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Marianne
Weno, Vorstandsmitglied der Stiftung Naturschutz Berlin, greift
monatlich aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutz auf
und kommentiert sie. |
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Kolumne im Juli:
Beton rein ø Natur raus
Berlin verkauft sich immer noch als "grŸne Metropole".
Das kann aber nicht darŸber hinwegtŠuschen, dass die Natur in der
Stadt stŠndig auf dem RŸckzug ist. Vereinigung und Hauptstadtrolle
haben dafŸr gesorgt, dass immer mehr FlŠchen versiegelt und zugebaut
werden. Zwar gibt es noch die WŠlder, auch wenn die Hemmungen schwinden,
sie stŸckweise der Event-Kultur auszuliefern, wie das glŸcklich
gescheiterte Projekt Teufelsberg oder die Misshandlung des Tiergartens
durch die Love-Parade zeigt. Aber die kleineren Oasen in der Innenstadt,
die letzten BrachflŠchen, naturnahen Uferstreifen und kleinen Stadtteilparks,
die noch eine gewisse Artenvielfalt beherbergen, fŸr bessere Luft
sorgen und den Stadtkindern eine Ahnung von Natur vermitteln kšnnen,
werden zusehends weniger. Beigetragen hat dazu auch die neue Baumschutzverordnung.
Seitdem ein gro§er Teil der BŠume nicht mehr geschŸtzt ist, hšrt
man Ÿberall das Jaulen der KettensŠgen, auch im Arbeitsbereich der
GrŸnflŠchenŠmter, obwohl das Berliner Naturschutzgesetz das FŠllen
in der Brutzeit grundsŠtzlich verbietet. Schwerwiegende Beispiele:
der Kahlschlag in der Bernauer Stra§e und die FŠllungen in der Bruno-Taut-Siedlung
aus "Šsthetischen GrŸnden".
Weg mit dem Wildwuchs
Seit die zuständige Senatsverwaltung in erster
Linie für "Stadtentwicklung" steht und Umweltschutz
unter "ferner liefen" rangiert, scheint im Senat wie in
den Bezirken die Einstellung zu herrschen: Biotope in der Großstadt
sind überflüssig. Naturfreunde können ins Umland
fahren. Wenn schon Grünflächen dann müssen sie repräsentativ
sein, aufgeräumt und schön möbliert mit Bänken,
befestigten Wegen und Brücken, Teichen aus Beton und allerlei
Freizeit-Schnickschnack. Allerdings fehlt für all diese hübschen
Dinge das Geld. Aber da gibt es doch noch den gut gefüllten
Topf mit Geldern, die für Ersatzmaßnahmen bestimmt sind...
Pech nur: Das Gesetz sagt, dass diese Mittel ausschließlich
dafür bestimmt sind, Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen
oder zu kompensieren. Das heißt: Wird an einer Stelle Boden
versiegelt, muss an anderer Stelle entsiegelt werden. Wird eine
Trockenrasenfläche bebaut, dann lässt sich das nur dadurch
ausgleichen, dass anderswo Trockenrasen angelegt wird. Wenn das
nicht möglich ist, kann als Ersatz auch ein gleichwertiges
Biotop geschaffen werden. In jedem Fall ist die Ersatzfläche
ökologisch aufzuwerten. Würde das Prinzip streng durchgehalten,
dann bliebe der Anteil an Natur in der Stadt unverändert.
"Intensiv-GrŸnflŠchen" und "Aktiv-Parks"
Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. GrŸnanlagen
inklusive Wege, BrŸcken, BŠnke, Skulpturen und SpielplŠtze werden
fast nur noch mit Mitteln fŸr Ersatzma§nahmen bezahlt. Von rund
150 Millionen Euro, die seit 1995 aus diesen Tšpfen geflossen oder
verplant sind, wurde ein gro§er Teil fŸr naturfremde oder sogar
naturzerstšrende Projekte investiert. …kologisch aufgewertet wird
kaum eine FlŠche, oft geschieht genau das Gegenteil. So wurde fŸr
den Bau der Stadtautobahn BAB 100 am Sachsendamm der Baluschek-Park
angelegt, mit einem 4 Meter breiten Radweg, versiegelten Plattformen
und einer Fu§gŠngerbrŸcke. Als Ersatz fŸr den Ausbau der Bahn wurden
reprŠsentative Promenaden am Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal
mit Wegen, Steineinfassungen und Skulpturen gebaut. Auf dem Magerrasenbiotop
des Flugplatzes Johannisthal entstanden fŸr 9 Millionen Euro Ausgleichsmittel
"Intensiv-GrŸnflŠchen" fŸr die Erholungsnutzung mit Skaterbahnen,
Steinbecken und Betonwegen.
Aus der Senatsverwaltung hei§t es dazu, der Erholungswert
fŸr die BŸrger stehe im Vordergrund und keines der schšnen Projekte
sei rechtswidrig. Das sehen die UmweltverbŠnde anders. Die Berliner
Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), der Bund fŸr Umwelt
und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund (NABU)
haben dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter
kommt zu dem Ergebnis, die stŠndige Zweckentfremdung der Gelder
sei nicht mit dem Berliner Naturschutzgesetz und erst recht nicht
mit dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz von 2002 vereinbar.
Die etwas schwammigeren Formulierungen des Berliner Gesetzes sind
inzwischen au§er Kraft. Sie mŸssen an das Bundesrecht angepasst
werden. Aber schon bisher wurden sie nach Auffassung des Gutachters
vom Senat falsch interpretiert ø zu Lasten des Naturschutzes.
Sollten weitere GesprŠche mit der Senatsverwaltung
ergebnislos bleiben, dann erwŠgen die VerbŠnde eine Klage.
Wer einmal miterlebt hat, wie der letzte Schmetterling
aus seiner Nachbarschaft verschwunden ist, weil eine leicht verwilderte
BrachflŠche der Trostlosigkeit eines "Aktiv-Parks" weichen
mu§te, kann einen solchen Schritt nur begrŸ§en.
Marianne Weno
Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), ¤ 19
"Der schnelle Griff in die …kokasse", Hintergrundinfo
des BUND Berlin
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