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Kolumne im Oktober 2002
Wie man seinen Garten verwüstet
Schade, das Gras hört allmählich auf zu wachsen und damit
ist die Zeit vorbei, in der man seinen Nachbarn mit Hilfe des Motormähers
den letzten Nerv töten konnte. Kein schöner Sommernachmittag,
an dem nicht eines dieser Monstren nach dem anderen losdröhnte
und jeder zehn Quadratmeter großen Rasenfläche einen eleganten
Kurzhaarschnitt verpasste. Aber keine Sorge, dafür gibt es ja die
Laubsauger und Laubbläser, die sogar noch mehr Lärm machen,
nämlich zwischen 106 und 115 Dezibel, die Lautstärke eines
Presslufthammers. Rasenmäher dürfen höchstens 96 Dezibel
produzieren. Nach der Gebrauchsanweisung sollte man bei der Anwendung
Gehörschutz tragen, aber wer tut das schon? Und wie schützen
sich Nachbarn oder Spaziergänger im Park?
Gesetze fehlen
Es gibt keinerlei Vorschriften zu Lärm und Abgasen für die
potenziellen Folterwerkzeuge, die als fahrbare oder tragbare Geräte,
mit Elektro-, Zwei- oder Viertakt-Verbrennungsmotoren auf dem Markt
sind. Nicht nur die Stadtreinigung schreckt damit die Anwohner in aller
Frühe aus dem Schlaf, auch Grünflächenämter oder
die von ihnen beauftragten Firmen setzen die leistungsstärksten
Geräte in Parks und auf Grünflächen ein, anstelle der
Arbeiterkolonnen, die keiner mehr bezahlen kann. Und immer mehr Gartenbesitzer
kaufen sich so ein röhrendes Ungetüm, spätestens, wenn
der Nachbar eins hat, und fragen sich, wie sie früher das Laub
in ihrem Garten beseitigen konnten, nur mit einer ordinären Harke.
Das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz
(BfN) warnen davor, diese Geräte einzusetzen. Allenfalls halten
sie es für vertretbar, versiegelte Flächen, Straßen
und Treppen damit zu reinigen. Schon 1999 hat sich der Petitionsausschuss
mit dem Thema beschäftigt - vergeblich. Die Umweltverbände
appellieren immer wieder an Gartenbesitzer, die Laubstreu und ihre vielen
Bewohner zu bewahren - aber wer will schon freiwillig auf den technischen
"Fortschritt" verzichten, den heutzutage "jeder"
nutzt?
Lärm und Gestank sind nicht das Schlimmste
Vor allem die Laubsauger verwüsten die Grünanlagen und Gärten.
Wo sie ein paar Jahre lang geputzt haben, wird man keine Meise und keinen
Igel mehr sehen, und Schmetterlinge werden zur Rarität. In den
Laubsaugern verschwinden nämlich nicht nur die Blätter und
viele Pflanzensamen, sondern alle Kleintiere, die am Boden leben und
dort eine wichtige Funktion haben: Regenwürmer, Spinnen, Asseln
und Tausendfüßler, Springschwänze und Milben, die Laub
und Pflanzenreste in Humus verwandeln, Insekten, die Vögeln und
anderen Tieren als Nahrung dienen, Marienkäfer, die im Sommer die
Blattläuse vertilgen. Igel, Spitzmaus und Kröte finden in
der Laubschicht Schutz vor der Kälte, Schmetterlingspuppen überwintern
dort. Der Laubsauger verletzt die größeren und verschlingt
die kleinen Tiere, bis hin zu Fröschen und Molchen. Meist werden
sie im gleichen Arbeitsgang zerhäckselt.
Laub ist wertvoll
Der Laubfall ist eine hervorragende Recyclingmethode der Natur. Die
Blätter verrotten, werden mit Hilfe der Kleinlebewesen in Humus
verwandelt und geben dem Boden die Nährstoffe zurück, die
der Baum ihm entzogen hat. Wer den natürlichen Kreislauf unterbricht,
muss später teuren Dünger und Humuserde in Säcken kaufen,
damit überhaupt noch etwas wächst. Unter Sträuchern und
Stauden können die Blätter liegen bleiben. Sie schützen
den Boden vor dem Austrocknen und die Wurzeln vor dem Frost. Im Frühjahr
werden sie fast ganz verschwunden sein. Von Rasenflächen kann man
das Laub abharken und kompostieren. Ein bisschen Bewegung im Freien
tut immer gut.
Wer vom großen Herbstputz im Garten nicht lassen
mag, bekommt dafür einen artenarmen, grünen "Salon".
Wer sich hingegen ein lebendiges Stück Natur wünscht, mit
Singvögeln und Schmetterlingen, der sollte die Wunderwerke der
Technik unbedingt im Gartencenter stehen lassen.
Mehr zum Thema:
• Umweltbundesamt:
Presseinformation Nr. 41/00
" Kompostieren - aber richtig"
Broschüre
NABU Saarland
Zum Wildpark
66609 Weiskirchen
• "Naturgarten" Infoblätter
Natur- und Umweltschutz-Akademie des Landes NRW (NUA)
Postfach 10151
454610 Recklinghausen 3
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