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Aufgaben des Vorstandes

Die Aufgaben des Vorstandes sind in § 5 des Gesetzes über die Stiftung Naturschutz Berlin geregelt. Der Vorstand wird auf Vorschlag des Stiftungsrates und des Senats von Berlin bestellt. Dem Gremium gehören vier Personen an. Der Vorstand  ist für die laufenden Geschäfte der Stiftung Naturschutz Berlin verantwortlich und vertritt sie nach außen. Die Mitglieder des Vorstands werden für die Dauer der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin bestellt und sind ehrenamtlich tätig.

Ehemalige Vorstandsmitglieder
seit 2005 ausgeschieden

Prof. Dr. Martin Jähnicke

Mitglied des Vorstandes von 2005 bis 2011

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Christian Rau

Christian Rau

Mitglied des Vorstandes von 2005 bis 2011

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Reinhard Schubert

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender von 1996 bis 2005


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Marianne Weno

Mitglied des Vorstands von 2000 bis 2005


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