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Aufgaben des Vorstandes

Die Aufgaben des Vorstandes sind in § 5 des Gesetzes über die Stiftung Naturschutz Berlin geregelt. Der Vorstand wird auf Vorschlag des Stiftungsrates und des Senats von Berlin bestellt. Dem Gremium gehören vier Personen an. Der Vorstand  ist für die laufenden Geschäfte der Stiftung Naturschutz Berlin verantwortlich und vertritt sie nach außen. Die Mitglieder des Vorstands werden für die Dauer der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin bestellt und sind ehrenamtlich tätig.

Die Mitglieder des Vorstandes

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Dr. Johann-Wolfgang Landsberg-Becher

Vorstandsvorsitzender

„Für eine Stiftung die Verantwortung zu tragen heißt, immer um die Ecke denken zu müssen, damit man geradeaus steuern kann."

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Karola Lakenberg

Stellvertretende Vorstandsvorsitzende

„Manche nennen es Naturschutz. Ich nenne es Zukunftssicherung!"

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Heinz Nabrowsky

Mitglied des Vorstandes

"Natur ist unsere Lebensgrundlage. Sie zu erhalten ist somit auch eine große soziale Aufgabe."

 

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