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AKTUELLES KOLUMNE DES MONATS

Kolumne im Juni

Wildwest am Teltowkanal

Stadtflüchtige Berliner, die im Umland Ruhe und Natur gesucht haben, können fatale Überraschungen erleben. Weil so viele Leute auf die gleiche Idee gekommen sind, breitet die Stadt ihre Krakenarme aus und verschlingt unaufhaltsam das Grün. Der wenig appetitliche Name “Speckgürtel” trifft es genau: Gewinnstreben von Investoren, oft gefördert durch ehrgeizige Kommunalpolitiker, hebelt immer wieder die vernünftigen Grundsätze der “Gemeinsamen Landesplanung” aus und verschandelt die Landschaften. Wohin man sieht, Baumärkte, hässlich hin geklotzte Wohnblocks zwischen Feldern, isolierte, monotone Einfamilienhaussiedlungen - nichts wird ausgelassen, was das Wohnen im “engeren Verflechtungsraum” vielfach so trist macht.

Ein Fall besonderer Art spielt sich jetzt im Südwesten ab. Kleinmachnow ist immer noch einer der schönsten Vororte Berlins, obwohl es auch hier schlimme Bausünden gegeben hat. Die Lage am Teltowkanal, der sich zum Machnower See erweitert, das viele Grün der Wälder und Gärten und die lockere Bebauung machen den Reiz des Ortes aus.

Das Besondere an der Geschichte liegt darin, dass die Gemeindevertretung ihr Grün schützen will und dabei einen mächtigen Konzern zum Gegner hat, der versucht, mit einem zweifelhaften Trick seine Pläne durchzusetzen.

Worum geht es? Der Seeberg mit der Hakeburg ist das Kernstück des grünen Kleinmachnow und ein beliebtes Wander- und Erholungsgebiet. Die Anhöhe ist bedeckt mit einem wertvollen, abwechslungsreichen Mischwald, mit Bäumen aller Altersstufen. In alten Eichen und Kiefern brüten zahlreiche Vogelarten. Der Boden ist großflächig mit Blütenpflanzen wie Maiglöckchen und Sternmiere bedeckt. Dazwischen liegt eine Wiese, auf der Sommerkonzerte stattfinden. Verstreute Bauwerke, zum Teil unter Denkmalschutz, stören die Idylle nicht allzu sehr.

Schöner Wohnen statt Wald

Leider gehört der größte Teil des Geländes der Telekom als Nachfolgerin der ehemaligen Reichspost. Diese hatte in den Gebäuden, die heute noch vorhanden sind, eine Versuchsanstalt betrieben. Daher ist der Bereich im Flächennutzungsplan als “Sondergebiet Bildung und Forschung” ausgewiesen. Das bedeutet: Wohnbebauung ist ausgeschlossen. Etwa die Hälfte der Fläche ist Landschaftsschutzgebiet. 1999 hatte die Telekom schon einmal versucht ein großes Bauprojekt durchzusetzen. Sie wollte Gebäude für Forschung und Verwaltung mit 2000 Mitarbeitern errichten. Die Gemeindevertretung sagte nein, weil sie Schaden für das Landschaftsbild und starke Verkehrsströme befürchtete.

Damals verpachtete die Telekom zunächst einen Teil des Geländes und der Gebäude an zwei Schulen: eine Waldorfschule mit Kindergarten und die Berlin-Brandenburg International School. Sie arbeiten dort erfolgreich in der reizvollen Umgebung und haben bereits viel Geld in Umbauten und Gartenanlagen investiert. Allein in der Waldorfschule lernen über 300 Schüler. Eine baureife Planung für einen Campus im Grünen wurde erarbeitet. Die Gemeindevertretung unterstützt das Konzept.

Wenn die Telekom nicht andere Pläne hätte. Sie möchte rings um die Schulen 10 Hektar Wald abholzen lassen, die Hälfte davon Landschafts-schutzgebiet, um dort 60 Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken zu bauen. Zu diesem Zweck hat sie das Planungsbüro Nalbach beauftragt, das Konzept der Schulen mit dem einer solchen Wohnbebauung zu kombinieren. Der Plan liegt inzwischen vor. Die Telekom will also bauen, gegen das Votum der gewählten Gemeindevertreter und gegen den Flächennutzungsplan. Im Rechtsstaat unmöglich? Im Pachtvertrag mit den Schulen gibt es allerdings eine Klausel, die besagt, dass die Einrichtungen nur dann weiter bestehen können, wenn der Flächennutzungsplan geändert und die Wohnbebauung genehmigt wird.


Wie nennt man so etwas?

Der Gedanke liegt nahe, dass die Telekom ihre offensichtlich zu hoch bewerteten Immobilien auf diesem Wege aufwerten will. Oberflächlich betrachtet scheint der Konzern am längeren Hebel zu sitzen. Was wird aus den Schulen, wenn sie, wie angedroht, zum Jahresende die Kündigung erhalten? Und wie könnte, wie müsste die Gemeinde darauf reagieren? Sehr fraglich ist jedoch, ob die Kündigungsklausel rechtswirksam ist, da die Betroffenen keinen Einfluss auf die Planungen der Gemeinde haben. Ist es denkbar, dass sich in einem derartigen Konflikt durchsetzt, wer die besten Tricks kennt? Und wie nennt man es, wenn jemand auf solche Weise seine Interessen durchzusetzen versucht?

In jedem Fall heißt es für Schüler und Eltern, für Umweltschützer und alle Gegner des Projektes: gemeinsam Druck machen!


Marianne Weno


Die Kolumne gibt nicht unbedingt die Meinung der Gremien der Stiftung Naturschutz Berlin wieder.

 



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