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AKTUELLES KOLUMNE DES MONATS

Marianne Weno, Vorstandsmitglied der Stiftung Naturschutz Berlin, greift monatlich aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutz auf und kommentiert sie.


Kolumne im Juli:

Beton rein ø Natur raus

Berlin verkauft sich immer noch als "grŸne Metropole". Das kann aber nicht darŸber hinwegtŠuschen, dass die Natur in der Stadt stŠndig auf dem RŸckzug ist. Vereinigung und Hauptstadtrolle haben dafŸr gesorgt, dass immer mehr FlŠchen versiegelt und zugebaut werden. Zwar gibt es noch die WŠlder, auch wenn die Hemmungen schwinden, sie stŸckweise der Event-Kultur auszuliefern, wie das glŸcklich gescheiterte Projekt Teufelsberg oder die Misshandlung des Tiergartens durch die Love-Parade zeigt. Aber die kleineren Oasen in der Innenstadt, die letzten BrachflŠchen, naturnahen Uferstreifen und kleinen Stadtteilparks, die noch eine gewisse Artenvielfalt beherbergen, fŸr bessere Luft sorgen und den Stadtkindern eine Ahnung von Natur vermitteln kšnnen, werden zusehends weniger. Beigetragen hat dazu auch die neue Baumschutzverordnung. Seitdem ein gro§er Teil der BŠume nicht mehr geschŸtzt ist, hšrt man Ÿberall das Jaulen der KettensŠgen, auch im Arbeitsbereich der GrŸnflŠchenŠmter, obwohl das Berliner Naturschutzgesetz das FŠllen in der Brutzeit grundsŠtzlich verbietet. Schwerwiegende Beispiele: der Kahlschlag in der Bernauer Stra§e und die FŠllungen in der Bruno-Taut-Siedlung aus "Šsthetischen GrŸnden".

Weg mit dem Wildwuchs

Seit die zuständige Senatsverwaltung in erster Linie für "Stadtentwicklung" steht und Umweltschutz unter "ferner liefen" rangiert, scheint im Senat wie in den Bezirken die Einstellung zu herrschen: Biotope in der Großstadt sind überflüssig. Naturfreunde können ins Umland fahren. Wenn schon Grünflächen dann müssen sie repräsentativ sein, aufgeräumt und schön möbliert mit Bänken, befestigten Wegen und Brücken, Teichen aus Beton und allerlei Freizeit-Schnickschnack. Allerdings fehlt für all diese hübschen Dinge das Geld. Aber da gibt es doch noch den gut gefüllten Topf mit Geldern, die für Ersatzmaßnahmen bestimmt sind...

Pech nur: Das Gesetz sagt, dass diese Mittel ausschließlich dafür bestimmt sind, Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen oder zu kompensieren. Das heißt: Wird an einer Stelle Boden versiegelt, muss an anderer Stelle entsiegelt werden. Wird eine Trockenrasenfläche bebaut, dann lässt sich das nur dadurch ausgleichen, dass anderswo Trockenrasen angelegt wird. Wenn das nicht möglich ist, kann als Ersatz auch ein gleichwertiges Biotop geschaffen werden. In jedem Fall ist die Ersatzfläche ökologisch aufzuwerten. Würde das Prinzip streng durchgehalten, dann bliebe der Anteil an Natur in der Stadt unverändert.

"Intensiv-GrŸnflŠchen" und "Aktiv-Parks"

Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. GrŸnanlagen inklusive Wege, BrŸcken, BŠnke, Skulpturen und SpielplŠtze werden fast nur noch mit Mitteln fŸr Ersatzma§nahmen bezahlt. Von rund 150 Millionen Euro, die seit 1995 aus diesen Tšpfen geflossen oder verplant sind, wurde ein gro§er Teil fŸr naturfremde oder sogar naturzerstšrende Projekte investiert. …kologisch aufgewertet wird kaum eine FlŠche, oft geschieht genau das Gegenteil. So wurde fŸr den Bau der Stadtautobahn BAB 100 am Sachsendamm der Baluschek-Park angelegt, mit einem 4 Meter breiten Radweg, versiegelten Plattformen und einer Fu§gŠngerbrŸcke. Als Ersatz fŸr den Ausbau der Bahn wurden reprŠsentative Promenaden am Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal mit Wegen, Steineinfassungen und Skulpturen gebaut. Auf dem Magerrasenbiotop des Flugplatzes Johannisthal entstanden fŸr 9 Millionen Euro Ausgleichsmittel "Intensiv-GrŸnflŠchen" fŸr die Erholungsnutzung mit Skaterbahnen, Steinbecken und Betonwegen.

Aus der Senatsverwaltung hei§t es dazu, der Erholungswert fŸr die BŸrger stehe im Vordergrund und keines der schšnen Projekte sei rechtswidrig. Das sehen die UmweltverbŠnde anders. Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), der Bund fŸr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund (NABU) haben dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, die stŠndige Zweckentfremdung der Gelder sei nicht mit dem Berliner Naturschutzgesetz und erst recht nicht mit dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz von 2002 vereinbar. Die etwas schwammigeren Formulierungen des Berliner Gesetzes sind inzwischen au§er Kraft. Sie mŸssen an das Bundesrecht angepasst werden. Aber schon bisher wurden sie nach Auffassung des Gutachters vom Senat falsch interpretiert ø zu Lasten des Naturschutzes.

Sollten weitere GesprŠche mit der Senatsverwaltung ergebnislos bleiben, dann erwŠgen die VerbŠnde eine Klage.

Wer einmal miterlebt hat, wie der letzte Schmetterling aus seiner Nachbarschaft verschwunden ist, weil eine leicht verwilderte BrachflŠche der Trostlosigkeit eines "Aktiv-Parks" weichen mu§te, kann einen solchen Schritt nur begrŸ§en.

Marianne Weno

Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), ¤ 19
"Der schnelle Griff in die …kokasse", Hintergrundinfo des BUND Berlin




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