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Marianne
Weno, Vorstandsmitglied der Stiftung Naturschutz Berlin, greift
monatlich aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutz auf
und kommentiert sie. |
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Kolumne im Februar:
Die Natur wird umgebaut
Durch die Medien ging kürzlich die schaurig-schöne
Geschichte von dem Bauern, der vom Gen-Saulus zum Öko-Paulus
wurde, nachdem fünf seiner Kühe verendet waren. Sie hatten
den Gen-Mais Bt-176 von Syngenta gefressen, der den Schädling
Maiszünzler bekämpfen soll. Der Vorfall wurde passend
zu dem Zeitpunkt publik, als die Verbraucherschutzministerin erklärte,
es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die „Grüne
Gentechnik“ die Gesundheit von Tieren und Menschen schädige.
Natürlich beweisen fünf tote Kühe nichts, allenfalls
zeigen sie, dass die Frage bis heute nicht geklärt ist.
Die Äußerung von Renate Künast fiel,
als sie den Entwurf des neuen Gentechnik-Gesetzes vorstellte, und,
obwohl sie es pflichtgemäß als „gute Regelung“
pries, war ihr wohl anzumerken, dass ihr diese Aussage gewaltig
gegen den Strich ging. Ein Kolumnist meinte jedenfalls, die Ministerin
habe aus diesem Anlass ein Gesicht gemacht wie ein mit Bt-176 vergifteter
Maiszünzler .
Wer sind die Gen-Verschmutzer?
Die Skeptiker, zu denen Renate Künast gehört,
kann der Entwurf nicht beruhigen. Auch die Ministerin weiß,
dass der Kompromiss, der nach langen Kontroversen mit den Ministerien
für Wirtschaft, Forschung und Justiz ausgehandelt wurde, die
Probleme in der Praxis nicht lösen kann. Das gilt vor allem
für die Bestimmungen, die gentechnikfrei arbeitende Betriebe
vor Verunreinigung, z.B. durch Pollenflug, von benachbarten Feldern
mit transgenen Organismen (GVO) schützen sollen. Zwar sieht
das Gesetz vor, dass die Verursacher haften, aber wie sich die Ursachen
feststellen und beweisen lassen, und ob dadurch eine Flut von Nachbarschaftskonflikten
und Prozessen entsteht, bleibt offen. Ebenso die Frage, was geschehen
kann, um eben solche Verunreinigungen zu vermeiden, und ob sie sich
durch „gute fachliche Praxis“ verhindern lassen. Viele
Fachleute meinen, dass in Zukunft überhaupt kein gentechnikfreier
Anbau mehr möglich sein wird.
Das Gesetz kommt zu früh und zu spät . Zu
früh, weil die Auswirkungen nach wie vor nicht abzuschätzen
sind. Zu spät, weil die neue Freisetzungsrichtlinie der EU
vom April 2001 eigentlich bis Oktober 2002 in nationales Recht umgesetzt
werden sollte. Damit sollte der faktisch bestehende Zulassungsstopp
für GVO aufgehoben werden. Den Termin haben allerdings zwölf
der fünfzehn Mitgliedsländer nicht eingehalten, und so
gab es schon blaue Briefe aus Brüssel.
Was kann passieren?
Eine Mehrheit der Verbraucher in Deutschland will keine
Gentechnik auf dem Teller. Grund dafür ist zum Teil eine unbestimmte
Furcht vor „unnatürlichen“, neu „konstruierten“
Lebewesen, aber auch die konkrete Angst vor Krankheiten. Mit den
Fremdgenen könnten zum Beispiel Allergene in die Pflanzen gelangen.
So musste der Versuch eingestellt werden, Erdnussgene in Sojapflanzen
einzuschleusen, weil Nussallergiker protestierten. Kritisch sind
auch die so genannten Markergene zu sehen. Es handelt sich meist
um Resistenzgene gegen Antibiotika, die dazu dienen, GVO in den
Produkten nachzuweisen. Diese Gene könnten auf Krankheitserreger
übergehen und Antibiotika wirkungslos machen.
Weit schwerer noch wiegen Probleme, die sich erst herausstellen,
wenn es zu spät ist: Wir wissen nicht, wie es sich auf die
natürliche Umwelt auswirkt, wenn neue, nicht von der Natur
geschaffene Organismen in die Biosphäre gelangen. Genveränderte
Pflanzen können die fremden Gene an Wildpflanzen weitergeben.
Transgene Pflanzen könnten ihren Selektionsvorteil nutzen,
etwa die Resistenz gegen Schädlinge oder die Unempfindlichkeit
gegen Frost oder Trockenheit, um andere Pflanzen zu verdrängen
und sich zu „Superunkräutern“ zu entwickeln. Sie
könnten die Nahrungskette stören und das Ökosytem
aus dem Gleichgewicht bringen. Die Artenvielfalt wäre noch
mehr gefährdet als heute schon. Einmal freigesetzte Organismen
lassen sich nicht mehr zurückholen.
Haben wir die Wahl?
Um Erzeugern und Verbrauchern die Wahl zu lassen, gibt
es Kennzeichnungspflichten. Sie sind aber bereits erheblich verwässert.
Das beginnt beim Saatgut. Dort sind unbeabsichtigte Beimischungen
von bis zu 0,7% zulässig. Bei den Endprodukten liegt die Grenze
bei 0,9 %. Jedoch gibt es viele Einschränkungen. So muss Fleisch
von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, nicht gekennzeichnet
werden.
Die Gentech-Industrie bemüht sich nach Kräften,
das Riesengeschäft mit ihren Produkten auch in Europa voranzubringen
– auch gegen die Widerstände der Verbraucher. Unterstützt
wird sie von der CDU, die das Gesetz im Bundesrat ablehnen will.
Sie sieht darin den Versuch, eine wichtige Zukunftsindustrie in
Deutschland abzuwürgen. Nach Ansicht der Umwelt- und Verbraucherverbände
und zahlreicher anderer Organisationen reichen die Sicherheitsbestimmungen
nicht aus, um die konventionelle und die ökologische Landwirtschaft
zu schützen. Schon gibt es etliche Versuche, ganze Regionen
zu „gentechnikfreien Zonen“ zu erklären. In der
Uckermark ist das bereits beschlossen, im Spreewald gibt es ähnliche
Pläne.
Jetzt liegt es an den Verbrauchern zu entscheiden,
ob die Entwicklung noch aufzuhalten ist. Wenn sie die manipulierten
Lebensmittel konsequent in den Regalen lassen, werden sich die Bauern
gut überlegen, ob sie die vielen Auflagen und Haftungsrisiken
auf sich nehmen wollen. Voraussetzung ist allerdings auch, dass
die Kunden nicht mit einer Lupe zum Einkauf gehen müssen, um
das Kleingedruckte auf dem Schokoriegel zu lesen.
Marianne Weno
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