimmt in der Regel die Stiftung Naturschutz als Träger und Vertragspartner. Die Freiwilligen melden deshalb vor ÖBFD-Beginn der Stiftung Naturschutz ihre zuständige Krankenkasse.

Falls eine private Krankenversicherung besteht, muss vor Beginn des ÖBFD mit der jeweiligen Krankenversicherung abgestimmt werden, ob die Versicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen kann. Privatversicherte Teilnehmer, die aufgrund Ihres Alters (ab 55 Jahre) nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, müssen privat versichert bleiben. Die Kosten für die private Krankenversicherung werden vom Träger nicht übernommen.

Kündigung

Freiwillige verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer ihres Dienstes. Eine schriftliche Kündigung des Ökologischen Bundesfreiwilligendienstes ist nach Ablauf der Probezeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Beginn einer Ausbildung, einer Beschäftigung) innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes möglich. Eine sog. „ordentliche Kündigung“ ist auch ohne konkrete Begründung mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats möglich. Kündigen können sowohl die ÖBFD-Freiwilligen wie auch die Einsatzstelle.

Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall ist der Einsatzstelle und der Stiftung Naturschutz unverzüglich mitzuteilen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem dritten Krankheitstag der Einsatzstelle und der Stiftung Naturschutz vorzulegen. Im Krankheitsfall werden in der Regel bis zur Dauer von sechs Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt.

Lohn

Für das Engagement im ÖBFD gibt es keine Entlohnung, aber ein Taschengeld sowie ggf. Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung (siehe auch „T“ wie Taschengeld). Die Einsatzstellen können neben dem Taschengeld auch als Leistung eine Unterkunft (in Berlin bisher nicht der Fall), Verpflegung oder Arbeitskleidung zur Verfügung stellen.

Multikulti

Am Ökologischen Bundesfreiwilligendienst nehmen selbstverständlich auch Menschen aus Familien teil, die ihre Wurzeln in anderen Kulturen und Ländern haben. Die Leute aus diversen Herkunftsnationalitäten können dabei viel mit- und voneinander lernen. Der ÖBFD versteht sich als Beitrag zur sozialen Integration.

Nebentätigkeit

Da Freiwillige, die älter als 26 Jahre sind, den ÖBFD auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) leisten können, dürfen sie eine Nebentätigkeit annehmen. Diese Nebentätigkeiten müssen mit der Einsatzstelle abgestimmt und bewilligt werden.

Ökologisch

Die Aufgaben im Ökologischen Bundesfreiwilligendienst sind vielfältig. Je nach Einsatzstelle können diese in der ökologischen Landwirtschaft, im Naturschutz oder in der Landschaftspflege liegen. Einige Einsatzstellen engagieren sich aber auch in mehr technisch ausgerichteten Themenfeldern, wie zum Beispiel den Bereichen Erneuerbare Energien, Umweltanalytik und Verkehr. Weitere interessante Einsatzfelder sind aber auch Umweltbildung und Umweltinformation. 

Praktikumsanerkennung

Das ÖBFD ist nicht generell als (Vor-)Praktikum für bestimmte Ausbildungs- oder Studiengänge anerkannt. Die Entscheidung darüber liegt bei den Ausbildungsstätten. Wer also entsprechende Pläne hat, sollte sich mit der Ausbildungsstelle bzw. der Studienberatung in Verbindung setzen und die Anforderungen abklären. Auf diese Weise kann die Einsatzstelle zielgerichtet ausgewählt werden.

Pflegeversicherung

Die Freiwilligen sind grundsätzlich in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert (§ 20 SGB XI).  

Quifd

Quifd – die Agentur für Qualität in Freiwilligendiensten hat Qualitätsstandards für Freiwilligendienste entwickelt und vergibt für die nachgewiesene Einhaltung dieser Standards das Quifd-Qualitätssiegel. Die Stiftung Naturschutz wurde als erster FÖJ-Träger bundesweit durch die Agentur Quifd zertifiziert und mit dem Qualitätssiegel ausgezeichnet. Weitere Infos unter www.quifd.de

Rechte

Die ÖBFD-Freiwilligen sind rechtlich in vielen Punkten Auszubildenden und Arbeitnehmern gleichgestellt. Ihre besonderen Rechte im ÖBFD wie auch ihre Pflichten sind vertraglich geregelt (siehe „V“ wie Vertrag).

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Einsatzstelle bzw. der Träger im ÖBFD zahlt die Beiträge für die Teilnehmer/innen in die gesetzliche Rentenversicherung ein (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI). In der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle Freiwilligen pflichtversichert, auch Seniorinnen und Senioren, die noch keine Altersrente beziehen, sowie Altersteilrentenbezieher (Altersrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der Vollrente) und Erwerbsminderungsrentner.

Nur wenn die Freiwilligen eine Altersvollrente, unabhängig ob vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze, beziehen, werden keine Rentenversicherungsbeiträge für die Freiwilligen abgeführt.

Für alle Freiwilligen müssen grundsätzlich Beiträge der Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Bei Freiwilligen, die das Lebensalter für eine Regelaltersrente vollendet haben, hat die Einsatzstelle bzw. der Träger den Arbeitgeberanteil der Arbeitslosenversicherung abzuführen.

Seminare

Freiwillige, die älter als 26 Jahre sind, nehmen in „angemessenem Umfang“ an Seminaren teil. Beim Ökologischen Bundesfreiwilligendienst, wie er von der Stiftung Naturschutz angeboten wird, findet mindestens ein Bildungstag pro Monat statt. Für unter 27-jährige sieht der Gesetzgeber die Teilnahme an 25 Seminartagen vor (siehe auch „B“ wie Bildungstage), davon mindestens eine Veranstaltung zur Politischen Bildung in einem der Bildungszentren des Bundes (ehemalige Zivildienstschulen).

Sozialversicherung

Mit der Aufnahme der Tätigkeit im ÖBFD unterliegen die Freiwilligen der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Sie werden nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende. Die Pflichtversicherung besteht aus Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Eine Befreiung davon ist nicht möglich. Die Stiftung Naturschutz als Träger zahlt sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberanteil, sodass die Pflichtversicherung für die Freiwilligen keine finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Als Berechnungsgrundlage der Beiträge dient das Taschengeld plus dem Wert der Sachbezüge (Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung) beziehungsweise der hierfür gezahlten geldlichen Ersatzleistung.

Taschengeld

Der Ökologische Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Für das Taschengeld gilt derzeit eine Höchstgrenze von 348 Euro im Monat. Ggf. können darüber hinaus Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gezahlt werden. (siehe „L“ wie Lohn)

Lohnsteuer muss in der Regel nicht entrichtet werden. Falls doch - weil jemand schon vorher ein Einkommen hatte - gibt es diese im Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück.

Taschengeld und etwaige Zuschüsse werden monatlich auf ein Girokonto der Freiwilligen überwiesen. Einzelne Banken sind bereit, den ÖBFDler/innen den „Auszubildenden-Status“ mit geringeren Kontoführungsgebühren einzuräumen. 

Teilnahmebedingungen

Abgesehen vom richtigen Alter, gibt es keine Teilnahmebedingungen. Die beste Voraussetzung für das ÖBFD sind Freude und Interesse daran, sich für Umwelt und Natur einzusetzen, neue Menschen, Projekte und Orte kennenzulernen. 

Träger

Die Stiftung Naturschutz Berlin ist Träger des Ökologischen Bundesfreiwilligendienstes. Sie übernimmt das Freiwilligenmanagement und… 

… unterstützt die Freiwilligen bei der Wahl einer geeigneten Einsatzstelle.
… organisiert Weiterbildungstage für die Freiwilligen und führt sie durch. 
… klärt Rechtsfragen und Probleme.
… leistet Hilfestellung bei Problemen jeglicher Art in der Einsatzstelle. 
… berät die Einsatzstellen bei Fragen des Einsatzes und der Begleitung der Freiwilligen.
… bietet einen Erfahrungsaustausch und Fortbildung für die Einsatzstellen.
… zahlt das Taschengeld an die Freiwilligen aus und meldet sie bei der Sozialversicherung 
an bzw. überweist die damit verbundenen Beiträge.
… sichert die Qualität des Ökologischen Bundesfreiwilligendienstes. 

Die Zentralstelle Förderverein Ökologische Freiwilligendienste zeichnet sich dadurch aus, dass alle ihr angeschlossen Einsatzstellen mit Trägern zusammenarbeiten, die Erfahrungen aus der Arbeit als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) mitbringen. Die Stiftung Naturschutz Berlin ist seit 1994 größter Träger des FÖJ in Berlin und seit 2011 auch als Träger im Ökologischen Bundesfreiwilligendienst aktiv.

Unfallversicherung

Für den Fall eines Unfalles am Arbeitsplatz sind alle Freiwilligen durch die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft der Einsatzstelle versichert. Gleiches gilt für den direkten Weg zum Einsatzort und vom Einsatzort.

Wichtig ist, dass jeder Unfall sofort der Einsatzstelle und der Stiftung Naturschutz mitgeteilt wird, damit der Vorfall an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden kann. Nur so können für die Freiwilligen Ansprüche bei eventuellen Spätfolgen des Unfalls gesichert werden.

Unterkunft

Eine Unterkunft wird im Berliner ÖBFD nicht zur Verfügung gestellt. Darum muss sich jede/r Freiwillige selbst kümmern. (siehe auch „T“ wie Taschengeld)

Urlaub

Der Urlaub beträgt bei zwölfmonatiger Teilnahme am Ökologischen Bundesfreiwilligendienst 26 Arbeitstage - vorausgesetzt, die/der Freiwillige ist an fünf Tagen in der Woche in der Einsatzstelle anwesend. Vereinbaren Freiwillige mit der Einsatzstelle z. B. nur eine Viertagewoche, verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend um ein Fünftel. Im Fall einer kürzeren oder längeren ÖBFD-Teilnahme hat der Freiwillige entsprechend weniger bzw. mehr Urlaubsanspruch (Reduzierung bzw. Erhöhung pro Monat um ein Zwölftel des Jahresurlaubs). Urlaubszeiten werden mit der Einsatzstelle abgesprochen und der Stiftung Naturschutz als Träger mitgeteilt.

Vertrag

Die ÖBFD-Freiwilligen schließen mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eine Vereinbarung ab, welche mit der Einsatzstelle und der Stiftung Naturschutz Berlin als Träger und der Zentralstelle Förderverein Ökologische Freiwilligendienste abgestimmt wird. Hier werden die Dienstzeit, Seminarteilnahme, Taschengeld, Urlaub, Zeugnis, Kündigung und vieles mehr geregelt.

Versicherung

siehe „K“ wie Krankenversicherung, „S“ wie Sozialversicherung und „U“ wie Unfallversicherung

Wohngeld

Zusätzliches Wohngeld wird auch an Bundesfreiwillige gezahlt. Es muss beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, welche bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und UmweltOpens external link in new window eingesehen werden können.

X für'n u

Nach dem ÖBFD sind die Freiwilligen in vielen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes fit, können mitreden und argumentieren. Damit kann ihnen keiner in dieser Hinsicht ein „X für ein U vormachen“.

Young and busy

Young und busy muss man im ÖBFD nicht sein … „(g)old and busy“ geht auch.

Zentralstelle

Jeder Einsatzstelle und jeder Träger des ÖBFD muss sich einer Zentralstelle anschließen, welche auf Bundesebene tätig ist. Die Zentralstellen tragen dafür Sorge, dass die ihnen angehörenden Träger und Einsatzstellen den Bundesfreiwilligendienst ordnungsgemäß durchführen. Die Zentralstellen sind das Bindeglied zwischen dem Bundesamt und den Einsatzstellen sowie deren Trägern. Die Stiftung Naturschutz Berlin hat sich mit ihren Einsatzstellen der Zentralstelle beim Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e.V. angeschlossen (www.oeko-bundesfreiwilligendienst.de Opens external link in new window). (s. auch „T“ wie Träger)

Zeugnis

Zum Ende des ÖBFD erhalten die Freiwilligen vom Träger ein ÖBFD-Teilnahmezertifikat und von der Einsatzstelle ein schriftliches Zeugnis, das neben den Tätigkeiten und der Einsatzdauer auch die Leistungen der Freiwilligen berücksichtigt und eine Gesamtbeurteilung enthält.

Zuverdienstgrenzen bei Frührentnern und bei Erwerbsminderung

Auch wenn nur ein kleines Taschengeld im Rahmen des ÖBFD gezahlt werden kann, ist es möglich, dass sich das auf andere staatliche Leistungen auswirkt. Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente als Vollrente bekommen, muss die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden. Diese beträgt monatlich 450 Euro. Wird diese Grenze überschritten, kann die Rente nur als eine entsprechend reduzierte Teilrente weiter bezogen werden. Zu beachten ist, dass neben dem Taschengeld auch unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung mit dem jeweiligem Sachbezugswert der Sozialversicherungsentgeltverordnung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen sind.

Besondere Regelungen gelten bei Renten, die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen werden. In diesem Fall sollten sich die Bewerberinnen und Bewerber vorab unbedingt individuell bei ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen, ob im Falle einer Tätigkeit im Ökologischen Bundesfreiwilligendienst die Erwerbsminderung weiter besteht.