Fragen zur Bewerbung?
Angela Hänisch
030-26 39 41-40
Malte Hilker
030-26 39 41-12
Gudrun Kramp
030-26 39 41-18
E-Mail:
foej(at)stiftung-naturschutz.de

![]()

Abschluss
Auf den Schulabschluss kommt es nicht an: Ob Haupt- oder Realschulabschluss, Abitur oder gar kein Schulabschluss – das FÖJ steht allen offen. Besonders Haupt- und Realschulabsolvent/innen möchten wir ermutigen, am FÖJ teilzunehmen. Auch junge Leute mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung sind willkommen.
Altersgrenze
Mitmachen können alle, die die Vollzeitschulpflicht (in Berlin 10 Jahre) erfüllt haben und zum FÖJ-Beginn noch nicht 27 Jahre alt sind.
Ansprechpartner
für Interessierte und Teilnehmende ist die Stiftung Naturschutz Berlin als anerkannter Träger des FÖJs in Berlin. Unsere Kontaktdaten:
Stiftung Naturschutz Berlin, Projekt FÖJ
Potsdamer Str. 68, 10785 Berlin
E-Mail: foej(at)stiftung-naturschutz.de
Homepage: www.stiftung-naturschutz.de.
Fragen beantworten wir unter 030-26 39 41 -40, -18, -12
Arbeitsmarktneutralität
Freiwillige im FÖJ sind zusätzliche Mitarbeiter/innen und kein Ersatz für Fachkräfte. Mit ihrem Engagement unterstützen und entlasten sie zwar die Einsatzstellen bei ihren Aufgaben. Der Wegfall von Freiwilligen soll aber nicht dazu führen, dass die Einsatzstelle ihre alltäglichen Arbeiten nicht mehr durchführen kann.

Bescheinigung
Wer am Freiwilligen Ökologischen Jahr teilgenommen hat, erhält von uns ein Teilnahme-Zertifikat. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen Freiwillige mindestens sechs Monate am FÖJ teilgenommen haben.
Bewerbung
Bewerbungsstart ist im Januar. Die heiße Phase geht bis April; in dieser Zeit vergeben wir die Mehrzahl der FÖJ-Plätze. Wer sich innerhalb dieser Frist bewirbt, hat natürlich bessere Chancen, einen Platz in seiner Wunsch-Einsatzstelle zu ergattern. Aber auch danach gibt es noch die Möglichkeit eine Bewerbung einzureichen. Noch bis nach dem FÖJ-Start im September vergeben wir Restplätze.
Bewerbungsunterlagen:
Ein Anschreiben mit Aussagen zur Motivation und Eignung sowie zu den Erwartungen an das FÖJ (mit Angabe der drei bevorzugten Einsatzstellen
); außerdem ein tabellarischer Lebenslauf, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses mit Arbeits- und Sozialverhalten und ein Passfoto.
Die Bewerbung sollte in einer abheftbaren Klarsichthülle (Bewerbungsmappen werden von uns nicht verwaltet!) an die oben genannte Adresse geschickt werden.
Es ist auch möglich, sich online zu bewerben
.
Bildungsjahr
Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, bei dem persönliche Interessen und Engagement zählen und nicht der Schulabschluss. Daher ist das FÖJ auch und gerade für Haupt- und Realschulabsolvent/innen interessant.
„Die Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungsfähigkeit Jugendlicher und gehören zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements.“ (JFDG, § 1). Sie sollen als „kompetenzbasierte Bildungsdienste“ gestaltet werden, bei denen Ziele wie der Erwerb sozialer Kompetenz, die Persönlichkeitsbildung und die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen im Vordergrund stehen.

Chancen
Das FÖJ bietet jungen Leuten die Chance, sich im Umwelt- und Naturschutz einzubringen, neue Kompetenzen zu erwerben, sich in der Arbeitswelt zu orientieren, und den Einstieg in Ausbildung, Studium und Beruf zu erleichtern. Es verbessert deutlich die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Mehr als 80 Prozent der Freiwilligen erhalten im Anschluss einen Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsplatz.

Dauer
Ein FÖJ dauert 12 Monate. Es beginnt in Berlin am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des folgenden Jahres.
Wer während der Laufzeit einen Ausbildungs- oder Studienplatz findet, kann das FÖJ auch vorzeitig beenden, und zwar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende. Wer kürzer als sechs Monate dabei ist, kann jedoch keine FÖJ-Bescheinigung erhalten.
Dienstzeit
Die regelmäßige wöchentliche Dienstzeit beträgt derzeit 39 Stunden. Die tägliche Dienstzeit wird mit der Einsatzstelle abgesprochen.

Einsatzstellen
Die FÖJler/innen arbeiten in den vom Träger anerkannten Einsatzstellen mit. Einsatzstellen sind Berliner Umwelteinrichtungen, wie Vereine, Verbände, Behörden und Naturschutzstationen. Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen, die mit verschiedensten Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkten im Umwelt- und Naturschutz tätig sind, gehören dazu. Wir arbeiten derzeit mit 160 Einsatzstellen zusammen, unter denen die FÖJ-Bewerber/innen die für sie geeignete auswählen können.
Erfahrungsbericht
Alle FÖJler/innen schreiben zur Halbzeit wie zum Ende ihres Freiwilligenjahres einen Erfahrungsbericht („Zwischen- u. Endbericht“): Wie war das FÖJ? Hat es meine Erwartungen erfüllt? Habe ich meine Ziele erreicht? Welche Erfahrungen habe ich gemacht? Wie hat das FÖJ mich verändert? Was hat mir gefallen, was war nicht so gut? Er soll dazu beitragen, die eigenen Erfahrungen auszuwerten und Bilanz zu ziehen.

Fahrtkostenermäßigung
Die FÖJ-Freiwilligen erhalten die gleichen Vergünstigungen wie Schüler oder Azubis (z. B. das „Azubiticket“ der BVG).
Finanzierung
Das FÖJ der Stiftung Naturschutz wird zurzeit aus Fördermitteln der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, des Europäischen Sozialfonds – ESF der Europäischen Union und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kinder- u. Jugendplan) finanziert.
FÖJ-Ausweis
Alle FÖJ-Freiwilligen erhalten einen FÖJ-Ausweis, mit dem sie öffentliche Einrichtungen, wie Museen, Kinos, Theater usw., zu ermäßigten Tarifen besuchen können. Der Ausweis berechtigt auch zum Kauf von Schüler-/Azubi-Monatskarten für den öffentlichen Personennahverkehr.
FÖJ-Sprecher/innen
Die FÖJ-Sprecher/innen gewährleisten die Interessenvertretung aller FÖJ-Freiwilligen; sie vertreten die FÖJler/innen gegenüber dem Träger sowie den zuständigen Landes- und Bundesministerien. Je Seminargruppe werden während des ersten Seminars zwei (Gruppen-) Sprecher/innen gewählt. Sie nehmen an den Treffen der Sprecher/innen teil und wählen ihre Landessprecher/innen. Neben ihren Projekten in den Ländern stimmen die Landessprecher/innen die bundesweiten Aktivitäten ab und wählen die 5 Bundessprecher/innen.

Gesetz
Mit dem FÖJ-Gesetz von 1993 bekam das FÖJ erstmals eine rechtliche Grundlage und wurde als Jugendfreiwilligendienst dem altbewährten Freiwilligen Sozialen Jahr, dem FSJ, formal gleichgestellt. Seit dem 16.05.2008 sind FÖJ und FSJ gemeinsam im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt.
Im FÖJ „sollen der nachhaltige Umgang mit Natur und Umwelt gestärkt und Umweltbewusstsein entwickelt werden, um ein kompetentes Handeln für Natur und Umwelt zu fördern.“ (JFDG, § 4).
GEZ
Eine Befreiung von Telefon- und Rundfunkgebühren wird in der Regel nur noch bei sozialen Härtefällen gewährt. Erfahrungsgemäß fallen die FÖJ-Freiwilligen durch den Bezug von Taschengeld und Zuschüssen zu Unterkunft und Verpflegung nicht darunter.

Hilfstätigkeit
Das FÖJ soll laut Jugendfreiwilligendienstegesetz eine „praktische Hilfstätigkeit“ sein. Hilfstätigkeit heißt Unterstützung der Einsatzstellen gemäß deren Aufgaben und unter Berücksichtigung der Kompetenzen der Freiwilligen. Die Stiftung Naturschutz achtet bei der Einsatzstellenauswahl auf interessante Tätigkeiten und gute Betreuung, die den unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen der Freiwilligen Rechnung tragen.

Informationen
Informationen zum Freiwilligen Ökologischen Jahr in Berlin gibt es bei uns, der Stiftung Naturschutz Berlin (Kontaktdaten s. o.), oder bei der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
. Infos zum FÖJ bundesweit sind zu finden beim Bundesarbeitskreis der FÖJ-Träger
oder beim Portal der FÖJ-Aktiven und -Ehemaligen
.
Internet
In vielen Einsatzstellen dreht sich die FÖJ-Tätigkeit auch um die Anwendung neuer Medien und um innovative Technologien. Interesse an Internet & Co ist also angesagt.

Jobben
Neben ihrer Tätigkeit als Freiwillige/r dürfen FÖJ-Teilnehmer/innen nicht jobben. Sie sind mit ihren 39 Wochenstunden im Fulltime-Einsatz für Umwelt und Naturschutz – und sollen noch ausreichend Zeit für Freizeit, Hobbys und Erholung haben. Auch Studium oder Ausbildung dürfen deshalb nicht gleichzeitig laufen.

Kindergeld
Während des FÖJ wird den Eltern der Freiwilligen grundsätzlich weiter Kindergeld gewährt. Allerdings darf das Gesamteinkommen einer/ eines Freiwilligen den Betrag von 8004 € zuzüglich einer Werbekostenpauschale von 920 € (gesamt 8924 €) pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Hier sind auch ggf. gewährtes Wohngeld, Unterhaltsleistungen eines geschiedenen Elternteils usw. zu berücksichtigen. Der Kindergeldanspruch für die Freiwilligen besteht maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Krankenversicherung
Das FÖJ ist als Freiwilligendienst per Gesetz zugleich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Demnach müssen alle FÖJ-Teilnehmer/innen als Pflichtversicherte eine eigene Mitgliedschaft in einer (frei wählbaren) gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen. Ein Verbleib in der Familienversicherung ist nicht möglich. Die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung, also auch zur Krankenversicherung, übernimmt die Stiftung Naturschutz als Träger und Vertragspartner. Die zuständige Krankenkasse ist deshalb vor FÖJ-Beginn mitzuteilen.
Kündigung
Eine Kündigung des FÖJ ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jeweils zum Monatsende mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Kündigen können sowohl die FÖJ-Freiwilligen wie auch die Einsatzstelle oder der Träger.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch Teilnehmende können auch fristlose Kündigungen ausgesprochen werden.

Lernziele
Der Einsatz der FÖJ-Freiwilligen soll laut JFDG an Lernzielen orientiert sein. Diese Ziele resultieren aus dem persönlichen Bedarf, Berufsperspektiven und zu fördernden Kompetenzen der Freiwilligen wie auch aus den Anforderungen der Einsatzstellen an Verhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Freiwilligen.
Lohn
Für das Engagement im FÖJ gibt es keine Entlohnung, aber ein Taschengeld sowie Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung, in Berlin z. Zt. insgesamt 355 €. Sie sind gedacht zur sozialen Absicherung der Freiwilligen. (siehe auch Taschengeld)

Multikulti
Am FÖJ nehmen viele junge Berliner/innen aus Familien teil, die ihre Wurzeln in anderen Kulturen und Ländern haben. Es machen regelmäßig junge Leute aus etwa 20 Herkunftsnationalitäten mit und lernen dabei viel mit- und voneinander.

Nach dem FÖJ
Viele der während des FÖJ erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse sind nützlich für die meisten Berufsfelder. Ausbildungsstätten und –betriebe werten es als Vorteil, wenn junge Leute sich bereits ein Jahr lang als Freiwillige engagiert und Arbeitserfahrungen gesammelt haben.
Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) erkennt das FÖJ als Wartezeit an. Bei ranggleichen Bewerber/innen (Note, Wartezeit) werden diejenigen bevorzugt, die ein FÖJ oder FSJ geleistet haben.
Wer nach dem FÖJ arbeitslos wird, hat nach zwölfmonatiger Teilnahme einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bemessungsgrundlage sind das während des FÖJ erhaltene Taschengeld plus Zuschüsse. Genauere Informationen hierzu gibt es bei der zuständigen Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter.
Nachfrage
Das Interesse junger Leute am FÖJ ist groß. Jährlich bewerben sich mehr als 1000 junge Leute auf die FÖJ-Plätze der Stiftung Naturschutz. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu bewerben.

Ostseeökologie
ist ein beliebtes Seminarthema. Das Seminar wird in einem Tagungshaus an der Ostsee, manchmal auch bei einem Segeltörn auf der Ostsee durchgeführt.

Pädagogische Begleitung
Die pädagogische Begleitung umfasst die fachliche Anleitung und Begleitung durch die Einsatzstelle wie auch die persönliche Betreuung und die Gestaltung der Seminare durch die Mitarbeiter/innen des Trägers (gemeinsam mit den Freiwilligen). Sie soll den FÖJler/innen helfen, ihre Arbeit als Freiwillige zu reflektieren, ihre Erfahrungen auszutauschen, Kompetenzen zu erweitern und Orientierung zu finden.
Praktikumsanerkennung
Das FÖJ ist nicht generell als Vor-/Praktikum für bestimmte Ausbildungs- oder Studiengänge anerkannt. Die Entscheidung darüber liegt bei den Ausbildungsstätten. Wer also heute schon entsprechende Vorstellungen hat, sollte sich mit der Ausbildungsstelle bzw. der Studienberatung in Verbindung setzen und die Anforderungen abklären. Er kann seine Einsatzstellen dann entsprechend auswählen.
Projekte
Die FÖJler/innen werden angeregt, in ihren Einsatzstellen und mit deren Hilfe eigene Projekte zu entwerfen und diese im Laufe des Jahres zu verwirklichen.

Quifd
Quifd – die Agentur für Qualität in Freiwilligendiensten hat Qualitätsstandards für Freiwilligendienste entwickelt und vergibt für die nachgewiesene Einhaltung dieser Standards das Quifd-Gütesiegel. Die Stiftung Naturschutz wurde als erster FÖJ-Träger bundesweit durch die Agentur Quifd zertifiziert und mit dem Quifd-Qualitätssiegel ausgezeichnet. Weitere Infos unter www.quifd.de
.

Rechte
Die FÖJ-Freiwilligen sind rechtlich in vielen Punkten Auszubildenden und Arbeitnehmern gleichgestellt. Ihre besonderen Rechte im FÖJ wie auch ihre Pflichten sind vertraglich geregelt (siehe Vertrag).

Seminare
Die 25 Seminartage (= 5 Seminarwochen) sind fester Bestandteil des FÖJ. Sie werden vom FÖJ-Team der Stiftung Naturschutz organisiert und durchgeführt. Sie dienen der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen aus Ökologie, Umwelt- und Naturschutz, (Umwelt)Politik und Gesellschaft sowie dem persönlichen Austausch über die Erfahrungen als FÖJ-Freiwillige. So geht es um „Klimaschutz und erneuerbare Energien", „Globalisierung und Umwelt“, „Gesunde Ernährung“, „Gewässerökologie“ oder „Natur und Kunst“. Das Ganze gestaltet in Workshops, Planspielen, Aktionen, Exkursionen, Gesprächsrunden.
Die Freiwilligen beteiligen sich an der Vorbereitung und Durchführung der Seminare. Weil diese Seminare ein wesentliches Element des FÖJ als Bildungsjahr und außerdem vom Gesetz vorgegeben sind, gilt die Teilnahme als Dienstzeit und ist verpflichtend.
Sämtliche Kosten für die Seminare und die Teilnahme daran übernimmt die Stiftung Naturschutz.
Sozialversicherung
Mit der Aufnahme der Tätigkeit im FÖJ unterliegen die Freiwilligen der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Die Pflichtversicherung besteht aus Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und der Pflegeversicherung. Eine Befreiung davon ist nicht möglich. Die Stiftung Naturschutz als Träger zahlt sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberanteil, so dass die Pflichtversicherung für die Freiwilligen keine finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Das Jahr wird in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angerechnet.
Studium
Die ganzjährige Teilnahme am FÖJ wird von der ZVS und den Unis im allgemeinen Auswahlverfahren mit zwei Wartesemestern berücksichtigt.
Teilnehmende am FÖJ, die bereits zu Beginn oder während des FÖJ für einen NC-Studiengang zugelassen sind, kommen nach dem FÖJ in die bevorzugte Auswahl. D.h. der Studienplatz bleibt erhalten, möglicherweise ändert sich aber der Studienort.
Die bevorzugte Auswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des FÖJ durchgeführt wird. Einzelauskünfte bitte bei den Studentensekretariaten/Studienberatungen bzw. bei der ZVS in Dortmund direkt einholen.
Private Fach-/Hochschulen sind nicht an die Regeln der ZVS gebunden. Interessierte müssen sich also möglichst vor Antritt des FÖJ jeweils genau erkundigen. Bitte beachten: die Bewerbungstermine liegen oft erheblich vor den Terminen staatlicher Ausbildungsstätten.

Taschengeld
Das monatliche Taschengeld beträgt 155 €. Dazu kommen Zuschüsse von jeweils 100 € zu Unterkunft und Verpflegung. Der Gesamtbetrag ist also 355 €. Lohnsteuer muss in der Regel nicht entrichtet werden. Falls doch, weil jemand schon vorher ein Einkommen hatte, gibt es diese im Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück.
Dennoch brauchen wir die Lohnsteuerkarten der Freiwilligen. Falls noch nicht vorhanden, muss sie beim zuständigen Bürgeramt bzw. der Meldebehörde beantragt werden. In den Folgejahren wird sie dann immer automatisch zugesandt.
Taschengeld und Zuschüsse werden monatlich auf ein Girokonto der Freiwilligen überwiesen. Einzelne Banken sind bereit, den FÖJler/innen den „Auszubildenden-Status“ mit geringeren Kontoführungsgebühren einzuräumen.
Teilnahmebedingungen
gibt es – vom richtigen Alter abgesehen – keine. Die beste Voraussetzung für das FÖJ sind Spaß und Interesse daran, sich für Umwelt und Natur einzusetzen, neue Menschen, Projekte und Orte kennenzulernen.
Träger
Die Stiftung Naturschutz Berlin ist seit 1994 größter Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Berlin. Der Träger erkennt die Einsatzstellen an, informiert über das FÖJ, ist verantwortlich für die pädagogische Begleitung, insbesondere für die Durchführung der Seminare, sowie für die Beratung und Begleitung der Freiwilligen und regelt die finanziellen Angelegenheiten.

Unfallversicherung
Für den Fall eines Unfalles am Arbeitsplatz sind alle Freiwilligen durch die gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft des Trägers oder der Einsatzstelle versichert. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zur Arbeit.
Wichtig ist, dass jeder Unfall sofort der Einsatzstelle und der Stiftung Naturschutz mitgeteilt wird, damit diese den Vorfall an die Berufsgenossenschaft melden kann. Nur so können für die Freiwilligen Ansprüche für eventuelle Spätfolgen des Unfalls gesichert werden.
Unterkunft
Unterkunft wird im Berliner FÖJ nicht zur Verfügung gestellt. Darum muss sich jede/r Freiwillige selbst kümmern. (siehe auch Taschengeld)
Urlaub
Der Urlaub beträgt bei zwölfmonatiger FÖJ-Teilnahme 26 Arbeitstage. Bei kürzerer Teilnahme verringert sich entsprechend der Urlaubsanspruch.
Während der Seminarwochen ist kein Urlaub möglich.
Urlaubszeiten werden mit der Einsatzstelle abgesprochen und von der Stiftung Naturschutz als Träger genehmigt.

Verpflegung
Siehe Taschengeld
Vertrag
Die FÖJ-Freiwilligen schließen einen Teilnahmevertrag mit der Stiftung Naturschutz ab, der die Dienstzeit, Seminarteilnahme, Taschengeld, Urlaub, Zeugnis, Kündigung und vieles mehr regelt.
Versicherung
siehe Krankenversicherung, Sozialversicherung und Unfallversicherung

Wohngeld
Wer schon in einer eigenen Wohnung wohnt, hat möglicherweise Anspruch auf zusätzliches Wohngeld. Es muss beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

X für'n u
Nach dem FÖJ die Freiwilligen in vielen Fragen des Umweltschutzes fit, können mitreden und argumentieren. Damit kann ihnen keiner in dieser Hinsicht ein „X für ein U vormachen“.

Young and busy
das sind unsere FÖJler/innen.

Zeugnis
Zum Ende des FÖJ erhalten die Freiwilligen vom Träger ein FÖJ-Teilnahmezertifikat und von der Einsatzstelle ein schriftliches Zeugnis, das neben den Tätigkeiten und der Einsatzdauer auch die Leistungen der Freiwilligen berücksichtigt und eine Gesamtbeurteilung enthält.
