Aufgaben des Vorstandes
Die Aufgaben des Vorstandes sind in § 5 des Gesetzes über die Stiftung Naturschutz Berlin geregelt. Der Vorstand wird auf Vorschlag des Stiftungsrates und des Senats von Berlin bestellt. Dem Gremium gehören vier Personen an. Der Vorstand ist für die laufenden Geschäfte der Stiftung Naturschutz Berlin verantwortlich und vertritt sie nach außen. Die Mitglieder des Vorstands werden für die Dauer der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin bestellt und sind ehrenamtlich tätig.

Die Mitglieder des Vorstandes
uploads/pics/L-B_2.jpg
Dr. Johann-Wolfgang Landsberg-Becher
Vorstandsvorsitzender
„Für eine Stiftung die Verantwortung zu tragen heißt, immer um die Ecke denken zu müssen, damit man geradeaus steuern kann."
uploads/pics/Lakenberg2.jpg
Karola Lakenberg
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende
„Manche nennen es Naturschutz. Ich nenne es Zukunftssicherung!"
uploads/pics/Nabrowsky-Heinz_02.jpg
Heinz Nabrowsky
Mitglied des Vorstandes
"Natur ist unsere Lebensgrundlage. Sie zu erhalten ist somit auch eine große soziale Aufgabe."
uploads/pics/Zwoll-Stefan_Fotos1.jpg
![]()








