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AKTUELLES KOLUMNE DES MONATS
Kolumne im Dezember 2001

Mehr als gute Absicht?

Das neue Bundesnaturschutzgesetz

Storch, Seeadler und Uhu sollen künftig vor Stromschlägen an Freileitungen geschützt werden. Klingt gut, allerdings darf sich die Stromwirtschaft mit der Umrüstung zehn Jahre Zeit lassen. Pech für die Vögel, die vor 2012 unterwegs sind.

Doppelt so lange, zwanzig Jahre, hat es gedauert, bis nach etlichen Anläufen das Bundesnaturschutzgesetz novelliert werden konnte. Die Öffentlichkeit hat nur ganz am Rande bemerkt, dass der Bundestag am 15. November eine Neufassung verabschiedet hat. Nun muss sich noch der Bundesrat äußern, aber zustimmungspflichtig ist das Gesetz nicht. Allerdings ist es Aufgabe der Länder, große Teile des Gesetzes in Landesrecht umzusetzen.


"Qualitätssprung" für den Naturschutz...

...so nennt Bundesumweltminister Trittin sein neues Gesetz. In einigen Bereichen trifft das wohl zu - in anderen ist Skepsis angebracht.

Ein positives Signal ist die Verbandsklage, die nun auch im Bundesrecht eingeführt wird. Hingegen kritisieren Umweltverbände die veränderte Eingriffsregelung, die es erschweren oder unmöglich machen dürfte, aus Naturschutzgründen gegen ein Bauprojekt vorzugehen.



Windkraft vom Meer

Der wichtigste und schwierigste Punkt ist wahrscheinlich der Meeresnaturschutz. Hier wird der Spagat versucht, die wachsende Bedeutung der Windenergie aus Off-Shore-Anlagen mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen. In dem Gebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste, der "ausschließlichen Wirtschaftszone" (AWZ), sollen diese Anlagen eines fernen Tages 15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs erzeugen. In der AWZ-Zone soll der Bund Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie ausweisen. Bisher wären dafür die Länder zuständig gewesen. Wie weit der Kompromiss zu Lasten des Naturschutzes geht, ist noch nicht abzusehen. Unbestreitbar bringt jede Form der Großtechnik, auch bei der Nutzung erneuerbarer Energien, Belastungen für die Natur mit sich.


Ein Netz von Biotopen

Ein zweiter Eckpunkt des Gesetzes ist der geplante bundesweite Biotopverbund. Die Länder sollen dafür mindestens 10 Prozent ihrer Fläche zur Verfügung stellen. Nationalparke, Biosphärenreservate und andere geeignete Schutzgebiete sollen miteinander vernetzt werden, um Lebensräume für bedrohte Arten zu schaffen und zu erhalten. Gerade bei diesem Projekt wird viel davon abhängen, ob die Länder mitziehen. Ein Blick etwa nach Brandenburg, wo Gemeinden auf mehr oder weniger legalen Wegen die Vorgaben der "Gemeinsamen Landesplanung" umgehen und sich in den geschützten Außenbereich ausdehnen, lässt Zweifel aufkommen.

Ähnliches gilt auch für den Teil, der die "gute fachliche Praxis" in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft um Naturschutzanforderungen erweitert. Damit soll der Rahmen für die Agrarwende geschaffen werden, die bekanntlich bei der einschlägigen Lobby nicht gerade freudig begrüßt wird. Auch hier wird es Aufgabe der Länder sein, konkrete Vorschriften zu erlassen und durchzusetzen.


Ein Netz von Biotopen

Erfolgreich gegen Wirtschaftsinteressen? Ein Gesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung. Was aus all der schönen Theorie wird, bleibt abzuwarten. Ein Beispiel: Gestärkt werden soll der Schutz der Gewässer und der Uferzonen. Wie verträgt sich das wohl mit dem Ausbau der Wasserstraßen, deren Ufer man streckenweise mit Steinschüttungen und Spundwänden befestigen will? Auch nach den Erfahrungen aus Hamburg, wo das sechsfach geschützte Süßwasserwatt Mühlenberger Loch dem Airbus-Bau zum Opfer fiel, stellt sich die Frage, was die besten Naturschutzbestimmungen nützen, wenn es um Großprojekte geht.

Die Naturschutzverbände begrüßen - mit Einschränkungen - das neue Gesetz. Sie werden sehr genau beobachten müssen, was sich in der Praxis daraus entwickelt.

Die Kolumne gibt nicht unbedingt die Meinung der Gremien der Stiftung Naturschutz Berlin wieder.

 


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