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Kolumne
im Dezember 2001
Mehr als gute Absicht?
Das neue Bundesnaturschutzgesetz
Storch, Seeadler und Uhu sollen künftig vor Stromschlägen an
Freileitungen geschützt werden. Klingt gut, allerdings darf sich
die Stromwirtschaft mit der Umrüstung zehn Jahre Zeit lassen. Pech
für die Vögel, die vor 2012 unterwegs sind. Doppelt
so lange, zwanzig Jahre, hat es gedauert, bis nach etlichen Anläufen
das Bundesnaturschutzgesetz novelliert werden konnte. Die Öffentlichkeit
hat nur ganz am Rande bemerkt, dass der Bundestag am 15. November eine
Neufassung verabschiedet hat. Nun muss sich noch der Bundesrat äußern,
aber zustimmungspflichtig ist das Gesetz nicht. Allerdings ist es Aufgabe
der Länder, große Teile des Gesetzes in Landesrecht umzusetzen.
"Qualitätssprung" für den Naturschutz...
...so nennt Bundesumweltminister Trittin sein neues Gesetz. In einigen
Bereichen trifft das wohl zu - in anderen ist Skepsis angebracht.
Ein positives Signal ist die Verbandsklage, die nun auch
im Bundesrecht eingeführt wird. Hingegen kritisieren Umweltverbände
die veränderte Eingriffsregelung, die es erschweren oder unmöglich
machen dürfte, aus Naturschutzgründen gegen ein Bauprojekt
vorzugehen.
Windkraft vom Meer
Der wichtigste und schwierigste Punkt ist wahrscheinlich der Meeresnaturschutz.
Hier wird der Spagat versucht, die wachsende Bedeutung der Windenergie
aus Off-Shore-Anlagen mit dem Naturschutz in Einklang zu bringen. In
dem Gebiet zwischen 12 und 200 Seemeilen vor der Küste, der "ausschließlichen
Wirtschaftszone" (AWZ), sollen diese Anlagen eines fernen Tages
15 Prozent des gesamten Stromverbrauchs erzeugen. In der AWZ-Zone soll
der Bund Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie
ausweisen. Bisher wären dafür die Länder zuständig
gewesen. Wie weit der Kompromiss zu Lasten des Naturschutzes geht, ist
noch nicht abzusehen. Unbestreitbar bringt jede Form der Großtechnik,
auch bei der Nutzung erneuerbarer Energien, Belastungen für die
Natur mit sich.
Ein Netz von Biotopen
Ein zweiter Eckpunkt des Gesetzes ist der geplante bundesweite
Biotopverbund. Die Länder sollen dafür mindestens 10 Prozent
ihrer Fläche zur Verfügung stellen. Nationalparke, Biosphärenreservate
und andere geeignete Schutzgebiete sollen miteinander vernetzt werden,
um Lebensräume für bedrohte Arten zu schaffen und zu erhalten.
Gerade bei diesem Projekt wird viel davon abhängen, ob die Länder
mitziehen. Ein Blick etwa nach Brandenburg, wo Gemeinden auf mehr oder
weniger legalen Wegen die Vorgaben der "Gemeinsamen Landesplanung"
umgehen und sich in den geschützten Außenbereich ausdehnen,
lässt Zweifel aufkommen.
Ähnliches gilt auch für den Teil, der die "gute
fachliche Praxis" in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
um Naturschutzanforderungen erweitert. Damit soll der Rahmen für
die Agrarwende geschaffen werden, die bekanntlich bei der einschlägigen
Lobby nicht gerade freudig begrüßt wird. Auch hier wird es
Aufgabe der Länder sein, konkrete Vorschriften zu erlassen und
durchzusetzen.
Ein Netz von Biotopen
Erfolgreich gegen Wirtschaftsinteressen? Ein Gesetz ist nur so gut wie
seine Umsetzung. Was aus all der schönen Theorie wird, bleibt abzuwarten.
Ein Beispiel: Gestärkt werden soll der Schutz der Gewässer
und der Uferzonen. Wie verträgt sich das wohl mit dem Ausbau der
Wasserstraßen, deren Ufer man streckenweise mit Steinschüttungen
und Spundwänden befestigen will? Auch nach den Erfahrungen aus
Hamburg, wo das sechsfach geschützte Süßwasserwatt Mühlenberger
Loch dem Airbus-Bau zum Opfer fiel, stellt sich die Frage, was die besten
Naturschutzbestimmungen nützen, wenn es um Großprojekte geht.
Die Naturschutzverbände begrüßen
- mit Einschränkungen - das neue Gesetz. Sie werden sehr genau
beobachten müssen, was sich in der Praxis daraus entwickelt. |