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Aufgaben des Vorstandes

Die Aufgaben des Vorstandes sind in § 5 des Gesetzes über die Stiftung Naturschutz Berlin geregelt. Der Vorstand wird auf Vorschlag des Stiftungsrates und des Senats von Berlin bestellt. Dem Gremium gehören vier Personen an. Der Vorstand  ist für die laufenden Geschäfte der Stiftung Naturschutz Berlin verantwortlich und vertritt sie nach außen. Die Mitglieder des Vorstands werden für die Dauer der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin bestellt und sind ehrenamtlich tätig.

Die Mitglieder des Vorstandes

Dr. Johann-Wolfgang Landsberg-Becher

(Vorstandsvorsitzender)

„Für eine Stiftung die Verantwortung zu tragen heißt, immer um die Ecke denken zu müssen, damit man geradeaus steuern kann."

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Karola Lakenberg

Stellvertretende Vorstandsvorsitzende

„Manche nennen es Naturschutz. Ich nenne es Zukunftssicherung!"

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Prof. Dr. Martin Jänicke

Mitglied des Vorstandes

„Nimmt die äußere Natur Schaden, so leidet auch die innere Natur des Menschen. Naturschutz ist daher ein elementares Lebensinteresse."

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Christian Rau

Mitglied des Vorstandes

„Eine freiheitliche Gesellschaft braucht das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Darum fördern wir auch kleine Projekte und Initiativen."

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