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AKTUELLES KOLUMNE DES MONATS

Marianne Weno, Vorstandsmitglied der Stiftung Naturschutz Berlin, greift monatlich aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutz auf und kommentiert sie.


Kolumne im Februar:

Die Natur wird umgebaut

Durch die Medien ging kürzlich die schaurig-schöne Geschichte von dem Bauern, der vom Gen-Saulus zum Öko-Paulus wurde, nachdem fünf seiner Kühe verendet waren. Sie hatten den Gen-Mais Bt-176 von Syngenta gefressen, der den Schädling Maiszünzler bekämpfen soll. Der Vorfall wurde passend zu dem Zeitpunkt publik, als die Verbraucherschutzministerin erklärte, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die „Grüne Gentechnik“ die Gesundheit von Tieren und Menschen schädige. Natürlich beweisen fünf tote Kühe nichts, allenfalls zeigen sie, dass die Frage bis heute nicht geklärt ist.

Die Äußerung von Renate Künast fiel, als sie den Entwurf des neuen Gentechnik-Gesetzes vorstellte, und, obwohl sie es pflichtgemäß als „gute Regelung“ pries, war ihr wohl anzumerken, dass ihr diese Aussage gewaltig gegen den Strich ging. Ein Kolumnist meinte jedenfalls, die Ministerin habe aus diesem Anlass ein Gesicht gemacht wie ein mit Bt-176 vergifteter Maiszünzler .

Wer sind die Gen-Verschmutzer?

Die Skeptiker, zu denen Renate Künast gehört, kann der Entwurf nicht beruhigen. Auch die Ministerin weiß, dass der Kompromiss, der nach langen Kontroversen mit den Ministerien für Wirtschaft, Forschung und Justiz ausgehandelt wurde, die Probleme in der Praxis nicht lösen kann. Das gilt vor allem für die Bestimmungen, die gentechnikfrei arbeitende Betriebe vor Verunreinigung, z.B. durch Pollenflug, von benachbarten Feldern mit transgenen Organismen (GVO) schützen sollen. Zwar sieht das Gesetz vor, dass die Verursacher haften, aber wie sich die Ursachen feststellen und beweisen lassen, und ob dadurch eine Flut von Nachbarschaftskonflikten und Prozessen entsteht, bleibt offen. Ebenso die Frage, was geschehen kann, um eben solche Verunreinigungen zu vermeiden, und ob sie sich durch „gute fachliche Praxis“ verhindern lassen. Viele Fachleute meinen, dass in Zukunft überhaupt kein gentechnikfreier Anbau mehr möglich sein wird.

Das Gesetz kommt zu früh und zu spät . Zu früh, weil die Auswirkungen nach wie vor nicht abzuschätzen sind. Zu spät, weil die neue Freisetzungsrichtlinie der EU vom April 2001 eigentlich bis Oktober 2002 in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Damit sollte der faktisch bestehende Zulassungsstopp für GVO aufgehoben werden. Den Termin haben allerdings zwölf der fünfzehn Mitgliedsländer nicht eingehalten, und so gab es schon blaue Briefe aus Brüssel.

Was kann passieren?

Eine Mehrheit der Verbraucher in Deutschland will keine Gentechnik auf dem Teller. Grund dafür ist zum Teil eine unbestimmte Furcht vor „unnatürlichen“, neu „konstruierten“ Lebewesen, aber auch die konkrete Angst vor Krankheiten. Mit den Fremdgenen könnten zum Beispiel Allergene in die Pflanzen gelangen. So musste der Versuch eingestellt werden, Erdnussgene in Sojapflanzen einzuschleusen, weil Nussallergiker protestierten. Kritisch sind auch die so genannten Markergene zu sehen. Es handelt sich meist um Resistenzgene gegen Antibiotika, die dazu dienen, GVO in den Produkten nachzuweisen. Diese Gene könnten auf Krankheitserreger übergehen und Antibiotika wirkungslos machen.

Weit schwerer noch wiegen Probleme, die sich erst herausstellen, wenn es zu spät ist: Wir wissen nicht, wie es sich auf die natürliche Umwelt auswirkt, wenn neue, nicht von der Natur geschaffene Organismen in die Biosphäre gelangen. Genveränderte Pflanzen können die fremden Gene an Wildpflanzen weitergeben. Transgene Pflanzen könnten ihren Selektionsvorteil nutzen, etwa die Resistenz gegen Schädlinge oder die Unempfindlichkeit gegen Frost oder Trockenheit, um andere Pflanzen zu verdrängen und sich zu „Superunkräutern“ zu entwickeln. Sie könnten die Nahrungskette stören und das Ökosytem aus dem Gleichgewicht bringen. Die Artenvielfalt wäre noch mehr gefährdet als heute schon. Einmal freigesetzte Organismen lassen sich nicht mehr zurückholen.

Haben wir die Wahl?

Um Erzeugern und Verbrauchern die Wahl zu lassen, gibt es Kennzeichnungspflichten. Sie sind aber bereits erheblich verwässert. Das beginnt beim Saatgut. Dort sind unbeabsichtigte Beimischungen von bis zu 0,7% zulässig. Bei den Endprodukten liegt die Grenze bei 0,9 %. Jedoch gibt es viele Einschränkungen. So muss Fleisch von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet werden.

Die Gentech-Industrie bemüht sich nach Kräften, das Riesengeschäft mit ihren Produkten auch in Europa voranzubringen – auch gegen die Widerstände der Verbraucher. Unterstützt wird sie von der CDU, die das Gesetz im Bundesrat ablehnen will. Sie sieht darin den Versuch, eine wichtige Zukunftsindustrie in Deutschland abzuwürgen. Nach Ansicht der Umwelt- und Verbraucherverbände und zahlreicher anderer Organisationen reichen die Sicherheitsbestimmungen nicht aus, um die konventionelle und die ökologische Landwirtschaft zu schützen. Schon gibt es etliche Versuche, ganze Regionen zu „gentechnikfreien Zonen“ zu erklären. In der Uckermark ist das bereits beschlossen, im Spreewald gibt es ähnliche Pläne.

Jetzt liegt es an den Verbrauchern zu entscheiden, ob die Entwicklung noch aufzuhalten ist. Wenn sie die manipulierten Lebensmittel konsequent in den Regalen lassen, werden sich die Bauern gut überlegen, ob sie die vielen Auflagen und Haftungsrisiken auf sich nehmen wollen. Voraussetzung ist allerdings auch, dass die Kunden nicht mit einer Lupe zum Einkauf gehen müssen, um das Kleingedruckte auf dem Schokoriegel zu lesen.

Marianne Weno







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